Der Bayrischzeller Gemeinderat hat zwei Bauanträge für den Gasthof Alpenwirt abgelehnt. Der Gemeinderat will mit dem Betreiber über die Zukunft reden.
Bayrischzell – Zwei Bauanträge zum derzeit leer stehenden Gasthof Alpenwirt stießen jüngst im Bayrischzeller Gemeinderat auf Unverständnis – beide Vorhaben liegen außerhalb der festgesetzten Baugrenzen und verstoßen gegen weitere Regularien: So möchte Eigentümer Manuel Heisig die Terrasse im ersten Obergeschoss sowie den Balkon darüber vergrößern lassen. Zudem lag ein Antrag für drei Grillhütten vor, die aber im Biergarten bereits stehen, eine sogar seit mehreren Jahren.
Salettl soll erweitert werden
Laut Bauantrag möchte Heisig die Terrasse über dem Salettl an der Südseite auf der gesamten Breite des Gebäudes von 15,65 Meter um 2,20 Meter nach vorne hin erweitern lassen und auf vier Stützen stellen, sodass sie insgesamt eine Tiefe von sechs Metern erhält. Außerdem soll an der Westseite eine rund ein Meter breite und mit Podest 7,70 Meter lange Außentreppe zum Biergarten angebaut werden. Im Dachgeschoss soll der dortige Balkon (1,70 mal 7,50 Meter) auf 3,50 Meter mal 8,50 Meter erweitert und ebenfalls mit vier Stützen auf der darunterliegenden Terrasse verankert werden.
Durch Baumaßnahme entfallen Stellplätze
„Die Ausführung soll in Holzkonstruktion erfolgen, die Treppenstufen aus Metall“, erklärte Geschäftsleiter Josef Acher. Die Erweiterung der Dachterrasse überschreite jedoch die Baugrenze um drei Meter. Des Weiteren entfielen durch die Stützen der Dachterrasse drei Kfz-Stellplätze. Diese seien jedoch mit der Baugenehmigung vom April 2021 vorgeschrieben. „Wir können nicht auf sie verzichten“, ergänzte Bürgermeister Georg Kittenrainer (CSU).
„Außerdem sind die geplanten Terrassen- und Balkonerweiterungen im Verhältnis zum Hauptgebäude überdimensioniert und widersprechen damit der Gestaltungssatzung“, erklärte Acher weiter. Das Vorhaben widerspreche den Festsetzungen des Bebauungsplans, der Baugenehmigung für das Hauptgebäude sowie der Gestaltungssatzung und sei daher planungsrechtlich unzulässig. Das Einvernehmen könne nicht erteilt werden.
Auch Probleme mit Grillhütten
Ähnlicher Fall bei den Grillhütten: Wie Acher berichtete, stehe die mittlere (5,70 mal 3,20 Meter) für die Brotzeit-Ausgabe seit etwa acht Jahren. 2024 wurden links und rechts davon mit einem Abstand von 80 Zentimetern noch zwei weitere Hütten erbaut. An der Westseite eine Grillhütte (3,20 mal 3,35 Meter) und an der Ostseite eine andere für Getränke (2,50 mal 2,50 Meter). Da sie bereits stehen, es aber keinen Gemeinderatsbeschluss gibt, schaltete sich das Landratsamt ein und forderte einen solchen. Da aber auch hier die Festsetzungen nicht dem Bebauungsplan entsprechen, weil alle drei Holzbauten außerhalb der Baugrenzen liegen, kann aus Sicht der Gemeinde ebenfalls kein Einvernehmen erteilt werden.
Lösung hätte gefunden werden können
Da der Hüttenbetrieb dem Biergarten diene, hätte eine Lösung gefunden werden können, meinte der Bürgermeister. Insgesamt vermisst Kittenrainer das Gespräch, wie es mit dem Haus weitergehen soll, sowie einen Ortstermin, wie sonst bei Bauvoranfragen üblich: „Aber er spricht nicht mit dem Gemeinderat.“
Er wolle nicht nach Schulmeistermanier mit erhobenem Zeigefinger auf die Auflagen pochen, so Kittenrainer, „aber wenn sich einer nicht an die Regeln hält, tue ich mir schwer“.
Gemeinde signalisiert Gesprächsbereitschaft
Dem schloss sich der Gemeinderat einhellig an: Auch Hanno Acher (FWG) tut „sich schwer mit nachträglichen Genehmigungen“. Georg Acher (FWG) sah die Sache mit den Grillhütten des Alpenwirts pragmatisch: „Momentan braucht er sie eh nicht.“ Und falls der Biergarten mal wieder eröffne, „kann er wieder kommen und man redet“. Auch Lukas Bucher (FWG) hegt Hoffnung: „Wir sollten von unserer Seite aus Gesprächsbereitschaft signalisieren.“ Der Bürgermeister nahm den Vorschlag an: „Die Einladung zu einem Gespräch steht, wir würden uns freuen.“