Ein landwirtschaftlicher Großbetrieb aus dem Unterallgäu steht im Verdacht, für das Leid seiner Tiere verantwortlich zu sein. Der Allgäuer Tierrechtsaktivist Philipp Hörmann und die Soko Tierschutz dokumentierten die Situation in den Ställen und stießen somit weitere Ermittlungen an.
Unterallgäu – Erneut gibt es in einem landwirtschaftlichen Hof im Landkreis Unterallgäu den Verdacht, massiv gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben. Dieser richtet sich nun gegen einen großen Schweinemastbetrieb.
Die Foto- und Filmaufnahmen, die auch unserer Redaktion vorliegen, dokumentieren kranke, sterbende und verletzte Tiere, die teilweise mit Fäkalien bedeckt waren.
Die Ermittlungen angestoßen haben der Allgäuer Tierrechtsaktivist Philipp Hörmann und die Tierrechtsorganisation Soko Tierschutz, die schon in der Vergangenheit Tierschutzverstöße in der Region, zum Beispiel den sogenannten „Allgäuer Tierschutzskandal“ im Jahr 2019 sowie im März 2025, aufgedeckt hatten.
Die Foto- und Videoaufnahmen zeigen Schweine mit großen blutigen Nabelbrüchen, ein unter Schmerzen verendendes Ferkel und Tiere mit vereiterten Augen. Auf mehreren Aufnahmen ist unter anderem zu sehen, wie einige tote Tiere zwischen anderen Schweinen liegen.
Jedoch geht aus den Aufnahmen nicht hervor, wie lange die verendeten Schweine zwischen ihren Artgenossen lagen. Der Zustand der Stallungen sei laut Soko Tierschutz geprägt von verwahrloster und schrottreifer Elektrik, die eine erhebliche Brandgefahr darstelle.
In diesem aktuellen Fall wurden im Juni die Fotos und Filmaufnahmen aus der betroffenen Schweinemastanlage der Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) übergeben, wie die Behörde auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigt hat. Nach einer ausschnittsweisen Sichtung des zur Verfügung gestellten Materials, hätten sich unter anderem Hinweise auf Verstöße gegen das Tierschutzrecht ergeben.
Laut KBLV sei der Betrieb am Folgetag kontrolliert worden. Vor Ort erließen die Kontrolleure mündliche Anordnungen, um die Einhaltung der Tierschutzvorgaben sicherzustellen.
Diese Anordnungen wurden umgehend durch einen schriftlichen Bescheid mit Zwangsgeldandrohung bestätigt und ergänzt. Der Bescheid enthalte verschiedene Auflagen zur Verbesserung des Tierwohls, die der Betrieb zu erfüllen habe, darunter Maßnahmen zur Absonderung in Krankenbuchten, zur Behandlung bzw. Nottötung kranker oder verletzter Tiere sowie zu Dokumentationspflichten des Tierhalters.
Erneuter Verdacht auf Tierquälerei im Unterallgäu – Strafanzeige erstattet
Zudem hat die KBLV nach abgeschlossener Sichtung des Video- und Fotomaterials wegen des Verdachts auf eine Straftat nach § 17 Nr. 2 Buchst. b) des Tierschutzgesetzes Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Memmingen gestellt. Der Verdacht bezieht sich auf ein gehunfähiges und im weiteren Krankheitsverlauf festliegendes Tier, das mutmaßlich über einen längeren Zeitraum weder behandelt noch notgetötet wurde.
Bei der Staatsanwaltschaft Memmingen ist die entsprechende Strafanzeige bereits eingegangen, wie diese unserer Redaktion auf Anfrage bestätigt. Laut Staatsanwaltschaft Memmingen sind derzeit keine weiteren Auskünfte möglich, da die Ermittlungen noch laufen.
Diese werden voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen. Es wird auch in diesem Fall ausdrücklich auf die Unschuldsvermutung hingewiesen.
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