Bekommen Bürgergeld-Empfänger Weihnachtsgeld vom Staat?

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Weihnachten stellt viele Bürgergeld-Empfänger mit ohnehin schon knapper Kasse vor Herausforderungen. Gibt es darum vom Staat besondere Beihilfen?

München – Die Weihnachtszeit bringt für viele Menschen zusätzliche finanzielle Belastungen mit sich – vor allem für diejenigen, die auf das Bürgergeld angewiesen sind. Angesichts stetig steigender Lebenshaltungskosten fragen sich viele: Gibt es besondere Beihilfen oder Sonderzahlungen, also Weihnachtsgeld auch für Bürgergeldempfänger? Die Antwort fällt ernüchternd aus.

Weihnachten stellt viele Bürgergeld-Empfänger mit ohnehin schon knapper Kasse vor Herausforderungen. Gibt es darum an Weihnachten vom Staat besondere Beihilfen?
Weihnachten stellt viele Bürgergeld-Empfänger mit ohnehin schon knapper Kasse vor Herausforderungen. Gibt es darum an Weihnachten vom Staat besondere Beihilfen? © Imago/Bernd Feil/M.i.S.

Weihnachtsgeld und Bürgergeld: Gibt es Unterstützung für die Feiertage?

Mehr als die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland darf sich zum Jahresende über ein Weihnachtsgeld oder das 13. Gehalt freuen. Wer jedoch Bürgergeld bezieht, muss mit dem regulären Satz auskommen – auch in der Weihnachtszeit. Seit der Abschaffung der Weihnachtsbeihilfe im Jahr 2005, die früher Teil der Sozialhilfe war, gibt es vom Staat keine zusätzlichen Zahlungen mehr für die Feiertage.

Besondere Zuwendungen sind seither weder zu Hartz-IV-Zeiten, noch in der bestehenden Bürgergeld-Regelung in den Gesetzbüchern SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung) und SGB XII (Sozialhilfe) vorgesehen.

Weihnachtsgeld für Bürgergeld-Bezieher: „Keine gesonderte Beihilfe“ zu religiösen Festen

Die Sprecherin eines norddeutschen Jobcenters erklärte hierzu bereits im vergangenen Jahr gegenüber der dpa: „Zu gesellschaftlichen bzw. religiösen Ereignissen (Urlaub, Weihnachten etc.) sieht das Bürgergeld keine gesonderte Beihilfe vor.“ Damit gehen Bürgergeld-Empfänger in der Regel leer aus, während Arbeitnehmer häufig Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalten – allerdings auch nicht alle.

Einzige Ausnahme: Weihnachtsgeld für Bürgergeld-Aufstocker – doch Sonderzahlung zählt als Einkommen

Eine Ausnahme gibt es für sogenannte Aufstocker – also Bürgergeld-Empfänger, die zusätzlich zu den Leistungen vom Staat Einkommen beziehen. Wenn ihr Arbeitgeber neben dem Gehalt zusätzlich Weihnachtsgeld zahlt, können auch sie davon profitieren. Allerdings gilt dabei eine Einschränkung.

Nach § 11 Absatz 3 SGB II werden auch Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld als Einkommen auf die Bezüge angerechnet. Das bedeutet, dass das erhaltene Weihnachtsgeld den Anspruch auf Bürgergeld im Folgemonat reduziert. Die Höhe des Abzugs richtet sich nach den Freibeträgen, die im SGB II festgelegt sind.

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