Über 200 Dateien auf Rechner gefunden: 57-Jähriger gesteht Kinderporno-Besitz
Ursprünglich habe er lediglich Musik herunterladen wollen, behauptete der 57-jährige Angeklagte. Auf einer digitalen Tauschbörse war er allerdings auch auf kinderpornografisches Material gestoßen – und hat es aus Neugier abgespeichert: 158 Dateien, die „mitunter schwerste Missbrauchshandlungen“ zeigen.
Peißenberg - Der Angeklagte habe die „Vorteile der Tauschsoftware“ genutzt, teilte die Staatsanwältin in der Verlesung der Anklageschrift mit. „Schön für ihn“, könnte man denken. Doch so einfach ist es nicht. Das Material, das der 57-jährige Peißenberger im vergangenen Jahr über ein Internetportal heruntergeladen haben soll, hatte nämlich umgehend die Ermittlungsbehörde auf den Plan gerufen. „Insgesamt 158 Dateien kinderpornografischen Inhalts“, verkündete die Staatsanwältin. Und die zeigen „mitunter schwerste Missbrauchshandlungen“. Bei einer etwas später durchgeführten Hausdurchsuchung war die Polizei sogar auf 53 weitere Dateien gestoßen – darunter auch Videomaterial.
Angeklagter räumt Tatvorwürfe ein
Mit einer sonderlich langen Beweisaufnahme musste sich das Weilheimer Schöffengericht um Richter Lars Baumann nicht herumschlagen. „Die Tatvorwürfe werden vollumfänglich eingeräumt“, verkündete der Verteidiger nach wenigen Minuten. „Ich habe mit meinem Mandanten ausgiebig über die Thematik gesprochen“, so der Rechtsbeistand. Der Peißenberger sei sich seines Problems bewusst und möchte es künftig „angehen“. Im Nachgang der Tat habe er sich selbst nach einem Therapieplatz umgesehen. Aufgrund der hohen Kosten und des bescheidenen Angebots seien seine Bemühungen letztlich aber „im Sande verlaufen“, hieß es.
„Mein Mandant schämt sich sehr“
„Mein Mandant schämt sich sehr“, betonte der Verteidiger. „Es tut ihm leid, dass er ein Teil der Gruppierung ist, die das nachfragt“, kam er auf die ominösen Dateien zu sprechen. Schließlich sei sich der Beschuldigte darüber im Klaren, dass derartige Videos keineswegs vom Himmel fallen, sondern den Missbrauch von echten Kindern voraussetzen. „Ich will davon nichts mehr haben“, hakte der 57-Jährige ein und versicherte, „selbstständig alles gelöscht“ zu haben.
Über „Mundpropaganda“ auf Tauschbörse gestoßen
Die Staatsanwältin wollte daraufhin wissen, wie er überhaupt hinter die digitale Tauschbörse gekommen war. „Mundpropaganda“, entgegnete der Peißenberger. Anfangs habe er das Portal lediglich zum Herunterladen von Musik nutzen wollen. „Ein bis zwei andere Dateien“ hätten bei ihm schließlich die Neugier geweckt. Über die Suchvorschläge sei er letztlich immer weiter in Richtung Kinderpornografie abgedriftet.
„ Auch Ihre Nachfrage schafft das Angebot“
„Auch ihre Nachfrage schafft das Angebot“, ließ die Staatsanwältin den Angeklagten wissen. Dass sich ein Beschuldigter in einem Kinderpornografie-Prozess frühzeitig einlässt und „an der strafrechtlichen Behandlung mitwirkt“, sei jedoch „selten“, bemerkte sie. Schließlich würde es sich nicht gerade um einen sonderlich milden Fall handeln. Die Staatsanwältin zeigte sich aufgrund seines Nachtatverhaltens aber optimistisch, dem Peißenberger künftig nicht mehr im Rahmen eines Gerichtsprozesses zu begegnen. Neben einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten forderte sie zudem eine Geldauflage in Höhe von 1000 Euro. Des Weiteren solle sich der Mann künftig von kindernahen Tätigkeiten fernhalten.
Meine news
Angeklagter zeigt Reue und Scham
„Mein Mandant hat von Beginn an reinen Tisch gemacht“, betonte der Verteidiger. Andere Angeklagte „kommen oft mit den absurdesten Einlassungen daher“. Dass der 57-Jährige auf unglaubwürdige Ausreden verzichtet hatte, rechnete er seinem Mandanten hoch an. Verglichen mit anderen Fällen hält er die Zahl an kinderpornografischen Dateien noch immer für „recht überschaubar“.
Einer seiner letzten Mandanten habe gar Videomaterial mit einer Spieldauer von rund zwei Monaten besessen, erinnerte er sich. Der Peißenberger sei zudem „therapiebereit“ und abseits seiner Neigungen ein „normaler Zeitgenosse“. Ein Jahr und sechs Monate lautete die abschließende Forderung des Verteidigers. Ferner bat er das Gericht, aufgrund der finanziellen Situation seines Mandanten von einer Geldauflage abzusehen.
„Heute sehe ich das alles ganz anders“, verkündete der Angeklagte. „Ich habe überhaupt keine Lust mehr auf so was. Und das ist jetzt nicht nur so dahingeredet“, beteuerte der Peißenberger.
Bewährungsstraße von einem Jahr und sieben Monaten
Das Schöffengericht einigte sich am Ende auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten. Positiv wertete das Richter-Trio vor allem das Geständnis, verwies aber gleichzeitig auf die „harte Pornografie“, die Lars Baumann zufolge „am oberen Rand“ angesiedelt sei. Als einzige Auflage wurde dem Peißenberger schließlich die Therapie mit auf den Weg gegeben. Ferner wurde ihm nahegelegt, künftig die Finger von Internet-Tauschbörsen zu lassen. Auch mithilfe sogenannter „VPNs“, die den Standort des Internetnutzers verbergen, bleibe man nicht unbemerkt, mahnte Lars Baumann „Die Amerikaner kriegen das raus und teilen es den Deutschen mit.“