Finanzielle Unregelmäßigkeiten: Ermittlungen gegen Kirchenmitarbeiter am Tegernsee

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Hinter den Mauern der evangelischen Kirche in Tegernsee rumort es. Die Landeskirchenstelle hat finanzielle Unregelmäßigkeiten festgestellt. © Thomas Plettenberg

Der Friede ist dahin in der evangelischen Kirche von Tegernsee. Im Raum stehen Unregelmäßigkeiten in der Gemeindekasse. In einem Sonderprüfungsbericht listet die Landeskirchenstelle etliche Verfehlungen auf. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben.

Tegernsee – „Verdacht der Untreue und Beleidigung“ – so lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft München II. Im Visier haben die Ermittler „einen Mitarbeiter der evangelischen Kirche“. Der Fall liegt inzwischen beim Amtsgericht Miesbach, denn Beschuldigter ist ein Kirchenmann im Tegernseer Pfarramt, wo nach Informationen unserer Zeitung im November 2022 auch eine Durchsuchung stattgefunden hat. Wann das Hauptverfahren eröffnet wird, so Pressesprecher Manfred Thür vom Amtsgericht, sei noch „nicht entschieden“. Es seien „Nachermittlungen angeordnet“ worden.

Mitglied des Kirchenvorstands hatte den Stein ins Rollen gebracht

Den Fall ins Rollen brachte vor bald drei Jahren ein Mitglied des damals zwölfköpfigen Kirchenvorstands, nachdem er „Unregelmäßigkeiten in der Offenlegung der Spendeneingänge und deren Verwendung sowie nicht rechtskonforme Sitzungsprotokolle“ festgestellt haben will. Es soll um größere Beträge gehen. Dies veranlasste den Kirchenvorstand, die Staatsanwaltschaft München II auf seine Beobachtungen schriftlich hinzuweisen. Er bat um die Prüfung der „rechtlichen Relevanz“ der aufgeführten Sachverhalte. Die Münchner Staatsanwaltschaft gab das Verfahren an die Kripo in Rosenheim zu weiteren Ermittlungen ab. Inzwischen sollten etliche Zeugen befragt worden sein.

Rechnungsprüfer der Landeskirche stießen auf zahlreiche Mängel

Die Rechnungsprüfer der Landeskirche in Ansbach wiederum stießen im vergangenen Jahr bei einer Sonderprüfung der Evangelisch-Lutherischen Kirche Tegernsee auf zahlreiche Mängel, „die teilweise Fragen offen lassen“. Es gebe zwar keine direkten Hinweise auf strafbare Handlungen. Doch es könne „nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden, dass strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorliegt“, so das Testat, das unserer Zeitung vorliegt.

Beim Prüfungsschwerpunkt „Korrekte Erfassung und Verbuchung von Gottesdiensteinlagen“ für die Rechnungsjahre 2020 und 2021 seien die Kollektennachweise nachgereicht worden. Mit „einigen Ausnahmen“ lasse sich die „Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips nachweisen“, heißt es im Bericht. Die Prüfer bemängeln aber, dass „die Kollektennachweise, die allerdings erst im Zuge der Prüfung in Kopie und bisher auch nicht für alle Jahre vorgelegt wurden, teilweise mit Mängeln behaftet sind“. Man könne deshalb Bedenken hinsichtlich der ordnungsgemäßen Verwaltung aller Gottesdiensteinnahmen, auch bei Kollekten im Wallbergkircherl, nicht vollumfänglich ausräumen.

Private Nutzung des Dienstfahrzeugs kann nicht ausgeschlossen werden

Deutlicher werden die kirchlichen Rechnungsprüfer hinsichtlich der privaten Nutzung des Dienstfahrzeugs. In keinem der geprüften Fälle lägen dafür „vorschriftsmäßige schriftliche Genehmigungen des Dienstvorgesetzten“. Über einen Zeitraum von drei Jahren sei das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt worden. Eine private Nutzung ohne den entsprechenden Nachweis könne daher nicht ausgeschlossen werden.

Auch bei der Verwendung von kirchlichen Geldern schließen die Prüfer nicht aus, dass Materialien, Lebensmittel und Getränke der Kirchengemeinde privat verwendet beziehungsweise private Rechnungen auf Kosten der Kirchengemeinde abgerechnet wurden. „Bei zahlreichen Ausgaben kann alleine aus dem Beleg kein dienstlicher Zusammenhang zur Ausgabe hergestellt oder geprüft werden“, heißt es. bei den Ausgaben für Bewirtungen fehlten häufig die Angaben zu den bewirteten Personen, bei Geschenken Angaben zum Grund und zum Empfänger.

Auch Baumaßnahmen im Kita-Bereich im Visier

Insgesamt bemängeln die Prüfer die Führung der Handkasse. Hier seien die „kirchlichen Vorschriften des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen nicht ordnungsgemäß umgesetzt worden“. Barauszahlungen seien nicht entsprechend verbucht und quittiert worden.

Neben finanziellen Verfehlungen liegen laut Sonderprüfung auch Verstöße gegen weitere kirchliche wie außerkirchliche Vorschriften vor. Denn die erheblichen Baumaßnahmen im Bereich der Kindertageseinrichtungen in kommunalen Gebäuden seien „ohne entsprechende kirchenaufsichtliche Genehmigung durchgeführt“ worden. Letztlich kommt die Ansbacher Prüfstelle zu dem Fazit, dass sie eine Entlastung des Kirchenvorstands und der mit den Aufgaben des Rechnungswesens betrauten Personen aufgrund der Vielzahl der Beanstandungen kritisch sieht.

Anwalt betont: Bisher keine strafrechtliche Relevanz

Reicht das für eine Eröffnung des Hauptverfahrens? „Eine strafrechtliche Relevanz hat weder die Landeskirche noch das Amtsgericht bisher bestätigen oder sehen können“, betont auf Nachfrage der Münchner Anwalt des Beschuldigten. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft beruhe auf „unvollständigen Ermittlungen und Unterstellungen“. Vorhandene Belege seien von den Ermittlern „zunächst schlicht und ergreifend nicht eingesehen“ worden. Nach seinen Belegen, so der Verteidiger, „wird ein Tatvorwurf nicht mehr geführt werden können“.

kw

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