Vorsicht vor Trick für schnelleres Eiskratzen: Es droht ein Bußgeld

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Im Winter gelten für Autofahrer besondere Regeln. Warum man sich beim Scheibenfreikratzen Zeit nehmen sollte und was es sonst noch zu beachten gibt.

Kassel – Autofahren bei Schnee und Eis kann für Autofahrer gefährlich werden und das Unfallrisiko erhöhen. Deshalb macht der Winter den wenigsten Autofahrern Spaß. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ereignen sich schwere Straßenverkehrsunfälle am häufigsten im letzten Quartal des Jahres.

Zwar gibt es keine gesetzlich verankerte Reifenwechsel-Regel, doch mit sinkenden Temperaturen greift die situative Winterreifenpflicht. So gibt die Straßenverkehrsordnung (§ 2 Abs.3 StVO) vor, dass Winterreifen bei winterlichen Wetterverhältnissen wie etwa Schnee, Glatteis, Frost oder Eis Pflicht sind. Seit Oktober 2024 gilt eine neue Reifen-Regelung – bei einer falschen Bereifung drohen hohe Bußgelder. Auch für das Eiskratzen gibt es Regeln zu beachten.

Ein Mann befreit die Scheiben seines Autos von Eis.
Autofahrer aufgepasst: Fehler beim Eiskratzen im Winter können hohe Bußgelder nach sich ziehen © Angelika Warmuth/ dpa

Scheibenfreikratzen im Winter: Motor warm laufen lassen ist verboten

Minusgrade, vereiste Scheiben und verschmierte Autospiegel: In den Wintermonaten kommt man um das Freikratzen nicht herum. Um sich das Eiskratzen zu erleichtern, lassen manche Autofahrer gerne den Motor warmlaufen. Doch dabei handelt es sich laut dem Ratgeber-Portal bussgeldkatalog.org um eine Ordnungswidrigkeit (§30 Absatz 1 StVO) und wird mit einem Bußgeld von 80 Euro geahndet. In Italien fällt das Bußgeld für das „Warmlaufenlassen“ deutlich höher aus: Seit 2022 variiert das Strafgeld zwischen 223 und 444 Euro, berichtet das Portal efahrer.com. In Österreich hingegen reicht der Strafrahmen bei Nichtbeachtung bis zu 10.000 Euro.

Durch diese Regelung sollen Lärm- und Abgasbelästigung vermieden werden, so der ADAC. Aber: Auch schlecht freigekratzte Scheiben kosten Strafe. Denn laut der Straßenverkehrsordnung sind Autofahrende für die gute Sicht verantwortlich. Front- und Seitenscheiben müssen demnach frei sein. Wer mit einem Guckloch erwischt wird, riskiert ein Bußgeld von mindestens zehn Euro. Fahrer können sich das winterliche Eiskratzen aber mit verschiedenen Hilfsmitteln erleichtern.

Winter-Bußgelder: Bei Missachtung dieser Regeln fallen weitere Bußgelder an

Der Gesetzgeber hält allerdings noch weitere Regeln bereit. So sollten Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und Motorhaube ebenfalls von Schnee oder Schmutz befreit werden. Auch auf dem Autodach sollte sich kein Schnee und Eis mehr befinden. Denn der nachfolgende Verkehr als auch die eigene Sicht kann durch herabfallenden Schnee gefährdet werden. Eine unangemessene Fahrweise bei winterlichen Verhältnissen riskiert ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Nachfolgend weitere Verstöße im Überblick:

  • Autodach und Motorhaube nicht von Schnee befreit: 25 Euro
  • Mit zugeschneitem Kennzeichen gefahren: 5 Euro
  • Schneeketten falsch oder nicht benutzt: 20 Euro
  • Beleuchtung nicht den Sichtverhältnissen entsprechend eingeschaltet: 20 Euro

Frostige Temperaturen können auch zu Frostschäden an Heizsystemen und Wasserrohren führen – mit einfachen Mitteln lassen sich Schäden jedoch vermeiden. Um hohe Heizkostenrechnungen in den Wintermonaten zu vermeiden, kann ein einfacher Trick Abhilfe schaffen. (vw)

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