Irschenberger besaß über 10 000 kinderpornografische Dateien

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Weil er zahlreiche pornografische Schriften besaß und verbreitete, musste sich ein Irschenberger vor dem Amtsgericht Miesbach verantworten. © Thomas Plettenberg

Ein Irschenberger musste sich wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften vor dem Amtsgericht Miesbach verantworten. Trotz seiner Vorbelastung kam er mit vier Jahren Bewährung davon.

Irschenberg – Gleich mehrfach wurde die Zahl während der Verhandlung wiederholt: Bei einem 47-Jährigen aus Irschenberg wurden mehr als 10 000 kinderpornografische Schriften gefunden. Der Angeklagte musste sich nun vor dem Amtsgericht Miesbach verantworten.

Polizei findet über 10 000 Dateien – Angeklagter räumt Vorwürfe ein

Es war ein „riesiges Paket“, das die Beamten laut Richter Walter Leitner gefunden haben: Zwischen 2021 und 2022 hat ein 47-jähriger Irschenberger über verschiedene Chatplattformen und im Internet über 10 000 kinderpornografische Dateien heruntergeladen und in einigen Fällen auch weiter verbreitet, so lautete die Anklage. Bei dem Material handelte es sich nicht nur um sogenannte „Posing-Bilder“, also Fotos, auf denen Kinder und Jugendliche anzüglich posieren, sondern auch Videos mit expliziten sexuellen Handlungen bei schweren Missbrauchsfällen. Das Beweismaterial wog schwer: Ein Sachverständiger der IT-Forensik hatte im Auftrag der Staatsanwaltschaft ein 95 Seiten langes Gutachten erstellt.

Anwalt Christian Beil erklärte, sein Mandant räume die Vorwürfe vollumfänglich und ohne Einschränkungen ein. Als Begründung erklärte der Angeklagte, es sei eine „Dummheit“ gewesen. „Man hockt alleine daheim und weiß nicht, was man tun soll.“ Der Single leide zudem an einer schweren Depression, erklärte sein Verteidiger. Selbst bezeichnete sich der Irschenberger auf Nachfrage „nur“ bedingt als pädophil: „Jein. Eher Jugendliche.“

Angeklagter hatte anzügliche Fantasien

Der Sachverständige habe einen „verfänglichen Chat“ gefunden, erklärte der Richter. Darin habe der Angeklagte im Juli 2022 mit einem anderen Nutzer auf einer Chatplattform über sexuelle Fantasien mit Kindern geschrieben. Dort erklärte er, dass er sich vorstellen könne, mit zwölfjährigen Mädchen Geschlechtsverkehr zu haben. „Zwölf ist noch nicht jugendlich. Das ist noch Kind“, betonte Leitner. Der Angeklagte versicherte mit Nachdruck, dass es bei den Fantasien geblieben sei und räumte ein, dass dieser Chat durchaus pädophil sei. Die Dateien, die er im Internet ansah, speicherte der er auf seinem Rechner ab, um jederzeit darauf zurückzugreifen. Immer wieder habe er etliche Dateien gelöscht, um von der Kinderpornografie wegzukommen, wie er sagte. Alleine auf einer externen Festplatte hatte der Sachverständige rund 8000 gelöschte Inhalte gefunden.

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Wie der zuständige Ermittler der Kriminalpolizei dem Schöffengericht erklärte, war das FBI im März 2022 auf einer Chatplattform bei der Suche nach Nutzern kinderpornografischer Inhalte auf den 47-Jährigen gestoßen und habe die Polizei informiert. Da es sich um eine Vielzahl an Material handelte, wurde ein externer Gutachter mit der Auswertung beauftragt. Alleine das gefundene und teilweise gelöschte Videomaterial sei rund einen Tag und fünf Stunden lang, erklärte der Beamte.

Einschlägige Vorstrafe vor wenigen Jahren

Der 47-Jährige saß nicht zum ersten Mal auf der Anklagebank: Im März 2019 war er bereits wegen Betrugs verurteilt worden, im April 2019 kam er wegen des Besitzes von Kinderpornografie mit einer Geldstrafe davon. Damals wurden rund 160 Dateien gefunden. „Er hat sich davon nicht beeindrucken lassen“, meinte die Staatsanwältin, sondern sogar im größeren Stil weitergemacht. „Mir ist bewusst, dass Kinder dadurch leiden müssen“, sagte der Angeklagte auf Nachfrage der Staatsanwältin. Der Irschenberger versicherte, dass er auf der Suche nach einem Therapieplatz sei. Er wolle nicht nur seine Depressionen, sondern mithilfe der Diakonie München auch seine Neigungen behandeln lassen.

Das Schöffengericht verurteilte den 47-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die aufgrund seiner positiven Sozialprognose auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte muss außerdem 3000 Euro an den Kinderschutzbund Miesbach zahlen. Zudem wurde ihm eine Therapie als Bewährungsauflage auferlegt. Leitner warnte den 47-Jährigen: Bei einem erneuten Vergehen komme er um eine Freiheitsstrafe nicht herum: „Im Knast sind Leute, die gerne nackte Kinder anschauen, nicht gut angesehen. Da geht es ihnen nicht gut.“ (sf)

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