Italien macht den Helm zur Pflicht - Diese neue Regel sollten Skifahrer kennen

Bald beginnt die Skisaison und für Wintersportbegeisterte geht es wieder auf die Pisten. Doch so rasant der Spaß auf Skiern oder Snowboard auch ist, das Risiko fährt immer mit. Das zeigt die Analyse der ASU Ski (Auswertungsstelle für Skiunfälle der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG). Hochgerechnet mussten in der Saison 2023/24 etwa 46.000 bis 48.000 Skifahrer aufgrund von Verletzungen ärztlich behandelt werden. Am gefährlichsten sind Stürze, bei denen der Kopf betroffen ist. Experten schätzen, dass sich rund 80 Prozent dieser Verletzungen mit einem passenden Skihelm verhindern ließen.

Italien als Vorbild

Ab dem 1. November 2025 gilt in italienischen Skigebieten eine Helmpflicht für alle. Bisher mussten nur Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre einen Helm tragen. Künftig sind auch Erwachsene verpflichtet, ihren Kopf zu schützen. Der Helm muss CE-zertifiziert sein und ist nicht nur beim Skifahren, sondern auch beim Snowboarden und Rodeln vorgeschrieben. Die Kontrollen sind streng. Wer gegen die Vorschrift verstößt, muss mit Geldbußen zwischen 100 und 150 Euro rechnen. Zudem kann der Skipass entzogen werden.

Auch in anderen Bereichen zeigt sich Italien strikt – etwa bei den Regelungen zum Versicherungsschutz und zur Promillegrenze. Bereits seit 2022 gilt: Alle, die in Italien oder Südtirol Ski fahren, müssen über eine gültige Haftpflichtversicherung nachweisen können, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt. Wer ohne Versicherung unterwegs ist, riskiert ebenfalls ein Bußgeld und den Verlust des Skipasses.

Zum Skierlebnis gehört für viele auch das ein oder andere alkoholische Getränk. Doch Vorsicht: Wer mit mehr als 0,5 Promille auf der Piste erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen. Ab einem Alkoholwert von 0,8 Promille handelt es sich um eine Straftat, die entsprechend streng geahndet wird.

Mit diesen Maßnahmen setzt Italien neue Standards für Sicherheit und Verantwortung im Wintersport. Was im Rest Europas gilt:

Deutschland, Frankreich und Schweiz

In den Skigebieten in Deutschland, Frankreich und der Schweiz besteht keine Helmpflicht – nicht einmal für Kinder. Zwar fordern Ärzte und der Deutsche Skiverband (DSV) seit Jahren verbindliche Regelungen, bisher aber ohne Erfolg. Wichtig ist, wer sich ohne einen Skihelm verletzt, gefährdet seinen Versicherungsschutz zu Teilen oder ganz. Die Bereitschaft, einen Helm zu tragen, ist trotz fehlender Pflicht sehr hoch. Der DSV geht davon aus, dass rund 93 Prozent der Skifahrer freiwillig einen Helm tragen. 

Österreich

In Österreich gilt keine einheitliche Regelung zur Helmpflicht. Für Erwachsene besteht nirgendwo eine Pflicht, einen Helm zu tragen. In sieben Bundesländern müssen Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre mit einem Schutzhelm fahren. Tirol und Vorarlberg bilden die Ausnahme – dort empfehlen die Behörden das Tragen eines Helms, schreiben es aber nicht vor. 

Polen, Slowakei, Kroatien und Slowenien

  • Polen: Kinder bis 16 Jahre müssen einen Skihelm tragen.
  • Slowakei: Kinder bis 15 Jahre müssen einen Skihelm tragen.
  • Kroatien und Slowenien: Kinder bis 14 Jahre müssen einen Skihelm tragen.  

In allen Ländern drohen bei Missachtung Bußgelder und der Entzug des Skipasses. Teilweise wird stichprobenartig kontrolliert. 

Schweden und Norwegen 

In Schweden und Norwegen gibt es bislang keine generelle Helmpflicht. Dennoch tragen Kinder und Jugendliche meist freiwillig einen Helm. In Norwegen fördert ein Projekt die Umsetzung: Helme werden kostenlos ausgeliehen und wer einen Helm trägt, kann sogar einen Gratis-Skipass erhalten. In Schweden wiederum dürfen Kinder ohne Schutzhelm an einigen Liften nicht mitfahren.