Asylunterkunft in Bad Tölz: Gerichtsentscheid steht noch aus - Darum wird trotzdem schon gebaut

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Umstrittenes Bauprojekt: Am Isarleitenweg haben die Arbeiten für eine Gemeinschaftsunterkunft mit 96 Plätzen begonnen. Die Stadt Bad Tölz hat gegen die Baugenehmigung geklagt. © Karl Bock

Am Isarleitenweg in Bad Tölz haben die Bauarbeiten für eine Asylunterkunft begonnen. Die Stadt hatte gegen die Baugenehmigung geklagt. Und auch wegen der Ausleuchtung der Baustelle gibt es Beschwerden.

Bad Tölz – Es ist ein umstrittenes Projekt: Am Isarleitenweg in Bad Tölz entsteht eine Asylunterkunft für bis zu 96 Personen. Die Tatsache, dass die Stadt Bad Tölz Klage gegen die vom Landratsamt erteilte Baugenehmigung erhoben hat, ändert nichts an der Tatsache, dass die Bauarbeiten dort bereits im Gange sind.

Klage gegen Baugenehmigung hat keine aufschiebende Wirkung

Wie berichtet hatte der Tölzer Bau- und Stadtentwicklungsausschuss dem Bauantrag sein Einvernehmen verweigert. Anschließend hatte der Stadtrat eine Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans „An der Isarleite“ beschlossen. Das Landratsamt erteilte dennoch die Baugenehmigung für die Gemeinschaftsunterkunft.

Dass die Stadt die Baugenehmigung vor Gericht anficht, habe jedoch nach den Regelungen im Baugesetz „keine aufschiebende Wirkung“, wie Rathaus-Sprecherin Birte Stahl auf Anfrage unserer Zeitung erklärt. Das heißt: Mit dem Bau darf begonnen werden, noch bevor es eine Gerichtsentscheidung gibt.

Aber was passiert, wenn das Gericht die Baugenehmigung am Ende doch für rechtswidrig erklärt? Dann, so Stahl, „könnte die Stadt gerichtlich eine Nutzungsaufgabe beziehungsweise eine Nutzungsuntersagung fordern“.

Freistaat übernimmt Risiko einer Nutzungsuntersagung

Das Risiko, so geht aus einer Antwort von Landratsamts-Sprecherin Marlis Peischer hervor, trägt prinzipiell der Bauherr. In diesem konkreten Fall allerdings stehe der Freistaat für das Risiko ein. Dies wurde im privatrechtlichen Mietvertrag zwischen dem Landratsamt und dem Bauherrn geregelt, wie Landrat Josef Niedermaier bestätigt.

Der Grund: Da der Bedarf an der Unterkunft so akut sei, könne man es sich nicht leisten, mit dem Baubeginn bis zu einer Gerichtsentscheidung zu warten. Durch die Übernahme des Risikos habe das Landratsamt den Baubeginn ermöglichen wollen. „Natürlich wurden die Risiken in einem sehr formalen Prozess genau abgewogen“, so Niedermaier.

Nachbar beschwert sich über grelle Ausleuchtung

Für Verärgerung sorgt die Baustelle in der Nachbarschaft noch aus einem anderen Grund. Einer der Anlieger beklagte sich gegenüber unserer Zeitung über die grelle nächtliche Ausleuchtung der Straße. Auch dazu bat die Redaktion das Landratsamt um eine Stellungnahme: Darf man das?

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„Lichtimmissionen können schädlichen Umwelteinwirkungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sein, wenn sie nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder für die Nachbarschaft herbeizuführen“, antwortet die Pressestelle. Baustellen müssten so betrieben werden, „dass schädliche Umwelteinwirkungen auf ein nach dem Stand der Technik mögliches Mindestmaß reduziert werden“.

Im Fall von Beschwerden prüfe die untere Immissionsschutzbehörde, ob die Schwelle zur schädlichen Umwelteinwirkung überschritten sei. Bisher würden im Landratsamt aber keine Beschwerden vorliegen. „Nachbarn, die sich belästigt fühlen, können sich gerne an uns wenden. (ast)

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