Wo Autofahrer 2025 saftige Strafen riskieren

Der Winter steht vor der Tür und mit ihm die Reisesaison in die Alpen und dorthin wo Schnee ist. Wer mit dem eigenen Auto in den Skiurlaub fährt, sollte die Winterreifen-Regeln im Ausland kennen. 

Denn: Die Vorschriften innerhalb Europas unterscheiden sich stark:
Manche Länder, wie die baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen, setzen auf eine feste Winterreifenpflicht in bestimmten Monaten.

In anderen Staaten, darunter Deutschland, Luxemburg oder seit 1. Juli 2025 auch Dänemark, gilt eine witterungsabhängige Pflicht. Das heißt: Winterreifen sind nur bei Schnee, Eis, Matsch oder Reifglätte vorgeschrieben.

Länder wie Österreich, Tschechien oder Schweden kombinieren beide Ansätze: Dort gilt die Pflicht innerhalb eines festgelegten Zeitraums, sofern es die Wetterbedingungen erfordern.

In Frankreich und Italien müssen Autofahrer zwischen November und März Winterreifen aufziehen oder Schneeketten mitführen, wenn entsprechende Straßenschilder darauf hinweisen. Im italienischen Aostatal und auf der Brennerautobahn gilt sogar eine saisonale Pflicht, unabhängig vom Wetter.

In Ländern wie Polen oder Belgien gibt es dagegen keine gesetzliche Winterreifenpflicht. Dennoch raten Behörden dringend dazu, in den Wintermonaten auf wintertaugliche Reifen umzurüsten.

Alpine-Symbol ersetzt M+S-Kennzeichnung

Seit Oktober 2024 gilt in Deutschland eine klare Regel: Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke) erlaubt.

Dieses Symbol kennzeichnet seit 2018 alle EU-weit produzierten Winterreifen. Ältere Modelle mit der Kennzeichnung „M+S“ (Matsch und Schnee) gelten in Deutschland nicht mehr als ausreichend.

Auch Länder wie Schweden, Lettland, Frankreich und Dänemark haben das Alpine-Symbol als Standard übernommen. In anderen Ländern dürfen M+S-Reifen jedoch weiterhin verwendet werden.

Das droht bei falscher Bereifung

Wer mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen unterwegs ist, riskiert nicht nur Unfälle, sondern auch hohe Strafen:

  • Deutschland: 60 Euro Bußgeld, bei Gefährdung anderer bis zu 120 Euro und ein Punkt in Flensburg.
  • Österreich: Mindestens 50 Euro Strafe, bei Gefährdung oder Unfall bis zu 5.000 Euro
  • Italien: Zwischen 87 und 345 Euro. Auf der Brennerautobahn zwischen 80 und 318 Euro
  • Frankreich: Laut „Loi Montagne II“ drohen 135 Euro und im Ernstfall die Stilllegung des Fahrzeugs.
  • Tschechien und Schweden: Rund 100 bis 150 Euro, bei Unfällen teils mehr.

Auch ohne Unfall kann die Versicherung im Schadenfall Leistungen kürzen, wenn das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ausgerüstet war.

Praktische Tipps für Reisende

Prüfen Sie rechtzeitig, welche Vorschriften im Reiseland und in Transitländern gelten und achten Sie auf das Alpine-Symbol, damit sind Sie europaweit auf der sicheren Seite.

Mindestprofiltiefe beachten:

  • Deutschland: 1,6 mm (gesetzlich), empfohlen: 4 mm
  • Estland, Litauen, Schweden, Finnland: mind. 3 mm
  • Tschechien, Lettland: 4 mm
  • Österreich: 4 mm bei Radial-, 5 mm bei Diagonalreifen

Schneeketten bereithalten: In Bergregionen, etwa in Österreich oder der Schweiz, kann bei Schneefall eine Schneekettenpflicht gelten.

Versicherung prüfen: Bei einem Unfall ohne geeignete Bereifung kann die Versicherung die Schadensregulierung verweigern oder kürzen.

Mietwagen kontrollieren: Besonders in Ländern ohne generelle Pflicht, wie Frankreich, sollten Reisende sicherstellen, dass Mietwagen für Bergregionen ausgerüstet sind.