„Du wirst hier nicht lebendig rauskommen“: 23-Jähriger steckte Freundin Airsoftwaffe in den Mund
„Du wirst hier nicht lebendig rauskommen.“ Das drohte ein 23-jähriger Weilheimer seiner 29-jährigen Freundin, während er ihr den Lauf einer Airsoftwaffe in den Mund gesteckt haben soll. Worum es den Zankenden bei ihrer Auseinandersetzung eigentlich ging, daran konnte sich keiner der beiden erinnern.
„Tja, wo fang‘ ich an?“, seufzte der 23-jährige Angeklagte vor dem Weilheimer Amtsgericht. Einen Großteil der Tatvorwürfe, denen sich der Weilheimer gegenübersah, räumte er in der Verhandlung ein. In Teilen steuerte er aber entschieden dagegen.
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An einem Augustmorgen des vergangenen Jahres hatte er sich in seiner Wohnung eine beachtliche Auseinandersetzung mit seiner Lebensgefährtin geliefert. „Ohne die Drogen wäre das aber nie passiert“, beteuerte sowohl der Angeklagte als auch seine Freundin, die wenig später als Zeugin aussagte. Es war ein seltsames Bild, das das Gespann vor Gericht abgab. Noch immer sind die beiden ein Paar – „und ich hoffe, wir gehen nachher auch gemeinsam heim“, sagte der Angeklagte in der Verhandlung, was bei den übrigen Verfahrensbeteiligten für verwunderte Blicke sorgte.
Streithähne sind noch immer ein Paar
Laut Anklage soll der Weilheimer seine Freundin mit einem großen Tetrapack Eistee sowie einer Silikonspritze beworfen, ihr den Lauf einer Airsoftwaffe in den Mund gesteckt und darüber hinaus gedroht haben, sie werde „hier nicht lebend rauskommen“. Zudem wurde ihm vorgeworfen, er hätte der 29-Jährigen mehrfach Mund und Nase zugedrückt, wobei sie gleich zweimal bewusstlos geworden sei. Ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen wurde das Handy der 29-Jährigen, das er gepackt und in der Mitte auseinandergebrochen hatte.
Drei Tage ohne Schlaf wollen die beiden zum Zeitpunkt der Tat verbracht haben. Möglich gemacht hätte das ihr erheblicher Alkohol- und Drogenkonsum. Doch nicht nur die junge Frau sei Opfer des Streits gewesen, auch er habe ordentlich einstecken müssen, fuhr der Angeklagte fort und begann im Anschluss lebhaft zu erzählen: „Sie hat mir alles mögliche nachgeworfen und mich acht Stunden lang beleidigt“, berichtete er und ließ ein Beispiel folgen: „Wenn du verreckst, interessiert‘s nicht mal deinen Vater!“, soll die 29-Jährige im Trubel geäußert haben.
Angeklagter streitet Geschichte mit Airsoftwaffe ab
Die Geschichte mit der Airsoftwaffe stritt der Angeklagte aber vehement ab. „Ich bedrohe um Gottes Willen keine Menschen“, versuchte er, sich aus der Affäre zu ziehen. Er sei alles andere als ein gewalttätiger Mensch und habe seiner Freundin auch nicht bis zur Bewusstlosigkeit die Luft abgedrückt.
„Da kam eins zum anderen“, erklärte daraufhin die Geschädigte und bemerkte, beide Parteien seien „aufeinander losgegangen“. Wohin ihr Freund ihr die Waffe gehalten hatte, das wusste die 29-Jährige aber nicht mehr ganz genau: „in den Mund oder an den Kopf.“ „Er hat gesagt, dass er mich umbringen will“, beteuerte sie mit gesenktem Kopf. Neben blauen Flecken hatte die Geschädigte auch ein Schädel-Hirn-Trauma davongetragen.
Opfer hatte Schädel-Hirn-Trauma
Gleich für mehrere Stunden hatte sie sich damals im Badezimmer eingesperrt: „Mir ging‘s überhaupt nicht gut“, blickte die 29-Jährige zurück und erwähnte, sich mehrfach übergeben zu haben.
„Haben Sie geglaubt, dass er Sie wirklich umbringen will?“, wollte die Staatsanwältin von der Geschädigten wissen. „In dem Moment schon“, entgegnete sie. Alleine schuld an dem Vorfall sei ihr Lebensgefährte aber nicht. „Ich war auch nicht ohne“, gestand die Frau und räumte ein, auch selbst handgreiflich geworden zu sein: „Es kann gut sein, dass ich ihm eine geschmiert habe“. Wie ihr Freund im Anschluss berichtete, habe er es aus Scham stets vermieden, zur Polizei zu gehen.
Staatsanwältin fordert Bewährungsstrafe
Zumindest sei der Angeklagte „bemüht“ gewesen, den Sachverhalt aufzuklären und habe zu keinem Zeitpunkt etwas „beschönigt“, summierte die Staatsanwältin, die ferner zu bedenken gab, dass die Handgreiflichkeiten gegenseitig erfolgt waren. Die Klägerseite forderte eine Bewährungsstrafe sowie eine Geldauflage in Höhe von 1000 Euro für den Weilheimer. Mit einer Therapie wäre er „mehr als einverstanden“, gab der 23-Jährige dem Gericht zu verstehen.
Nach Auffassung der Richterin hätten sich die Vorwürfe „größtenteils bestätigt“. Die Bedrohung sei für die Geschädigte „sehr belastend“ gewesen. Stefanie Rainer verurteilte den Weilheimer zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe sowie einer Geldauflage in Höhe von 1000 Euro.