Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigt an, dass die neue Grundsicherung spätestens im Frühjahr 2026 gilt. Doch wie die "Bild" nun berichtet, geht man innerhalb der Regierung und der Bundesagentur für Arbeit bereits von einem späteren Termin aus. Als Starttermin wird der 1. Juli genannt.
"Das wird nichts mit dem Frühjahr. Es wird wohl Sommer"
Bisher gibt es nur einen Beschluss des Koalitionsausschusses. Als nächster Schritt wird das Vorhaben im Bundeskabinett beraten. Das soll "noch vor Weihnachten, eher früher" erfolgen. Aktuell steht der 10. Dezember oder der 17. Dezember im Raum. Ende Januar/Anfang Februar könnte die Bürgergeld-Reform dann durch den Bundestag beschlossen werden.
Grund für den späteren Starttermin: Die Bundesagentur für Arbeit braucht schlicht mehr Zeit, um auf das neue System umzustellen. Konkret muss die Software, mit der die Leistungen für die Empfänger berechnet werden, neu programmiert werden. Dazu braucht es aber den finalen Inhalt des Gesetzes.
Während sich die Bundesagentur für Arbeit nicht zu dem Zeitplan äußern will, sagt eine mit der Sache vertraute Person gegenüber "Bild": "Das wird nichts mit dem Frühjahr. Es wird wohl Sommer".
Bürgergeld-Beziehenden müssen sich auf strengere Auflagen einstellen
Nach dem Beschluss des Bundestags muss das Gesetz noch den Bundesrat, die Kammer der Bundesländer, passieren. Ist das geschehen, muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das neue Gesetz einmal unterschreiben. Erst danach ist es in Kraft.
Die rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Beziehenden müssen sich bei einer Umsetzung der Pläne auf strengere Auflagen einstellen. Konkret soll etwa mit härteren Sanktionen belegt werden, wer einen Termin beim Jobcenter nicht wahrnimmt oder eine Arbeitsaufnahme verweigert. So sollen zum Beispiel alle Leistungen inklusive der Unterstützung zur Unterkunft gestrichen werden, wenn ein Empfänger von Grundsicherung zunächst drei Termine beim Jobcenter nicht wahrnimmt und zusätzlich auch im Monat darauf nicht erscheint.
Zudem sollen künftig ukrainische Flüchtlinge, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind und keinen Job haben, nicht mehr Bürgergeld, sondern Asylbewerberleistungen bekommen, die niedriger sind. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beträgt etwa der Satz für Alleinstehende 441 Euro im Monat, im Bürgergeld sind es 563 Euro. Das Bundeskabinett verabschiedete die Änderung am Mittwoch.