Weniger Pflichtstellplätze: Kempten passt Stellplatzsatzung an

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Kempten will an der Regelung festhalten, die zwei Stellplätze für Einfamilienhäuser vorsieht und einen Stellplatz je Wohnung (ab 110 Quadratmetern zwei Stellplätze) bei Mehrfamilienhäusern und sonstigen Gebäude mit Wohnungen. © Symbolfoto: Panthermedia/ventura69

Kempten passt Stellplatzsatzung an neue Bauordnung an und senkt Stellplatzzahlen für bestimmte Gebäudearten – Eine Neufassung der Satzung ist in Arbeit.

Kempten – Zum 1. Oktober treten mehrere Änderungen in der Bayerischen Bauordnung in Kraft. So wird unter anderem die Stellplatzpflicht kommunalisiert, das heißt, eine Stellplatzpflicht gilt nur, wenn dies durch eine Satzung angeordnet wurde.

Die Stadt Kempten hat daher bereits vor der Sommerpause eine Änderung der Stellplatzsatzung auf den Weg gebracht. Bisher regelt sie die Anzahl der notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge bei Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen. Sie enthält auch Vorschriften zur Herstellung der Stellplätze, zur Ablöse der Herstellungspflicht und zur Höhe der Ablösungsbeträge.

Beispiele für weniger geforderte Stellplätze in Kempten

In einem ersten Schritt wird die in der Satzung je nach Gebäude geforderte Stellplatzzahl an die neuen Obergrenzen angepasst. Dies betrifft insbesondere Krankenpfleger-Wohnheime, Pflegeheime, Hochschulen, überörtliche Kirchen, Spiel- und Automatenhallen und sonstige Vergnügungsstätten, bei denen die Anzahl der notwendigen Stellplätze reduziert wird.

Gebäude mit Wohnungen: Hier bleibt bei Kemptens Stellplatzsatzung alles beim Alten

Bei Gebäuden mit Wohnungen liegt die neue Obergrenze bei zwei Stellplätzen je Wohnung. Die Stadt Kempten möchte an der bisherigen Regelung festhalten, die zwei Stellplätze für Einfamilienhäuser vorsieht und einen Stellplatz je Wohnung (ab 110 Quadratmetern zwei Stellplätze) für Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude mit Wohnungen.

Die Verwaltung arbeitet bereits an einer vollständigen Neufassung der Stellplatzsatzung. Dabei stehen insbesondere die Regelung von Fahrradabstellplätzen und die Reduzierung notwendiger Stellplätze aufgrund von Mobilitätskonzepten im Fokus. Eine Vorstellung ist für Ende 2025 geplant.

Enttäuschung über noch nicht bearbeiteten Antrag

Die Mitglieder des Bauausschusses befürworteten den Beschluss mehrheitlich. Franziska Maurer (Grüne) verweigerte ihre Zustimmung mit der Begründung, sie hätte bereits im Januar 2023 einen Antrag zur Überarbeitung der Stellplatzsatzung gestellt, der auch von anderen Frak­tionen unterstützt wurde. Auf Nachfrage sei immer wieder versichert worden, dass dieser bearbeitet werde und demnächst auf die Tagesordnung komme. Sie empfinde es als Stadträtin frustrierend, wenn über Anträge gar nicht entschieden werde.

Baureferent Tim Koem­stedt begründete die lange Bearbeitungszeit mit Personalmangel und fehlender Rechtssicherheit: Anfang 2024 hätte der Gesetzgeber Änderungen in der Bauordnung angekündigt. Er sicherte zu, dass der Antrag noch 2025 zur Entscheidung vorgelegt werde. Im Stadtrat stimmten alle 34 anwesenden Räte für die Satzungsänderung.

Feste, Konzerte, Ausstellungen: Was man in Kempten und Umgebung unternehmen kann, lesen Sie im Veranstaltungskalender.

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