Der Ökonom Peter Bofinger kritisiert den Rentenreformvorstoß der fünf Wirtschaftsweisen scharf. Die Kopplung der Rente an die Lebenserwartung würde vor allem Frauen benachteiligen.
Würzburg – Der Würzburger Ökonom Peter Bofinger kritisiert die Rentenreformvorschläge der fünf Wirtschaftsweisen, die letztes Jahr tiefgreifende Umstrukturierungen der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) in Deutschland vorgeschlagen hatten. Er zeigt sich über mehrere Positionen äußerst verwundert. Unter anderem auch darüber, dass die Reformvorschläge auf Projektionen bis zum Jahr 2080 basieren, wobei der Sachverständigenrat (SVR) damit „sogar noch über den Prognosezeitraum für die Bevölkerungsvorausberechnungen des Statistischen Bundesamtes hinaus“ gehe. Bofinger bezeichnet dies als „Anmaßung von Wissen“ und als „fragwürdig“.
Top-Ökonom übt Kritik an Rentenplänen: Könnten Selbstständige das Rentenproblem lösen?
Bofinger war laut Ihre Vorsorge von 2004 bis 2019 selbst Mitglied der Wirtschaftsweisen. Nun zeigt er sich in einem Beitrag für die Deutsche Rentenversicherung überrascht, dass Selbstständige selbst über die private Altersvorsorgepflicht oder eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung entscheiden sollen. „Für ein Umlagesystem wie die GRV ist es zentral, dass es möglichst alle Erwerbstätigen einer Volkswirtschaft umfasst. Es ist daher erstaunlich, dass der SVR unkritisch die Position des Koalitionsvertrags übernimmt, wonach den Selbstständigen ein Wahlrecht eingeräumt werden sollte“. Eine GRV-Versicherungspflicht würde für alle Erwerbstätigen „signifikante Entlastungen bringen“, vor allem, wenn die rund drei Millionen Selbstständigen ebenfalls beitragen müssten.
Kopplung an Lebenserwartung fragwürdig: Frauen würden bei neuem Rentenkonzept weniger bekommen
Der Ökonom kritisiert auch den Vorstoß, Leistungen von der Lebenserwartung bestimmter Gruppen abhängig zu machen. „Als Kriterium für die Lebenserwartung soll dabei die Einkommenshöhe der Versicherten dienen“, erklärt Bofinger den Vorschlag der Wirtschaftsweisen. Das „Äquivalenzprinzip“ war bisher ein Grundpfeiler der gesetzlichen Rente: So soll jeder Euro, den Arbeitnehmer in die Rentenkasse einzahlen, zu einem gleichwertigen Anspruch auf monatliche Rentenzahlungen im Alter führen. Vier der fünf Wirtschaftsweisen wollen diesen Grundsatz überdenken, und damit „den Sozialstaat entlasten“. Dafür verwies der Sachverständigenrat auf Beispiele im Ausland, wo niedrige Rentenansprüche besser bewertet und Renten von Besserverdienern gedeckelt werden.
„Wenn man dieses Prinzip in der GRV konsequent anwenden würde, müsste man die Leistungen für die Gruppe der Frauen deutlich reduzieren, da sie beim Renteneintritt eine weitaus längere fernere Lebenserwartung als Männer aufweisen“. Frauen, die eine höhere Lebenserwartung haben, würden somit geringere Renten erhalten, kritisiert Bofinger.
Der Ökonom schlägt einen gänzlich anderen Weg zur Absicherung der Rentenversicherung vor: Zum einen die bereits erwähnte verpflichtende Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung für alle Selbstständigen, um das derzeitige Rentenniveau von 48 Prozent bis in die 2060er-Jahre zu sichern. Andererseits sollen die 14 Milliarden Euro an Steuermitteln, die für Riester-Verträge vorgesehen sind, stattdessen in die Rentenkassen fließen, um die Renten auf einem höheren Niveau abzusichern.
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Wer sind eigentlich die fünf Wirtschaftsweisen?
Die fünf Wirtschaftsweisen sind ein Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und sollen die Politik in wirtschaftlichen Fragen beraten. Im letzten Herbst haben sie die Bundesregierung zu einem umfassenden Umbau des Rentensystems in Deutschland aufgefordert. In Hinblick auf geltende Regelungen und des bevorstehenden Renteneintritts der geburtenstarken Babyboomer drohe bei der gesetzlichen Rente „ein sinkendes Sicherungsniveau bei stark steigenden Beitragssätzen“, warnten die Experten in ihrem mehrere hunderte Seiten umfassenden Jahresgutachten. Sie schlugen daher tiefgreifende Reformen vor. Kernelement müsse dabei eben auch die Kopplung des Renteneintrittsalters an die steigende Lebenserwartung sein.