Betrieb der Saurüsselalm: Landratsamt nennt zwei DAV-Hütten als Bezugsfälle

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Vergleichbar mit der Saurüsselalm? Die Albert-Link-Hütte wird vom Landratsamt als Bezugsfall angeführt. Unter anderem wegen der vorhandenen Großbäckerei. © Marcus Schlaf

Die langen Hüttenabende und Sonderveranstaltungen auf der Saurüsselalm wollen Naturschützer nicht länger dulden. Unterdessen nennt das Landratsamt zwei DAV-Hütten, auf denen es ebenfalls nicht nur almtypisch zugehe.

Landkreis/Bad WiesseeDer Streit zwischen Eigentümer Franz Haslberger und Naturschützern über den Betrieb der Saurüsselalm in Bad Wiessee schwelt weiter. Nach wie vor gibt es keinen Konsens, was die Sonderveranstaltungen und Hüttenabende mit ihren langen Öffnungszeiten betrifft. Pächter und auch Landratsamt berufen sich auf Bezugsfälle im Landkreis. Doch gibt es die überhaupt?

Pächter Frühauf: „Auf vielen Almen werden Feiern veranstaltet“

„Auf vielen Almen werden Hochzeiten, Geburtstagsfeiern und Hüttenabende veranstaltet“, rechtfertigt Wirt Martin Frühauf seine Events auf der Saurüsselalm, die er noch bis 20. Dezember betreibt. Ähnlich argumentiert das Landratsamt. Auf Anfrage verweist es darauf, „dass uns Almen als Bezugsfälle genannt wurden, deren Betriebsformen mindestens genauso stark von der traditionellen Almhüttennutzung abweichen, wie dies der Saurüsselalm unterstellt wird“.

Hütten im Tegernseer Tal haben Betriebszeiten bis 22 Uhr

Einräumen muss die Behörde allerdings, dass dies wohl nicht für Hütten und Berggasthäuser im Tegernseer Tal gilt. Es sei „korrekt, dass die meisten Almen im Raum Tegernsee öffentliche Betriebszeiten bis 22 Uhr angeben. Ob diese durchgehend eingehalten werden, entzieht sich unserer Kenntnis, da bisher keine Beschwerden oder Anzeigen diesbezüglich vorliegen“.  Auch hinsichtlich der Saurüsselalm seien „dem Landratsamt über allgemeine Behauptungen hinaus bisher keine konkreten Verstöße gemeldet worden“. Hört man sich allerdings bei Anwohnern des Söllbach-Parkplatzes um, berichten etliche von nächtlichen Ruhestörungen noch weit nach Mitternacht. Angezeigt wurden die aber offenbar nicht.

Saurüsselalm: Landratsamt nennt zwei DAV-Hütten als Bezugsfälle

Als Bezugsfälle zur Saurüsselalm nennt das Landratsamt zwei Hütten des Deutschen Alpenvereins (DAV) hinter dem Spitzingsee in Richtung Valepp: „Das Blecksteinhaus und die Albert-Link-Hütte werden aufgrund ihrer Höhenlage, Erreichbarkeit und Betriebsstruktur häufig als vergleichbar angesehen.“ So gebe es bei der Albert-Link-Hütte einige Beispiele als Bezugsfälle. Unter anderem nennt das Landratsamt den „Betrieb einer gewerblichen Großbäckerei mit größerer Anzahl von Verkaufswägen bis hin zur Filiale im Sport Schuster in München“. Dafür gebe es auch einen „sehr regelmäßigen Lieferverkehr mit Lkw (oftmals aus dem EU-Ausland)“.

Das Blecksteinhaus wird nicht nur klassisch bewirtschaftet
Auf dem Blecksteinhaus gebe es ebenfalls lange Hüttenabende, argumentiert das Landratsamt. © Matthias Bieber

Sektion München wehrt sich gegen Aussagen über Albert-Link-Hütte

Die DAV-Sektion München als Eigentümerin will die Aussagen so nicht stehen lassen und stellt auf Anfrage klar: „Der Backbetrieb in der Albert-Link-Hütte ist keine gewerbliche Großbäckerei, sondern ein vollständig nachhaltig arbeitender Handwerksbetrieb ohne Maschinenunterstützung.“ Die Produkte würden weitestgehend regional angeboten und verkauft. Dies sei nötig, damit der Pächter die Hütte „überhaupt noch wirtschaftlich betreiben“ könne. „Ohne den Backbetrieb müsste die Hütte ihren Betrieb deutlich einschränken – mit spürbar negativen Auswirkungen für Bergsport und Tourismus am Spitzingsee“, erklärt die Sektion.

Landratsamt: Freischankfläche „baurechtlich nur geduldet“

Zum Lkw-Lieferverkehr sagt der DAV: Die Albert-Link-Hütte werde nicht von Lkw, sondern überwiegend von „normalen Kleintransportern angefahren“. Ein Lieferant allerdings komme aus der Nähe von Kufstein. Deutliche Kritik äußert das Landratsamt zu den baulichen Maßnahmen. Die „Freischankfläche werde weiterhin komplett ungenehmigt betrieben“, sie sei „baurechtlich lediglich geduldet“. Die Sektion München entgegnet, dass die Hütte 1939 „mit integrierter öffentlicher Gastronomie errichtet“ worden sei und so betrieben werde. „Seitdem wurde die Freischankfläche weder in Bezug auf ihre Größe noch auf ihre Nutzung verändert“.

Lange Öffnungszeiten auch auf dem Blecksteinhaus

Beim Blecksteinhaus der Sektion MTV München nennt das Landratsamt als Bezugsfälle die Öffnungszeiten „an sechs Tagen bis 23 Uhr“, die Gruppenangebote für Geburtstage, Hochzeiten und Firmenfeiern sowie „Hüttenabende mit geführter Fackelwanderung im Dunkeln zum Parkplatz“.

Pächterin Sonja Hauner verwehrt sich dagegen, als Bezugsfall zur Saurüsselalm herhalten zu müssen. „Wir haben hier keine Halligalli-Veranstaltungen.“ Sie betreibe eine ganz normale Hütte, die für „ganz normale Feiern“ gebucht werde. „Da wir kein Forsthaus Valepp sind, müssen die Leute zu Fuß, mit dem Radl oder einer Kutsche kommen. Deren Buchung aber läuft nicht über mich, sondern über den Kutscher. Auch die Gäste vom Arabella-Hotel oder der Wurzhütte kommen alle zu Fuß. Es gibt keinen Shuttle-Service.“ Auch die vom Landratsamt angeführten Hüttenwanderungen mit Fackeln biete sie nur als mögliche Aktivitäten an. Ob die beiden DAV-Häuser als Bezugsfälle zur Saurüsselalm „belastbar sind“, werde derzeit vom Landratsamt noch geprüft.

kw

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