Feuer im Naturschutzgebiet gemacht: Kopfstoß gegen Jagdpächter? Student angeklagt

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Tatort Kirchsee: Ein Student soll dort einem Jagdpächter einen Kopfstoß verpasst haben. Das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage eingestellt. © Karl Bock

Ein 30-jähriger Student musste sich vor dem Amtsgericht verantworten. Er hatte zuvor im Naturschutzgebiet am Kirchsee ein Feuer gezündet.

Sachsenkam/Wolfratshausen – An den Ufern des Kirchsees ist es verboten, Feuer zu machen oder im Auto zu übernachten. Ein Student aus dem Raum Mühldorf am Inn tat beides mit einem Freund trotzdem – und handelte sich ein Verfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung ein. Der 30-Jährige soll einem Jagdpächter, der den Vorfall mit seiner Handykamera fotografiert hatte, einen Kopfstoß gegeben haben.

„Reste der Asche im See geschwommen“: Student zündet Feuer im Naturschutzgebiet

So steht es in der knappen Anklageschrift und so bestätigte es der Geschädigte vor Gericht. Er sei damals täglich zum Kirchsee gefahren und habe geschaut, „ob Schwarzwild da ist, weil das schon mal im Moor stecken bleibt“, erklärte der Tölzer (62). Am 9. Juli 2023 gegen 9.30 Uhr sei ihm auf dem Weg dorthin eine Frau begegnet, die ihn auf zwei Männer hingewiesen habe, die am See übernachtet hätten. „Direkt vor dem Naturschutzschild, eine Feuerstelle, Schlafsäcke daneben, Reste der Asche sind im See geschwommen“, beschrieb der Zeuge die vorgefundene Szenerie. „Das ist ein Natura-2000-Schutzgebiet, wie kann man da bei dem Wetter Feuer machen? Das ist Wahnsinn“, ereiferte sich der Mann. Deshalb habe er die Örtlichkeit fotografiert und den beiden Männern erklärt, er gebe die Fotos zum Landratsamt.

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Als er zurück zum Auto ging und sich nochmal für ein letztes „Übersichtsbild“ umgedreht habe, sei der Angeklagte auf ihn zugerannt. „Er wollte mir das Handy aus der Hand reißen und gab mir bei dem Gerangel einen Kopfstoß“, beteuerte der Tölzer, der bei der Aktion zu Boden gegangen war. Laut ärztlichem Attest hatte sich der 62-Jährige dabei einen Muskelriss im linken Bein zugezogen und eine Sehne verletzt. Er könne seitdem wegen Taubheitsgefühlen im Oberschenkel nicht mehr arbeiten, wie es nötig sei, erklärte der Elektriker. Der Student legte ebenfalls ein Attest vor: Bei ihm wurden Kopfschmerzen, ein Halswirbelsyndrom, Kratzspuren an der Schulter, innere Unruhe und Schlafstörungen diagnostiziert.

Aussage gegen Aussage: Verfahren endet mit Geldauflage

Aus Sicht seines Mandanten sei das Fotografieren ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht gewesen. Darauf habe er den Mann hingewiesen, erklärte Verteidiger Steffen Ufer. Weil der Herr darauf nicht reagiert habe, habe der Angeklagte diesen am Arm gepackt, um ihm das Handy abzunehmen. Dann sei es zwar zur Rangelei gekommen. Geschlagen habe sein Mandant jedoch zu keinem Zeitpunkt und schon gar nicht einen Kopfstoß gesetzt. „Das kennt er gar nicht, die Technik habe ich ihm erst im Büro gezeigt“, versicherte der Rechtsanwalt. „In der Regel endet das mit einem Nasenbeinbruch.“ Derartige Verletzungen waren bei dem 62-Jährigen nicht festgestellt worden.

Weil auch der Freund (37) des Angeklagten nichts zur Aufklärung beitragen konnte und es weitere Zeugen nicht gab, stand Aussage gegen Aussage. Der Hauptanklagepunkt, der Kopfstoß, war nicht mit Gewissheit nachzuweisen. Der Verteidiger regte daraufhin an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Nach kurzer Diskussion stimmte die Staatsanwaltschaft zu. Als Auflage muss der Student 3000 Euro an den Bund Naturschutz zahlen. „Und zukünftig ...“, sagte der Richter mit strengem Blick, und der Angeklagte vollendete den Satz: „...kein Feuer mehr und kein Übernachten mehr“. (rst)

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