Streit um Tölzer Alpamare-Flächen vor Gericht: Oberste Instanz sorgt für Klarheit

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Im August 2015 wurde das „Alpamare“ geschlossen. Die Liegeflächen (Vordergrund) sowie die Gebäude und Badeeinrichtungen stellen laut VGH derzeit nur Außenbereich dar, also Grünland. Die Gebäude des Herderbads und des Jodquellenhofs bewertet das Gericht hingegen als Innenbereich. © Christoph Schnitzer

Die juristische Auseinandersetzung zwischen der Stadt Bad Tölz und der Jod AG ist vor dem Verwaltungsgerichtshof in München in die finale Runde gegangen.

Bad Tölz – Im November 2024 hatte der Tölzer Bauamtsleiter Christian Fürstberger stolz im Stadtrat berichtet, dass der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München, also die oberste Verwaltungsgerichtsinstanz in Bayern, der Stadt Bad Tölz immer wieder den Rücken gestärkt habe und den Weg der Stadt „mitgeht, wenn sie keine rechtlichen Fehler macht“.

Alpamare-Streit: Teilerfolg für Stadt Bad Tölz

Nun, so ein Fehler hat am Dienstag der Stadt im alles entscheidenden Verfahren um die Alpamare-Flächen mit Hotel und Herderbad nach vielen Jahren Rechtsstreit den Gesamtsieg gekostet. Immerhin: Der Verwaltungsgerichtshof, der zwei Stunden lang tagte, stellte fest, dass alle Flächen des 2015 geschlossenen „Alpamare“ sowie die Nebengebäude Außenbereich darstellen. Das ist „ein Großteil der Flächen“, wie die Vorsitzende Richterin Gertraud Beck sagte. Sie sind faktisch Grünland und können ohne die Stadt nicht bebaut werden.

Warten auf das Urteil des VGH: Die städtische Fraktion mit (v. li.) Bauamtsleiter Christian Fürstberger, Bürgermeister Ingo Mehner, den Rechtsanwälten Max Reicherzer und Maximilian Köstler. Rechts Rechtsanwältin Nicole Mössner und Jod AG-Vorstand Anton Hoefter.
Warten auf das Urteil des VGH: Die städtische Fraktion mit (v. li.) Bauamtsleiter Christian Fürstberger, Bürgermeister Ingo Mehner, den Rechtsanwälten Max Reicherzer und Maximilian Köstler. Rechts Rechtsanwältin Nicole Mössner und Jod AG-Vorstand Anton Hoefter.      © Christoph Schnitzer

Anders sieht es mit dem Jodquellenhof und den Bestandsbauten entlang der Herderstraße aus, die das Gericht mit ihren „prägenden Bauten“ wie etwa dem Herderbad als Innenbereich bewertete. Wer es genau wissen will: Richterin Beck verwies auf den „Bayernviewer“ der bayerischen Vermessungsverwaltung. „Alle Gebäude mit roten Dächern“ sind gemeint. Das sei „Innenbereich“.

Normenkontrollklage gegen Bebauungsplan Bäderviertel

Wie schon beim VGH-Termin zum Wandelhallen-Gelände bekam die Kläger-Partei, die Jod AG mit Anton Hoefter, im eigentlichen Verfahren Recht. Der Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan Sondergebiet Bäderviertel wurde stattgegeben, weil das Gericht den Bebauungsplan für unwirksam hält.

Wo lag der eingangs benannte Fehler der Stadt? Letztlich im nicht ausreichend berücksichtigten Europa- und Bundesrecht. Der Bebauungsplan „Sondergebiet Bäderviertel“ war im beschleunigten Verfahren (13a) erstellt worden. Die Stadt hatte ihn mehrfach nachgeschärft und für den Bereich Jodquellenhof einen Hotelbau festgelegt. Dabei hatte die Kommune 2016 in einer Vorprüfung auch Aspekte einer Umweltprüfung abgeklopft und festgestellt, dass keine erheblichen Lärmemissionen zu erwarten seien. Genau diese Aussage habe dem Gericht „erhebliche Bauchschmerzen“ verursacht, sagte Beck. Bei einem Hotelbetrieb mit etwa 100 Zimmern sei natürlich von einem beträchtlichen Verkehr bei Zu- und Abfahrt auszugehen. Die vom Bundesverwaltungsgericht im April 2024 umgesetzten EU-Vorgaben sehen Umweltverträglichkeitsprüfungen auch in Angebotsplanungen ohne konkrete Vorhaben vor.

Stadt Bad Tölz hatte Leuchtturmprojekt im Auge

„Wir werden den 13a nie wieder anwenden“, fasste Fürstberger die Sachlage zusammen und ärgerte sich darüber, dass man mit dem 13a-Paragrafen vom Gesetzgeber auf Glatteis geführt werde. Er räumte wie auch der städtische Anwalt Max Reicherzer ein, dass man diese Vorprüfung sowieso nur gemacht habe, um eine vor Gericht „wasserdichte“ Bauleitplanung zu haben. Die VGH-Richterin nickte mitfühlend. Da habe neues Europa- und Bundesrecht früher geltendes Baurecht überholt.

Sowohl Reicherzer als auch Fürstberger und Bürgermeister Ingo Mehner hatten vergeblich darauf hingewiesen, dass man „nur eine Angebotsplanung“ gemacht habe, bei der vieles bewusst offen geblieben sei. Der jetzige Inhaber plane ja überhaupt kein Hotel mehr, wer weiß, was ein künftiger Investor vorhabe? Gertraud Beck ließ sich aber nicht davon abbringen, dass die Stadt bei der Planung ein Leuchtturmprojekt, also ein größeres Hotel, im Auge gehabt habe. Auch Hoefters Rechtsbeistand Nicole Mössner legte eine bereits von der Stadt ausgelegte Skizze vor, in dem ein Hotel als Baukörper eingefügt war.        

Klarheit bei den Alpamare-Flächen in Bad Tölz

Der Trost: Diesen Mangel des Bebauungsplans kann man in einem ergänzenden Verfahren „heilen“. Dafür ist nun eine Umweltprüfung nötig. In diese Richtung wird die Stadt auch gehen, wie Mehner nach dem Urteil sagte. Man werde erst einmal das schriftliche Urteil prüfen, aber: „Es gibt nun Klarheit bei den Alpamare-Flächen. Leider müssen wir noch einige Hausaufgaben machen.“ Grundsätzlich habe der VGH aber die touristische Ausrichtung der Stadt begrüßt.

Jod-AG-Vorstand Anton Hoefter hielt es für „hilfreich“, dass es nun Klarheit bezüglich der Außenbereiche gebe. Das sei eine Basis, um miteinander zu reden. Der Normenkontrollklage der Jod AG sei aus formalen Gründen stattgegeben worden. Man habe sich mit den inhaltlichen Gründen gar nicht auseinandergesetzt.

Das Gericht ließ keine Revision zu. (Christoph Schnitzer)

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