Fast 3000 Euro von der Krankenkasse zurückholen – Liste zeigt, welche Leistungen erstattet werden
Die Krankenkassenbeiträge steigen immer weiter. Doch mit einfachen Tricks können Sie sich Beiträge zurückerstatten zu lassen. Wir verraten wie.
Frankfurt – Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung sind so hoch wie nie zuvor. Anfang 2025 erhöhte sich der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent. Der durchschnittliche Gesamtbeitrag liegt damit derzeit bei rund 17,1 Prozent des Bruttolohns. Im April haben zudem vier weitere Krankenkassen ihre Beiträge angehoben – unter anderem die BKK24 um 1,14 Prozent. Experten und Expertinnen rechnen laut Focus sogar mit weiteren Erhöhungen.

Doch es gibt gute Nachrichten: Mit einigen Tricks können Versicherte Geld von ihrer Krankenkasse zurückerhalten oder ihre Beitragszahlungen besser nutzen.
Geld von der Krankenkasse zurückerhalten: Wahltarif mit Beitragsrückerstattung
Viele Krankenkassen bieten Wahltarife an, bei denen Versicherte einen Teil ihrer Beiträge zurückbekommen können, wenn sie ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch nehmen. Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen oder bestimmte Krebsfrüherkennungen zählen dabei nicht als beanspruchte Leistungen.
Je nach Krankenkasse und Einkommen lassen sich zwischen 150 und 600 Euro pro Jahr sparen. Wer sich für einen solchen Tarif entscheidet, sollte allerdings beachten: Im Falle der Inanspruchnahme regulärer Leistungen kann eine Selbstbeteiligung fällig werden. Auch hier variieren die Konditionen, wie Krankenkassen.de informiert. Die AOK bietet beispielsweise eine Rückerstattung bis zu 600 Euro, bei einem Selbstbehalt von maximal 120 Euro. Die DAK zahlt ebenfalls eine Rückerstattung bis zu 600 Euro, allerdings bei einem Selbstbehalt von 800 Euro.
Bonusprogramme der Krankenkassen nutzen und Geld zurückerhalten
Nahezu jede gesetzliche Krankenkasse belohnt gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonusprogrammen. Wer regelmäßig Sport treibt, Vorsorgeuntersuchungen wahrnimmt oder Impfungen auffrischt, sammelt Punkte oder Stempel, die sich später in Geldprämien umwandeln lassen.
Je nach Kasse sind zwischen 50 und 490 Euro im Jahr möglich. Besonders großzügig zeigt sich hier laut Krankenkassen.de die novitas BKK. Die Teilnahme erfolgt meist über ein Bonusheft oder eine App. Die Verbraucherzentrale klärt auf, worauf Sie dabei achten sollten.
Kostenerstattung für bestimmte Leistungen bei Krankenkassen
Auch für ausgewählte Zusatzleistungen erstatten viele Krankenkassen ganz oder teilweise die Kosten. Dazu zählen beispielsweise:
- Professionelle Zahnreinigung
- Osteopathie
- Gesundheitskurse
- Reiseimpfungen
Die genauen Bedingungen und Zuschüsse unterscheiden sich auch hier je nach Krankenkasse. Die KKH wirbt etwa damit, mehr als 3000 Euro in Zusatzleistungen zurückzuerstatten.
Kinderkrankengeld der Krankenkassen in Anspruch nehmen
Wenn Eltern ein krankes Kind zu Hause betreuen und deshalb nicht arbeiten können, springt die Krankenkasse ein: Sie zahlt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest.
Zudem übernehmen viele Kassen die Kosten für eine Haushaltshilfe, falls Eltern selbst erkranken.
Bei Krankenkassen: Rückerstattung von zu viel gezahlten Beiträgen oder Guthaben einfordern
Wer zu hohe Beiträge gezahlt hat oder ein Guthaben bei der Krankenkasse besitzt, kann eine Rückerstattung beantragen. In der Regel einfach per Post, online oder persönlich. Auch hier lohnt sich ein prüfender Blick, um unnötige Ausgaben zu vermeiden.
Beispielrechnung:
- Bonusprogramm: bis zu 400 Euro
- Wahltarif: bis zu 600 Euro
- Osteopathie: bis zu 120 Euro
- Zahnreinigung: bis zu 120 Euro
- Haushaltshilfe (Nutzungsszenario): 600 Euro
- Kinderkrankengeld (Richtwert): 1000 Euro
Zuletzt lässt sich auch Geld sparen, indem Sie ihre Krankenkassenbeiträge steuerlich geltend machen. (jus)