Sanktionen gegen Russlands Wirtschaft: Russland-Investoren mit Totalverlust

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Seit den westlichen Sanktionen gegen Russland sind russische Wertpapiere nicht mehr handelbar. Eine Antwort der Bundesregierung bestätigt: Anleger können nicht mit Entschädigung rechnen.

Berlin – Der Handel an der Börse ist stets mit einem gewissen Risiko verbunden. Dieses Risiko steigt besonders, wenn es um Aktien von Unternehmen in Ländern mit instabiler Wirtschafts- oder Politiksituation geht, wie etwa Russland. Seit dem Beginn des Angriffskrieges auf die Ukraine im Jahr 2022 hat der Westen Sanktionen gegen Russland verhängt, die den Handel mit russischen Wertpapieren unmöglich machen. Infolgedessen haben Anleger keinen Zugriff mehr auf ihr Kapital. Eine kleine Anfrage der AfD an die Bundesregierung ergab, dass es keine Entschädigung für diese Situation geben wird; vielmehr wird den Anlegern selbst die Verantwortung zugeschrieben.

Die Bundesregierung zahlt keinen Schadensersatz durch Kapitalverluste von russischen Wertpapieren.
Die Bundesregierung zahlt keinen Schadensersatz durch Kapitalverluste von russischen Wertpapieren. © IMAGO/YevgeniySam

Sanktionen gegen Russlands Wirtschaft: Totalverlust für Anleger russischer Aktien – kein Schadensersatz

Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine führte in der Reaktion dazu, dass westliche Sanktionen russische Wertpapiere wie Aktien, Staatsanleihen und Zertifikate, die über American Depositary Receipts (ADRs) gehandelt werden, unhandelbar machten.

Sollten die Sanktionen gegen Russland enden, könnten Anleger wieder Zugang zu ihren Kapitalanlagen erhalten; jedoch ist ein Ende der Sanktionen derzeit nicht abzusehen, und viele Anleger haben seit zwei Jahren keinen Zugriff auf ihr Geld. Das Geld aus russischen Staatsanleihen, deren Laufzeit abgelaufen ist, wird bis zur Aufhebung der Sanktionen treuhänderisch verwaltet. Besonders problematisch sind die ADRs für russische Aktien, da deren Verfall zu einem Totalverlust führen kann.

Laut einer Antwort der Bundesregierung auf ein Schreiben der AfD-Fraktion sind Schadensersatzansprüche für betroffene Anleger dennoch nicht vorgesehen. Als Grund nennt die Bundesregierung, die Eigenverantwortung der Anleger in die risikoreichen Aktien.

Sanktionen gegen Russlands Wirtschaft treffen auch Anleger mit russischen Wertpapieren

Russland wurde bereits nach der Annexion der Krim im Jahr 2014 von der Europäischen Union sanktioniert. Wer danach investierte, trage in diesem Zusammenhang selbst die Schuld, so die Bundesregierung. Die EU hatte damals bereits angedeutet, dass Kapitalmarktrestriktionen ein wesentlicher Bestandteil ihrer politischen Maßnahmen seien. Zudem gab es Hinweise auf einen möglichen Angriffskrieg in den Jahren 2021 und 2022. „Den deutschen Investoren und Anlegern lagen damit wichtige Informationen vor, um im Rahmen einer Risikoabwägung über eine Fortsetzung oder Beendigung ihres finanziellen Engagements mit Russlandbezug zu entscheiden“, antwortet der deutsche Bundestag in dem Schreiben.

Anleger könnten in solchen Fällen nicht vorgewarnt werden, da dies die Wirksamkeit der Sanktionen gefährden würde, indem es dem sanktionierten Land Vorabinformationen geben könnte. Laut der Wirtschaftswoche sind jedoch für Anleger rechtliche Schritte gegen einige Broker möglich, wenn diese den Transfer von russischen Wertpapieren nach dem Überfall auf die Ukraine erheblich verzögerten. Dies betrifft sowohl russische Originalaktien als auch ADRs, die Anteile russischer Unternehmen repräsentieren.

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