Neue Mülltrennungsregeln 2025: Kommen Lebensmittelreste in den Restmüll?
Seit 2025 gelten neue Regeln für die Mülltrennung. Sie betreffen auch Lebensmittelreste im Restmüll. Bei Verstößen drohen empfindliche Konsequenzen.
München – Mit dem Jahreswechsel 2025 traten bedeutende Änderungen in der Abfallentsorgung in Kraft. Insbesondere die Mülltrennung unterliegt nun neuen Vorgaben, die durch eine EU-Verordnung für die Restmülltonne festgelegt wurden. Diese betreffen auch Lebensmittelreste.
Neue Mülltrennungsregeln 2025: Darf man Lebensmittelreste in den Restmüll schmeißen?
Seit Beginn des Jahres müssen Haushalte darauf achten, ihren Müll gemäß den neuen Richtlinien korrekt zu entsorgen. Folgendes gehört dabei nicht in die Restmülltonne:
- Abfälle aus Papier, Karton oder Pappe
- Alte Textilien
- Lebensmittelreste
- Glas
- Verpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoff
- Bauschutt
- Batterien
- Elektrogeräte
- Alles, was mit wenig Aufwand recycelt werden kann
Expertin sorgt für Klarheit: Lebensmittelreste dürfen nicht in den Restmüll
Der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) betont auf Nachfrage von IPPEN.MEDIA, dass Essensreste, die nach den Mahlzeiten übrig bleiben, nicht im Restmüll landen dürfen. „In der Restmülltonne sollen nur Abfälle entsorgt werden, die nicht recycelbar oder kompostierbar sind. Essensreste hingegen gehören in die Biotonne, da sie gut kompostiert werden können – unabhängig davon, ob sie roh oder gekocht sind. Hier werden Bioabfälle nach der Vergärung in einer eigenen Trockenfermentationsanlage zu hochwertigem Kompost verarbeitet“, erklärt eine Sprecherin des Entsorgungsbetriebs.

Um die Bürger zu einer ordnungsgemäßen Mülltrennung zu ermutigen, bietet der Entsorgungsbetrieb umfassendes Informationsmaterial an. „Der AWM setzt auf Aufklärung und Sensibilisierung, um Bürgerinnen und Bürger für die richtige Mülltrennung zu gewinnen. Durch Kampagnen und Informationsangebote wird der Mehrwert einer ordnungsgemäßen Trennung verdeutlicht“, so die Sprecherin. Auch bei anderen Abfallarten, wie zerbrochenem Glas, fragen sich viele Haushalte, ob diese in den Restmüll dürfen. Experten haben auch hier Klarheit geschaffen.
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Wer sich trotzdem nicht an die Regeln zur Mülltrennung hält, muss mit Konsequenzen rechnen, wie die AWM-Sprecherin weiter ausführte. „Theoretisch können Bußgelder verhängt werden, wenn Abfälle falsch getrennt werden“, erklärte sie. Jedoch sei es „aufgrund der Bebauungsstruktur in München (mit überwiegend Mehrfamilienhäusern oder Geschosswohnungsbau, wo sich mehrere Haushalte eine Tonne teilen) schwierig, nachzuvollziehen, wer den Müll falsch trennt“. Dennoch sind Sanktionen in Form der Kostenweitergabe möglich, wenn die Aufklärungsarbeit nicht fruchtet.
Wer Müll mehrfach falsch entsorgt, wird zur Kasse gebeten – „Zusätzlichen Aufwand in Rechnung stellen“
„Wird in einer Biotonne oder Papiertonne zu viel Restmüll entsorgt, entsorgt der AWM diese auch als Restmüll“, sagt die Sprecherin. Anschließend bringen Mitarbeiter der AWM einen Hinweiszettel an den betroffenen Tonnen an. Darauf steht: „Sehr geehrte Damen und Herren, wir konnten heute Ihre Biotonne/Papiertonne nicht leeren, weil sie Restmüll enthält. Da sich verschmutzte Bio- und Papierabfälle nicht wiederverwerten lassen, wird diese Wertstofftonne bei der Restmüllabfuhr geleert. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen diesen zusätzlichen Aufwand in Rechnung stellen müssen.“ Der Hinweis enthält laut der AWM-Sprecherin auch eine Aufschlüsselung, welche genauen Kosten durch die falsche Müllentsorgung entstanden sind.
Ähnlich verfährt der kommunale Entsorgungsbetrieb „Die Stadtreiniger Kassel“, wenn bei der Mülltrennung etwas schiefläuft. Auch hier wird zunächst auf Information gesetzt, ehe härtere Maßnahmen ergriffen werden. Sollten alle Warnungen und Hinweise ins Leere laufen und weiterhin unerlaubte Abfälle in der Bio- oder Restmülltonne landen, können Sanktionen folgen. Die „Stadtreiniger Kassel“ erläutern: „Die Tonne wird nicht geleert, es folgt eine nochmalige Information zur richtigen Abfalltrennung. Gegebenenfalls muss der Inhalt der falsch befüllten Biotonne kostenpflichtig als Restabfall entsorgt werden.“
Zusätzlich können Bußgelder verhängt werden. „Grundsätzlich ist der Abfallerzeuger/-besitzer zur Getrennthaltung der Abfälle verpflichtet“, hebt die Sprecherin der „Stadtreiniger Kassel“ hervor. Sie fügt hinzu: „Ob und in welcher Höhe Bußgelder verhängt werden können, ist in der Abfallsatzung des entsprechenden öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers geregelt. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich insbesondere im Kreislaufwirtschaftsgesetz und weiteren bundes- und europarechtlichen Regelungen.“ Ein Vorfall um einen Wut-Zettel an einer Papiertonne zeigt indes, dass nicht alle über die korrekte Mülltrennung aufgeklärt sind. (kh)