Nachbarn erringen mit Klage gegen Asylunterkunft Etappensieg – Doch Gebäude steht bereits

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Die Asylunterkunft am Isarleitenweg ist fertig gebaut. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Baugenehmigung allerdings vorläufig außer Kraft gesetzt. © Arndt Pröhl

Mit dem Bau der Asylunterkunft an Isarleitenweg in Bad Tölz wurde begonnen, obwohl noch Klagen dagegen liefen. Nun hat ein Gericht die Baugenehmigung vorläufig außer Kraft gesetzt.

Bad Tölz – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Baugenehmigung für eine Asylunterkunft am Tölzer Isarleitenweg vorläufig außer Kraft gesetzt. Das bestätigte am Montag Gerichts-Sprecher Florian Schlämmer auf Anfrage unserer Zeitung. Die Suspendierung der Baugenehmigung gilt offiziell bis zu einem Urteilsspruch des Verwaltungsgerichts. Der Eilentscheid ist jedoch bereits ein deutlicher Fingerzeig, dass die Baugenehmigung für die Unterkunft inmitten des Wohngebiets nicht zu halten sein dürfte.

Umstrittene Asylunterkunft in Wohngebiet in Bad Tölz

Bei der Gemeinschaftsunterkunft an Isarleitenweg handelt es sich um ein umstrittenes Bauprojekt. Neben einem Haus, in dem bereits 30 Asylbewerber untergebracht waren, beantragte ein Bauträger die Errichtung eines knapp 50 Meter langen Gebäudes zur Unterbringung weiterer 96 Personen. Der Tölzer Stadtrat lehnte den Bauantrag ab. Das Landratsamt aber ersetzte das gemeindliche Einvernehmen und erteilte die Baugenehmigung.

Sowohl die Stadt Bad Tölz als auch Nachbarn klagten gegen die Baugenehmigung. Ungeachtet dessen wurde am Isarleitenweg mit der Errichtung der Unterkunft begonnen. Per se hatten die Klagen laut Baugesetz nämlich keine aufschiebende Wirkung. Fängt der Bauherr trotz der unsicheren Rechtslage schon mal mit dem Bauen an, tut er das prinzipiell auf eigenes Risiko.

Freistaat stand für Risiko des Baubeginns ein

In diesem Fall allerdings stand der Freistaat für das Risiko ein. Dies wurde im privatrechtlichen Mietvertrag zwischen dem Landratsamt und dem Bauherren geregelt. Zur Begründung hatte Landrat Josef Niedermaier seinerzeit den akuten Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete ins Feld geführt.

Die klagenden Nachbarn aber wollten beim Verwaltungsgericht per Eilantrag erreichen, dass die Baugenehmigung außer Kraft gesetzt wird. Dies lehnte das Verwaltungsgericht am 6. August ab. Diesen Beschluss hat nun der Verwaltungsgerichtshof als Beschwerdeinstanz aufgehoben, wie Schlämmer erklärt.

Gericht findet Asylunterkunft zu dominant

Das Landratsamt hatte sich darauf berufen, dass auch in einem allgemeinen Wohngebiet Anlagen für soziale Zwecke – wie Gemeinschaftsunterkünfte – erlaubt sein können. Dem hält der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs aber entgegen, dass trotzdem eine Einzelfallprüfung notwendig sei. Die genehmigte Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge für 96 Personen übe eine dominierende, den Charakter des Gebietes verändernde Wirkung aus, hält das Gericht in seinem Beschluss fest. Das kleine Baugebiet weise eine aufgelockerte Bebauung mit Einfamilienhäusern und Doppelhäusern auf.

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Im Gegensatz dazu sei die Gemeinschaftsunterkunft eine größere Anlage. In diesem Zusammenhang weist das Gericht darauf hin, dass es zu Lärmkonflikten mit der Nachbarschaft kommen könne. Wegen der räumliche Enge in der Unterkunft sei zu erwarten, dass sich die Bewohner in größerer Zahl im Freien vor der Unterkunft aufhalten werden. Dies könne Unruhe in das Gebiet bringen, die mit dem Wohncharakter des Gebiets nicht vereinbar sei.

Landratsamt prüft das weitere Vorgehen

Auf dieser Grundlage stellt der Verwaltungsgerichtshof in seiner zusammenfassenden Prüfung im Eilverfahren fest, dass die Klage gegen die Baugenehmigung erfolgreich sein dürfte. Das Urteil dazu wird am Ende das Verwaltungsgericht sprechen – sollte es nicht vorher zu einer außergerichtlichen Einigung kommen.

Nun ist die Frage, wie es weitergeht. Denn die Asylunterkunft ist bereits fertiggestellt, die ersten Asylbewerber sind schon eingezogen. „Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis und prüfen aktuell das weitere Vorgehen“, sagt dazu Landratsamts-Sprecherin Marlis Peischer. „Mehr kann man zum heutigen Tag nicht sagen.“ (ast)

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