Diese Steuervorteile sind bei einem Behinderungsgrad von 30 möglich

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Wer einen Behinderungsgrad von 30 hat, profitiert bei der Steuererklärung. Je nach Grad der Behinderung können Pauschbeträge geltend gemacht werden.

Frankfurt – Menschen, die einen Grad der Behinderung (GdB) aufweisen, haben steuerliche Vorteile. Insbesondere Personen, die einen Behinderungsgrad von mindestens 50 haben, können Aufwendungen bei der Steuer geltend machen. Doch auch wenn der Behinderungsgrad unter 50 liegt und damit keine Schwerbehinderung vorliegt, gibt es Steuerfreibeträge. Diese fallen unterschiedlich hoch aus.

Behinderungsgrad von 30 – Vorteile bei der Steuererklärung

Je nach GdB haben Menschen Anspruch auf den Behinderten-Pauschbetrag, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein. Dieser Freibetrag soll die im Alltag anfallenden höheren Kosten von Menschen mit Behinderung ausgleichen. Zu diesen Kosten zählen unter anderem Ausgaben für Medikamente, Betreuung oder für einen erhöhten Wäschebedarf.

Menschen mit Behinderungen stehen Steuererleichterungen zu.
Menschen mit Behinderungen stehen Steuererleichterungen zu (Symbolbild). © Wolfilser/IMAGO

Bis 2020 mussten Menschen mit einem GdB unter 50 zusätzliche Voraussetzungen erfüllen, um den vollen Pauschbetrag zu erhalten. Seit der Steuererklärung 2021 ist dies nicht mehr erforderlich – der Pauschbetrag wird in voller Höhe angerechnet. Bei einem GdB von 30 entspricht das 620 Euro. Personen mit einem GdB unter 20 haben keinen Anspruch auf den Pauschbetrag. Allerdings können die Kosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung eintragen werden.

Behinderungsgrad legt den Pauschbetrag bei der Steuererklärung fest

Grad der Behinderung (GdB) Pauschbetrag pro Jahr ab 2021
20 384 Euro
30 430 Euro
40 860 Euro
50 1140 Euro
60 1440 Euro
70 1780 Euro
80 2120 Euro
90 2460 Euro
100 2840 Euro
hilflos und blind 7400 Euro
Quelle: Finanzamt NRW

Der Pauschbetrag kann in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ zur Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, wie das Finanzamt NRW informiert. Wenn die entstandenen Kosten jedoch höher als der Pauschbetrag sind, können diese einzeln als außergewöhnliche Belastung eingetragen werden. Dafür müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahrt werden, falls das Finanzamt die Angaben überprüfen möchte.

Gleichstellung mit Schwerbehinderten trotz Behinderungsgrad unter 50

Grad der Behinderung

Der GdB kann in Zehnerschritten zwischen 20 und 100 variieren. Ein ärztliches Gutachten ermittelt den GdB, wobei die Gesamtbeeinträchtigungen und deren Auswirkungen berücksichtigt werden. Der Fokus liegt dabei auf dem Funktionsdefizit, der Dauer der Beeinträchtigung von mehr als sechs Monaten und der Auswirkung auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Quelle: Lohnsteuerhilfeverein

Menschen mit einem GdB unter 50 können sich unter bestimmten Bedingungen mit Menschen, die eine Schwerbehinderung haben, gleichstellen lassen. Darüber informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Gründe für die Gleichstellung können Schwierigkeiten bei der Arbeitsplatzsuche oder die Gefährdung des Arbeitsplatzes aufgrund der Behinderung sein. Ein entsprechender Antrag muss bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Wird der Antrag akzeptiert, können die Betroffenen weitere Vorteile nutzen, die Menschen mit einer Schwerbehinderung zustehen. (vk)

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