16-Jährige wurde von Tanzlehrer belästigt – jetzt kam es zum Prozess
Weil er sich einem damals 16-jährigen Mädchen körperlich angenähert, sie in einem Aufzug bedrängt und ihr auf das Gesäß geschlagen haben soll, musste sich ein Tanzlehrer aus München vor dem Weilheimer Amtsgericht verantworten.
Penzberg – Von seiner Version der Geschichte war der Angeklagte bis zuletzt nicht abzubringen. „Das ist nicht die Wahrheit“, verkündete er. Dass er eine seiner Schülerinnen sexuell belästigt haben soll, stritt er vehement ab und äußerte stattdessen den Verdacht, man würde seinem Ruf schaden und ihm etwas „in die Schuhe schieben“ wollen.
Bis zu dem Zwischenfall im Mai 2022 war der 39-Jährige sowohl in München als auch in Penzberg als Tanzlehrer aktiv gewesen, wo er zu seinen Schülern laut eigener Aussage ein freundschaftliches Verhältnis gepflegt hatte. Das bestätigten auch die geladenen Zeugen. Man habe ihn sogar regelmäßig zu abendlichen Treffen der jungen Tänzer eingeladen. An jenem Tag hatten sich deren Eltern im Haus der Geschädigten zusammengefunden, während die Jugendlichen den Abend in der Wohnung ihrer Cousine verbringen wollten.
Seltsames Verhalten im Auto
Zunächst war der Tanzlehrer nur zur Zusammenkunft der Eltern eingeladen worden. Um ihm den Weg zu ihrer Wohnung zu zeigen, sei die Geschädigte daher nach dem Training bei ihm im Auto mitgefahren. Schon da habe sich der Mann seltsam verhalten und gefragt, ob sie denn einen festen Freund habe. Als das Mädchen verneint hatte, soll er ihr – ohne Erfolg – vorgeschlagen haben, ob sie denn nicht „etwas mit ihm anfangen will“. Etwas konfus habe sie geantwortet, „dass er doch viel zu alt für mich ist“. Daraufhin soll der Beschuldigte nur gelacht haben.
Zuhause angekommen, hatte sich das Mädchen lediglich kurz umziehen und anschließend mit zwei Freunden zu ihrer Cousine fahren wollen. Der Tanzlehrer – zunächst enttäuscht, nicht auch zu „den Jüngeren mitkommen zu dürfen – war nachträglich doch noch zu deren Veranstaltung eingeladen worden. Folglich hatte sich die Geschädigte dazu entschlossen, anstatt auf ihre Freunde zu warten, erneut bei dem Münchner einzusteigen.
Tanzlehrer hat Mädchen auf Gesäß geschlagen
Auf der fünfminütigen Fahrt zu ihrer Cousine soll der 39-Jährige das Mädchen dann gebeten haben, ihm zu versprechen, „heute Abend etwas zu trinken“. Dem habe sie zugestimmt und ihm die Hand gereicht. Den Moment soll der Mann jedoch dafür genutzt haben, ihre Hand zum Schalthebel zu bewegen und gemeinsam einen Gangwechsel durchzuführen. Anschließend habe er sie gefragt, was sie davon halten würde, „wenn wir uns verirren“. Da ihr sein Verhalten zunehmend suspekter erschienen war, hatte die Jugendliche ihren bereits wartenden Cousin kontaktiert und ihm schriftlich mitgeteilt, dass sie froh sei, bald bei der Party anzukommen. Der 19-Jährige ist noch heute im Besitz der Chats und zeigte die Textnachrichten Richterin Claudia von Hirschfeld. Seine 20-jährige Schwester erzählte anschließend, die Geschädigte habe ihr ferner von Griffen des Angeklagten an ihren Oberschenkel berichtet.
Am Haus der Cousine angekommen, hatten die beiden lediglich noch eine kurze Fahrt mit dem Aufzug zu bewältigen. Dort habe ihr der Mann im Vorbeigehen zunächst leicht auf das Gesäß geschlagen, anschließend den Weg durch die Tür versperrt und sich ihr langsam genähert. „Als ob er mich küssen wollte“, erinnerte sich die heute 18-Jährige.
„Ich habe das Licht im Aufzug gesehen, aber es ist keiner gekommen“, berichtete der 19-jährige Cousin der Geschädigten. Nachdem sie und der Tanzlehrer zur Party hinzugestoßen waren, hatte sich das Mädchen umgehend weinend in das Zimmer ihrer Cousine zurückgezogen. Wenig später war zunächst die 20-Jährige, später auch ein 23-jähriger Freund aus München – ebenfalls Tänzer – zu der Geschädigten gestoßen. Konfrontiert hatte man den Angeklagten an jenem Abend jedoch nicht.
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Verschwörung gegen den Angeklagten?
Sowohl die Familien der Beteiligten als auch der Vorsitzende des Tanzvereins hatten ein zeitnahes Einschalten der Polizei befürwortet. Schon im Laufe des nächsten Trainings sei der 39-Jährige dann plötzlich verschwunden und seine Tätigkeit als Tanzlehrer beendet worden, erinnerten sich die Zeugen. Für viele eine handfeste Überraschung. Schließlich hatte nicht jeder der abendlichen Gäste etwas von dem Vorfall mitbekommen.
Nach einer beinahe sechsstündigen Beweisaufnahme sah die Staatsanwältin die Anklage schließlich als erwiesen an und forderte eine Geldstrafe. Für „umso bedauerlicher“ hielt der Vertreter der Nebenklage die Tatsache, dass der Tanzlehrer für das Mädchen eigentlich eine Vertrauensperson war. Trotz zahlreicher belastender Zeugenaussagen sei dieser jedoch stets bei seiner Version der Geschichte geblieben, stärkte die Verteidigerin ihrem Mandanten den Rücken. Den Umstand, dass die Tante der Geschädigten nach dem Vorfall in den Vereinsvorstand aufgestiegen war, sah sie skeptisch. Der 39-Jährige sei wohl „aus dem Verein gedrängt worden“.
Richterin Claudia von Hirschfeld zeigte sich von den Ausführungen der Verteidigerin nur wenig beeindruckt und hielt die „wilden Verschwörungstheorien“ für „Schutzbehauptungen“. Die Zeugenaussagen würden ihrer Ansicht nach ein „stimmiges Bild“ ergeben. „Ich frage mich, ob wir die gleiche Hauptverhandlung erlebt haben“, richtete sie deutliche Worte an die Verteidigung und verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 6600 Euro.