Die Mittelstandsunion der CDU will den Rechtsanspruch auf Teilzeit begrenzen. Empörung folgt sofort – doch über Leistung, Anreize und Eigenverantwortung muss man reden dürfen.
Düsseldorf – Der Aufschrei kam erwartbar schnell. Kaum war bekannt geworden, dass die Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU den Rechtsanspruch auf Teilzeit einschränken will, dominierte Empörung die Debatte. In sozialen Medien wie X oder Linkedin war vielfach von einem „Angriff auf Frauen“ die Rede, von Realitätsferne und sozialer Kälte. Doch wer den Antrag der MIT liest, merkt schnell: Ein Großteil der Kritik beruht weniger auf dem Inhalt als auf der Überschrift.
CDU-Antrag zur Teilzeit: Empörung wegen „Lifestyle“-Vorwurf – doch das steckt wirklich dahinter
Der Antrag trägt den provokanten Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“. Das mag zugespitzt sein – doch er beschreibt ein reales Problem. Die MIT will den Anspruch auf Teilzeit keineswegs abschaffen, sondern ihn stärker begrenzen. Ein Rechtsanspruch soll künftig dann bestehen, wenn gewichtige Gründe vorliegen: Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder berufsbegleitende Weiterbildung. Genau jene Lebenslagen also, in denen Teilzeit notwendig ist, um Verantwortung zu übernehmen.
Darüber sollte man nüchtern sprechen können. Denn der aktuelle Rechtsanspruch kennt diese Differenzierung nicht. Arbeitgeber dürfen Teilzeitwünsche nur aus betrieblichen Gründen ablehnen – selbst dann, wenn Teilzeit rein aus Komfortgründen beantragt wird. Für viele kleine und mittlere Unternehmen ist das längst zu einer strukturellen Belastung geworden: Personalplanung wird schwieriger, Produktivität leidet, Verantwortung verteilt sich auf immer weniger Vollzeitkräfte.
Dass die Solidargemeinschaft dabei zunehmend zum Ausgleichsmechanismus wird, ist Teil des Problems. Wer freiwillig seine Arbeitszeit reduziert, kann unter bestimmten Voraussetzungen dennoch Anspruch auf staatliche Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag haben. Die MIT stellt zurecht die Frage, ob der Staat jede individuelle Work-Life-Balance-Entscheidung finanziell abfedern muss – oder ob soziale Leistungen nicht jenen vorbehalten sein sollten, die sie tatsächlich benötigen.
CDU will Rechtsanspruch einschränken – nur noch bei „gewichtigen Gründen“
Die scharfe Kritik, etwa von der Grünen-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Britta Haßelmann, blendet diese Differenzierung aus. Sie argumentiert, als würden pflegende Angehörige, Alleinerziehende oder Mütter pauschal unter Generalverdacht gestellt. Genau das ist im Antrag jedoch ausdrücklich nicht der Fall. Dass rund 90 Prozent der Pflegearbeit von Frauen geleistet wird, ist unstrittig – und gerade deshalb bleiben Pflege und Kindererziehung ausdrücklich als legitime Gründe für Teilzeit genannt.
Die eigentliche Schwäche der aktuellen Debatte liegt woanders: In der reflexhaften Empörung wird jede Einschränkung bestehender Sozial- oder Arbeitsrechte sofort als Angriff auf Lebensrealitäten interpretiert. Dabei geht es hier um eine Grundsatzfrage: Was soll ein Rechtsanspruch leisten – und wo endet er?
Deutschland leidet unter Arbeitskräftemangel, sinkender Produktivität und wachsendem Druck auf die Sozialkassen. In dieser Lage ist es legitim zu fragen, ob das bestehende Teilzeitrecht noch richtig austariert ist. Wer diese Debatte sofort moralisch abräumt, verhindert Lösungen – und bestätigt den Eindruck, dass über Leistung, Anreize und Verantwortung kaum noch offen gesprochen werden darf.
Der Antrag der Mittelstandsunion mag zugespitzt formuliert sein. Doch er wirft eine notwendige Frage auf. Und allein dafür verdient er weniger Empörung – und mehr ernsthafte Diskussion. (Verwendete Quellen: Stern, dpa, Posts auf X)