Einspeisevergütung 2025: Solar-Besitzer bekommen aktuell kein Geld für ihren Strom
Gerade sind für Besitzer von PV- und Solaranlagen beste Bedingungen. Die Sonne scheint seit Tagen, es kann viel Strom erzeugt werden. Gerade deshalb gibt es aktuell kein Geld.
Berlin – Wer eine PV-Anlage auf dem Dach oder auf dem Balkon hat, kann sich ganz besonders über das schöne Wetter in Deutschland freuen. Wie so oft im Mai scheint auch 2025 zu dieser Jahreszeit besonders viel die Sonne. Dadurch kann auch viel Strom erzeugt werden – und das im ganzen Land. Jede und jeder, der das in diesen Tagen tut, trägt dazu bei, dass die deutsche Stromversorgung klimaneutral wird.
Viel Erneuerbare: Seit Tagen gibt es in Deutschland wieder negative Strompreise
An besonders sonnigen und windigen Tagen gibt es aber seit Anfang 2025 für Anlagenbesitzer oft keine Einspeisevergütung mehr. Die neuen Regeln betreffen nur neue Anlagenbesitzer, doch auch die mit Bestandsanlagen können freiwillig auf die Vergütung verzichten, wenn besonders viel erneuerbarer Strom im Land produziert wird. Denn durch die hohe Produktion, die an sonnigen Tagen wie diesen im Mai entsteht, wird der Strom nicht nur günstig, sondern nahezu wertlos. Es entstehen negative Strompreise.
Besonders entstehen die negativen Strompreise dann, wenn neben der hohen Erzeugung auch noch der Verbrauch niedrig ist. Das ist üblicherweise an Feiertagen und Brückentagen der Fall. In der Grafik oben sieht man die Stromerzeugung in Deutschland in der Woche um den 1. Mai 2025. Es gab eine hohe PV-Erzeugung rund um die Mittagszeit, wenn die Sonne also sehr hoch steht. An allen vier abgebildeten Tagen wurde mehr Strom erzeugt als verbraucht, sodass die Strompreise negativ wurden.
Einspeisevergütung ist teuer: Deutscher Staat muss Milliardenverluste ausgleichen
Das ist insgesamt eine gute Nachricht – aufgrund der Einspeisevergütung für den Staat aber teuer. Bis Anfang 2025 haben alle Solarbesitzer, die ihren selbst erzeigten Strom ins Netz (teil-)eingespeist haben, eine feste Vergütung bekommen, egal wie hoch oder niedrig der Strompreis gerade wirklich ist. Die Höhe der Vergütung variiert, je nachdem, wann die Anlage in Betrieb gegangen ist. Die ältesten Anlagen bekommen noch pro Kilowattstunde eingespeistem Strom bis zu 54,53 Cent.
Wenn der Staat also eine Vergütung von 50 Cent/kWh auszahlen muss, wenn der erzeugte Strom aber weit unter diesem Preis an der Strombörse weiterverkauft werden kann, dann ist das ein Verlustgeschäft. Aufgrund der hohen Solarstromerzeugung hat das mittlerweile enorme Summen erreicht: 2024 machte der Staat 17 Milliarden Euro Verluste dadurch.

Das ist auch aus einem zweiten Grund ein Problem. Die Stromnetze können diese Mengen an Strom vor allem bei niedrigem Verbrauch teilweise nicht aufnehmen. Es drohen im schlimmsten Fall lokale Blackouts, wenn das Netz überlastet wird. Das ist zwar nur ein Worst-Case-Szenario, den man eigentlich kaum befürchten muss. Dennoch mussten die Behörden hier reagieren und gegensteuern, damit es nicht eintritt.
Neues Solar-Gesetz gilt seit April 2025: Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen mehr
Daher ist das sogenannte Solarspitzengesetz im April 2025 in Kraft getreten. Wer eine neue PV-Anlage heute in Betrieb nimmt, bekommt zu Zeiten negativer Strompreise keine Einspeisevergütung mehr. Besitzer von Bestandsanlagen können auch freiwillig darauf verzichten – aufgrund des Bestandsschutzes können sie aber nicht verpflichtet werden. Durch das neue System sollen Solar-Besitzer ihren erzeugten Strom bei negativen Strompreisen versuchen selbst zu verbrauchen oder zu speichern und für den späteren Verbrauch aufbewahren. Wer auch noch ein Elektroauto hat, kann besonders profitieren und das Auto mit dem günstigen Solarstrom aufladen.
PV-Besitzer verlieren aber nicht die Einspeisevergütung an sonnigen Tagen komplett. Die verlorene Vergütung durch die negativen Strompreise wird am Ende der Laufzeit (also nach 20 Jahren) zurückgezahlt. Am Ende der Förderzeit werden alle negativen Stromstunden addiert und diese Zeit wird am Ende nochmals angehängt. So soll kein Anlagenbetreiber fürchten, dass sich die Anlage am Ende nicht rentiert.
Dabei wurde auch darauf geachtet, dass die verlorenen Stunden auch möglichst gerecht zurückgegeben werden. Zum Beispiel: Wenn die Einspeisevergütung im Oktober ausläuft, wäre es nicht gerecht, die verlorenen Stunden dann eins zu eins anzuhängen, weil es im Winter bekanntlich seltener sonnig ist, was die Stromproduktion ausbremst. Daher hat man sich überlegt, dass die nachzuholenden Stunden anteilig auf die Monate verteilt werden. Wer also am Ende 400 negative Stromstunden auf dem Konto hat, bekommt ein paar davon im Januar, ein paar im Mai und Juni und einige auch im Herbst – bis die „verlorenen“ Stromstunden wieder ausgeglichen sind.