Diese Steuervorteile sind bei einem Behinderungsgrad von 30 möglich
Wer einen Behinderungsgrad von 30 hat, profitiert bei der Steuererklärung. Je nach Grad der Behinderung können Pauschbeträge geltend gemacht werden.
Frankfurt – Menschen, die einen Grad der Behinderung (GdB) aufweisen, haben steuerliche Vorteile. Insbesondere Personen, die einen Behinderungsgrad von mindestens 50 haben, können Aufwendungen bei der Steuer geltend machen. Doch auch wenn der Behinderungsgrad unter 50 liegt und damit keine Schwerbehinderung vorliegt, gibt es Steuerfreibeträge. Diese fallen unterschiedlich hoch aus.
Behinderungsgrad von 30 – Vorteile bei der Steuererklärung
Je nach GdB haben Menschen Anspruch auf den Behinderten-Pauschbetrag, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein. Dieser Freibetrag soll die im Alltag anfallenden höheren Kosten von Menschen mit Behinderung ausgleichen. Zu diesen Kosten zählen unter anderem Ausgaben für Medikamente, Betreuung oder für einen erhöhten Wäschebedarf.

Bis 2020 mussten Menschen mit einem GdB unter 50 zusätzliche Voraussetzungen erfüllen, um den vollen Pauschbetrag zu erhalten. Seit der Steuererklärung 2021 ist dies nicht mehr erforderlich – der Pauschbetrag wird in voller Höhe angerechnet. Bei einem GdB von 30 entspricht das 620 Euro. Personen mit einem GdB unter 20 haben keinen Anspruch auf den Pauschbetrag. Allerdings können die Kosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung eintragen werden.
Behinderungsgrad legt den Pauschbetrag bei der Steuererklärung fest
Grad der Behinderung (GdB) | Pauschbetrag pro Jahr ab 2021 |
20 | 384 Euro |
30 | 430 Euro |
40 | 860 Euro |
50 | 1140 Euro |
60 | 1440 Euro |
70 | 1780 Euro |
80 | 2120 Euro |
90 | 2460 Euro |
100 | 2840 Euro |
hilflos und blind | 7400 Euro |
Quelle: Finanzamt NRW |
Der Pauschbetrag kann in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ zur Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, wie das Finanzamt NRW informiert. Wenn die entstandenen Kosten jedoch höher als der Pauschbetrag sind, können diese einzeln als außergewöhnliche Belastung eingetragen werden. Dafür müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahrt werden, falls das Finanzamt die Angaben überprüfen möchte.
Gleichstellung mit Schwerbehinderten trotz Behinderungsgrad unter 50
Grad der Behinderung
Der GdB kann in Zehnerschritten zwischen 20 und 100 variieren. Ein ärztliches Gutachten ermittelt den GdB, wobei die Gesamtbeeinträchtigungen und deren Auswirkungen berücksichtigt werden. Der Fokus liegt dabei auf dem Funktionsdefizit, der Dauer der Beeinträchtigung von mehr als sechs Monaten und der Auswirkung auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Quelle: Lohnsteuerhilfeverein
Meine news
Menschen mit einem GdB unter 50 können sich unter bestimmten Bedingungen mit Menschen, die eine Schwerbehinderung haben, gleichstellen lassen. Darüber informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Gründe für die Gleichstellung können Schwierigkeiten bei der Arbeitsplatzsuche oder die Gefährdung des Arbeitsplatzes aufgrund der Behinderung sein. Ein entsprechender Antrag muss bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Wird der Antrag akzeptiert, können die Betroffenen weitere Vorteile nutzen, die Menschen mit einer Schwerbehinderung zustehen. (vk)