Am 9. Juni ist Europawahl: Unsere Zeitung beantwortet die wichtigsten Fragen für die Wähler

  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Kreisbote
  4. Oberland

KommentareDrucken

Am 9. Juni ist Europawahl: Unsere Zeitung beantwortet die wichtigsten Fragen für die Wähler © Fred MARVAUX/European Union 2024

Am 9. Juni sind die Menschen in Deutschland dazu aufgerufen, das 10. Europäische Parlament zu wählen. Erstmals dürfen dann auch Jugendliche ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben. Unsere Zeitung beantwortet im Vorfeld die wichtigsten Fragen zur ­Europawahl.

Region - Was ist eigentlich das Europäische Parlament und was sind seine wichtigsten Aufgaben?

Das EU-Parlament besteht derzeit aus 705 Abgeordneten (aus sieben Fraktionen) und wird alle fünf Jahre von den Bürgern aller EU-Mitgliedsstaaten gewählt. Die Anzahl der Abgeordneten je Land spiegelt grob proportional die Einwohnerzahl wider – allerdings: Kein Land darf weniger als sechs oder mehr als 96 Abgeordnete haben.

Das Parlament mit offiziellem Sitz in Straßburg, wo die Plenarsitzungen stattfinden, hat drei wesentliche Aufgaben: Die Mitwirkung bei der Gesetzgebung, die Kontrolle der EU-Organe und die Aufstellung des EU-Haushaltsplans. Aktuelle Parlamentspräsidentin ist ­Roberta Metsola (Malta).

Am 9. Juni wird in Deutschland gewählt. Wer steht in Bayern auf dem Stimmzettel?

Bei der Europawahl am 9. Juni bewerben sich insgesamt 1.413 Kandidatinnen und Kandidaten um 96 Parlamentssitze, die der Bundesrepublik Deutschland zugewiesen sind. Darunter sind laut Bundeswahlleiterin Dr. Ruth Brand 486 Frauen (Anteil 34,4 Prozent). Insgesamt treten bei der diesjährigen Europawahl 35 Parteien und sonstige politische Vereinigungen mit gemeinsamen Listen für alle Bundesländer beziehungsweise mit Listen für einzelne Länder an. Die Stimmzettel enthalten in jedem Bundesland 34 Wahlvorschläge.

Wie viele Stimmen habe ich?

Anders als bei Landtags- oder Kommunalwahlen kann bei der Europawahl jeder Wähler nur eine Stimme abgeben. Gewählt wird kein Direktkandidat, sondern eine Partei bzw. sonstige politische Vereinigung – diese hat die Reihenfolge, nach welcher die Bewerberinnen und Bewerber ins EU-Parlament einziehen, selbst per Wahl festgelegt.

Wie wurde die Reihenfolge, in der die Parteien auf dem Stimmzettel aufgeführt werden, festgelegt?

Die Reihenfolge auf den Stimmzetteln für die Europawahl ist bundesweit nicht einheitlich. Sie richtet sich in den einzelnen Bundesländern nach der Zahl der Stimmen, die die Parteien bei der Wahl zum Europäischen Parlament 2019 im jeweiligen Bundesland erzielt haben – deshalb ist die CSU beispielsweise in Bayern ganz oben auf dem Wahlzettel zu finden. Ihre Schwesterpartei, die CDU, belegt in insgesamt neun Bundesländern den Spitzenplatz, die Grünen in drei und die AfD in zwei.

Wer darf in Bayern wählen?

Wahlberechtigt sind alle in Bayern wohnhaften Deutschen sowie alle Staatsangehörigen übriger EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in der EU wohnen. Neu ist diesmal, dass das Wahlalter in Deutschland von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt wurde.

Unionsbürger anderer Staaten, die in Bayern wohnen, können an der Wahl entweder im Freistaat oder im Herkunftsland selbst teilnehmen.

Nach Schätzung des Bayerischen Landesamts für Statistik sind im Freistaat bis zu 10,4 Millionen Menschen wahlberechtigt – 9,57 Millionen Deutsche und etwa 822.000 Personen mit anderer EU-Staatsangehörigkeit. Mit dabei sind auch 818.000 Erstwähler. EU-weit gibt es übrigens rund 350 Millionen Wahlberechtigte.

Wählen alle EU-Länder am 9. Juni?

Nein, die Europawahl findet vom 6. bis 9. Juni statt. In Deutschland wurde jedoch als Wahltermin der Sonntag, 9. Juni, festgelegt – Hintergrund dessen: Die Wahl der deutschen Abgeordneten muss nach Vorgaben des deutschen Europawahlgesetzes an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag stattfinden. Auch eine Briefwahl ist wieder möglich.

Wann steht fest, wer gewählt wurde?

Nach Ende der Abstimmungszeit um 18 Uhr am Wahlsonntag werden die Stimmen ausgezählt und in Schnellmeldungen an die Gemeinden versendet. Erste vorläufige Ergebnisse werden deshalb schon am Wahlabend erwartet. Welche Bewerberinnen und Bewerber aus Deutschland in das 10. Europäische Parlament einziehen, stellt der Bundeswahlausschuss in seiner Sitzung am 3. Juli 2024 fest.

Mit den Newslettern von Kreisbote und Das Gelbe Blatt täglich zum Feierabend sowie mit den neuen Apps von Kreisbote und Das Gelbe Blatt immer aktuell über die wichtigsten Geschichten informiert.

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

wir erweitern den Kommentarbereich um viele neue Funktionen. Während des Umbaus ist der Kommentarbereich leider vorübergehend geschlossen. Aber keine Sorge: In Kürze geht es wieder los – mit mehr Komfort und spannenden Diskussionen. Sie können sich aber jetzt schon auf unserer Seite mit unserem Login-Service USER.ID kostenlos registrieren, um demnächst die neue Kommentarfunktion zu nutzen.

Bis dahin bitten wir um etwas Geduld.
Danke für Ihr Verständnis!