Zehntausende Verbraucher in Rundfunkgebühr-Falle getappt – Verbraucherzentrale mahnt

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Eine Firma hat mit einer vermeintlichen Service-Seite zum Thema Rundfunkgebühr offenbar in großem Maß Verbraucher geprellt. Geschädigte können aber aufatmen.

Syke – Die Zahlung der Rundfunkgebühr ist für viele Menschen ein leidiges Thema. Jüngst ist der zu zahlende Rundfunk-Beitrag nochmals angestiegen. Ihn nicht zahlen zu müssen, lässt sich nur in seltenen Fällen vermeiden. Er ist für alle und jeden verpflichtend. Und wenn man umzieht oder eine neue Bankverbindung hat, muss das der Beitragsservice-Stelle gemeldet werden.

Doch an wen muss sich dann gewendet werden? Google spielt derzeit bei einer Suche nach „Rundfunkgebühr“ oder „GEZ“ als Erstes eine gesponserte Seite aus: www.service-rundfunkbeitrag.de. Sie wird von der SSS-Software Special Service GmbH betrieben. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gaben in einer Mitteilung bekannt, das Unternehmen mit Sitz in der rheinland-pfälzischen Gemeinde Horhausen im Westerwald abgemahnt zu haben.

Fast hunderttausend Menschen tappen in Rundfunkgebühr-Falle: Eingabe der Daten kostenpflichtig

Der Vorwurf: „Für die bloße automatisierte Übermittlung der von Kunden eingegebenen Daten wird ein Entgelt von 29,99 Euro berechnet.“ Und das aus Sicht des vzbv ohne klare, gesetzeskonforme Kenntlichmachung des Preises. Über 90.000 Verbraucherinnen und Verbraucher sind nach Angaben des Verbands bis Mitte Juli 2024 in diese Falle getappt. Insgesamt rund 2,7 Millionen Euro könnte das Unternehmen folglich damit eingenommen haben.

Haushalte in Deutschland müssen 18,36 Euro monatlich für den Rundfunkbeitrag zahlen – ist das auch ohne Kabelanschluss erforderlich?
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen warnt vor einer Internet-Seite, die Kundinnen und Kunden offenbar eine Rundfunkgebühr-Falle stellte. (Symbolfoto) © Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Auf der offziellen Beitragsservice-Seite von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist dieser Dienst dagegen kostenfrei. „Dies erfüllt den Wuchertatbestand beziehungsweise ist jedenfalls als wucherähnlich anzusehen“, meint der vzbv in Bezug auf das abgemahnte Portal.

Des Weiteren sei es nach Auffassung des vzbv auch in puncto Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) auf der Seite nicht rechtmäßig zugegangen. Demnach hätten Verbraucherinnen und Verbraucher bis zur Anpassung am 28. Juni 2024 beim Zustimmen automatisch auf ihr 14-tägiges Widerrufsrecht verzichtet. Diese Belehrung sei aber fehlerhaft und nicht ordnungsgemäß erfolgt und deswegen nichtig, so die Ansicht der Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer.

Unternehmen beugt sich anscheinend Druck – Hoffnung für Rundfunkgebühr-Opfer

Die Abmahnung zeigte offenkundig schon Wirkung, wie der vzbv informiert. Die SSS-Software Special Service GmbH wird demnach viele Widerrufe akzeptieren und Geld zurückzahlen. Zumindest denen, die mit der ersten Fassung der AGBs unbewusst in tiefe Fahrwasser geschifft wurden. Diese können laut vzbv einen Widerruf per Mail an info@service-rundfunkbeitrag.de stellen.

Diejenigen, die ab dem 28. Juni 2024 auf der Seite Formulare ausfüllten und denen dann eine Rechnung in den Briefkasten flatterte, rät der vzbv diesen vermeintlichen Anspruch mit einem Musterbrief zurückzuweisen. Für Fälle, in denen das Unternehmen auf Zahlungen beharrt, will der Verband ferner eine Sammelklage initiieren.

Auf Verbraucherinnen und Verbraucher könnte derweil 2025 nochmal eine GEZ-Erhöhung zukommen. Kommt Post von der GEZ, können Sie auch Widerspruch gegen eine Erhöhung einlegen. (pls)

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