„Du werst scho so a damische Kuah sei!“

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Wegen Beleidigung verurteilt wurde ein 56-jähriger Mann. © Frank Rumpenhorst

56-Jähriger aus dem Landkreis Dachau wird wegen Beleidigung seiner Nachbarin zu Geldstrafe verurteilt.

Dachau – Dass es irgendwann eskalieren würde, hatte sich abgezeichnet. Einen 56-jährigen Landkreisbürger und seine Nachbarin verband seit langem eine innige gegenseitige Abneigung. Man stritt sich über die Hunde der Frau, die Schafe des Mannes und die Frage, wer wen auf dem Feldweg regelmäßig behindert.

Auf einem Feldweg treffen sie aufeinander

Am 29. April 2024 um 14.45 Uhr – beide Seiten waren wieder einmal auf dem bekannten Feldweg aufeinander getroffen, er im Auto, sie zu Fuß mit ihren Hunden – riss dem 56-Jährigen dann offensichtlich der Geduldsfaden. Wie er Richter Stefan Lorenz vor dem Dachauer Amtsgericht erklärte, sei er wieder einmal unterwegs zu seinen fünf Schafen gewesen, als ihm die beiden Hunde der Nachbarin gefährlich nahekamen. Allerdings habe er gebremst, es sei nichts passiert! Und dennoch sei die Hundehalterin ausgeflippt – woraufhin er sagte: „Du werst scho so a damische Kuah sei!“

Die Angesprochene reagierte umgehend – mit einer Anzeige bei der Polizei. Zudem gab sie auf der Inspektion zu Protokoll, dass ihr Beleidiger es nicht bei der „damischen Kuah“ belassen habe: Er habe sie auch noch angespuckt!

Dies bestritt der 56-Jährige vor Gericht aber vehement. „I hob ausgspuckt, aber i hob sie ned ogspuckt“! Etwaige Flecken auf der Jacke der Frau, die sie als Beweis für die Spuckattacke bei der Polizei vorführte, könne er sich nicht erklären. Zumal seine Nachbarin im ganzen Ort dafür bekannt sei, Andere zu „reizen“ und zu beleidigen. Ihn zum Beispiel habe sie schon mal als „Wichser“ bezeichnet und ihm Reizgas hinterher gesprüht!

Richter Stefan Lorenz erklärte dem Angeklagten, der als alleinerziehender Vater zweier Söhne beim Familiengericht bekannt ist, dass er dessen impulsive Art mittlerweile kenne: „Ich weiß, dass Sie schnell hochgehen. Sie sind aber der Mann und der Stärkere. Vielleicht sollten Sie mal ein bissl runterkommen?“

Kein Grund, so aus der Haut zu fahren

Der Staatsanwalt sah es genauso. Der „nichtige Anlass“ an jenem 29. April sei „kein Grund, so aus der Haut zu fahren. So darf man nicht reagieren!“ Zugunsten des 56-Jährigen wertete er aber dessen „Geständnis“ und die gemeinsame Vorgeschichte. Zudem ist der aktuell von Bürgergeld lebende Angeklagte strafrechtlich noch nie auffällig geworden. Eine Geldstrafe in Höhe von 450 Euro sei daher der Tat und der Schuld angemessen.

Richter Lorenz stimmte der vergleichsweise geringen Geldstrafe zu. Schließlich solle man die Sache auch „nicht zu hoch hängen, wir haben hier herinnen schon Schlimmeres gehört als ,Du damische Kuah‘“. Dem 56-jährigen Angeklagten und seiner Nachbarin gab Lorenz zudem dringend den Hinweis, „künftig umeinander einen großen Bogen zu machen“.

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