Im niederländischen Uddel möchte der Landwirt Arend Versteeg (57) für seinen Sohn Michael (25) eine Zukunft aufbauen. Geplant ist eine Bio-Scheune, in der 50 Kühe, 37 Sauen und 180 Mastschweine Platz finden. Alle sollen die Möglichkeit haben, nach draußen zu gehen. Doch bis es so weit ist, könnte es noch dauern.
Auf dem Grundstück des Landwirts sind Überreste aus verschiedenen Epochen gefunden worden. Jetzt suchen Archäologen dort nach Schätzen, die bis zu 3000 Jahre alt sind. Die Untersuchung zahlt Versteeg, doch behalten darf er die Funde nicht: "Nicht einmal, wenn sie eine goldene Truhe finden", berichtet er gegenüber der niederländischen Zeitung "De Stentor".
Funde auf dem Grundstück eines Landwirts: Krugsplitter und Bodenspuren
Gefunden wurden laut "De Stentor" beispielsweise ein Splitter eines bärtigen Krugs. Der Name wurde von der Dekoration des Krugs abgeleitet. Das Keramikstück stammt vermutlich aus dem siebzehnten oder achtzehnten Jahrhundert.
Des Weiteren wurden Verfärbungen im Boden entdeckt. Die Archäologen glauben, dass dort einst Holzpfähle gesteckt haben könnten, vielleicht aus der späten Bronzezeit. Dort könnte damals eine Siedlung mit einem Stall oder einem Nebengebäude gestanden haben, vermuten die Experten.
Kosten der Ausgrabungen trägt der Landwirt
"Ich bin derjenige, der den Boden aufrühren will, also muss ich für die Forschung bezahlen", berichtet Versteeg gegenüber dem niederländischen Portal. Er schätzt die Kosten für die archäologische Untersuchung auf 25.000 Euro.
Der neue Stall kostet schätzungsweise über eine Million Euro. Wegen der archäologischen Kosten will er eine Subvention beantragen. Derzeit ist der Bau ab Februar 2026 geplant, dann könnten die Tiere ab August in den neuen Stall.
Derweil droht einem anderen Landwirt eine 3800-Euro-Strafe, weil er ohne Erlaubnis Wald gerodet hat.
Wem gehört archäologisches Fundgut
Die "Denkmalpflege Baden-Württemberg" berichtet, dass "herrenlose Sachen, und um solche handelt es sich in der Regel bei archäologischen Funden, zur Hälfte dem Finder und zur anderen Hälfte dem Grundeigentümer gehören". Dies sei im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Es gibt allerdings Einschränkungen: Besitzen die Funde eine "hervorragende wissenschaftliche Bedeutung", so gehören diese dem Land. Der Finder habe dann Anspruch auf eine Entschädigung, die sich nach seinem Aufwand durch den Fund bemisst.