Ostallgäuer Fußballtrainer wegen sexuellen Missbrauchs zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt

  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Augsburg & Schwaben
  4. Kreisbote Füssen

Kommentare

Ein Ostallgäuer Fußballtrainer wurde wegen Missbrauchs zu einer hohen Haftstrafe verurteilt. © Panthermedia

Ein Fußballtrainer aus dem Ostallgäu ist wegen Missbrauchs vom Landgericht Gera zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die Liste der Taten ist lang.

Ostallgäu/Gera - Der Fußballtrainer aus dem Ostallgäu, der wegen des Verdachts auf schweren sexuellen Missbrauch von Kindern vor Gericht stand, ist zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Außerdem wurde die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

Die Liste der Taten, die dem Angeklagten nachgewiesen werden konnte, ist erschreckend lang. Wie ein Sprecher des Landgerichts Gera auf Nachfrage mitteilt, wurde der Mann „wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Herstellen kinderpornographischer Inhalte in 17 Fällen, der Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit Anstiftung zum sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen sowie mit Herstellen kinderpornographischer Inhalte in vier Fällen, der Anstiftung zum sexuellen Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt in 29 Fällen in Tateinheit mit Anstiftung zum sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen, davon 20 Fällen in Tateinheit mit Herstellen kinderpornographischer Inhalte, des Herstellens kinderpornographischer Inhalte in einem Fall sowie des Herstellens jugendpornografischer Inhalte in einem Fall“ zu der langen Haftstrafe verurteilt.

Zudem wurde die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung sowie die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Angeklagten hat Revision eingelegt.

Der Ostallgäuer Fußballtrainer war Ende Mai 2023 festgenommen worden

Zum Hintergrund: Ende Mai 2023 war der Mann festgenommen worden und befand sich seitdem in Untersuchungshaft. Zunächst stand er im Verdacht, zum Kindesmissbrauch - auch schwerem - angestiftet zu haben. Die Staatsanwaltschaft Gera ermittelte. Sie war deshalb örtlich zuständig, weil sich der Tatort der Missbrauchshandlungen zu denen der Beschuldigte angestiftet haben sollte, in ihrem Zuständigkeitsbereich befand.

Zu Beginn der Verhandlungen stand der Ostallgäuer gemeinsam mit einer Frau aus Thüringen vor Gericht. Den beiden wurde vorgeworfen, die zu Beginn der Taten achtjährige Tochter der Frau missbraucht zu haben. Der Tatvorwurf: schwerer sexueller Missbrauch von Kindern. Tatort: Bayern und Thüringen. Tatzeit: 2018 bis 2023. Später wurde das Verfahren abgeteilt.

Opfer über die sozialen Medien ausfindig gemacht

Gut ein Jahr später fiel nun in Gera das Urteil. Hervorzuheben ist, dass die Taten des Mannes offenbar nicht im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Fußballtrainer standen. Die Opfer machte er über die sozialen Medien ausfindig. Der Gerichtssprecher erklärt hierzu: „Gegenstand der Verurteilung sind Taten zum Nachteil zweier jeweils über soziale Medien ausfindig gemachter weibliche Geschädigte, wobei eine im Tatzeitraum zwischen 8 und 12 Jahre, die andere zwischen 12 und 17 Jahre alt gewesen ist.“

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlussvortrag die Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren, ferner die Anordnung der Sicherungsverwahrung beantragt. Der Verteidiger des Angeklagten hatte in seinem Schlussvortrag eine Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von maximal acht Jahren beantragt.

Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung setzt voraus, dass eine Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Angeklagten und seiner Taten ergibt, dass er infolge eines Hanges zu schweren Sexualstraftaten für die Allgemeinheit gefährlich ist.

Mit dem Kreisbote-Newsletter täglich zum Feierabend oder mit der neuen „Kreisbote“-App immer aktuell über die wichtigsten Geschichten informiert.

Auch interessant

Kommentare