Eine 72-jährige Unterallgäuerin wurde wegen gefälschter Impfpässe verurteilt – sie gestand vor dem Amtsgericht Memmingen die Taten.
Memmingen/Unterallgäu – Etwas, das zuvor bei vielen Menschen sein Dasein meist unbeachtet in einer Schublade gefristet hatte, rückte während der Corona-Jahre plötzlich in den Mittelpunkt: der Impfpass.
Während sich zahlreiche Bürger gegen das Virus immunisieren ließen, florierte parallel das Geschäft mit gefälschten Impfpässen. Vor dem Memminger Amtsgericht wurde nun der Fall einer 72-jährigen Unterallgäuerin verhandelt, die beschuldigt wurde, über 50 „unrichtige Impfpässe“ mit fingierten Sars-Cov2-Impfungen hergestellt und/oder verkauft zu haben.
Geständnis mit nur einem Satz
Vor Gericht zeigte sich die Rentnerin, die als Selbstständige zudem ein Gewerbe betreibt, als keine Frau vieler Worte. Nach einem Rechtsgespräch zwischen ihrem Verteidiger, der Staatsanwältin und der Richterin sowie einer kurzen Beratung mit ihrem Anwalt, legte sie in der öffentlichen Verhandlung mit nur einem Satz ein vollständiges Geständnis ab: „Ja, war halt so.“
Wie die Staatsanwältin beim Verlesen der Anklageschrift erörterte, war das Verhalten der 72-Jährigen während der Taten im Herbst 2021 von großer Professionalität geprägt. Wer bei ihr einen gefälschten Impfpass orderte, konnte zum Beispiel bar oder per Paypal zahlen. Im Fall der Barzahlung erhielten die Kunden über einen Link detaillierte Anweisungen, wie das Geld im Kuvert zu verschicken sei. Des Weiteren verfügte die geständige Angeklagte über insgesamt 37 Stempel von Arztpraxen und Impfzentren, um die Ortswünsche der Besteller abzudecken.
Bewährungsstrafe
Verurteilt wurde die 72-Jährige, die ihre schwerbehinderte Tochter monatlich finanziell unterstützt, zu einem Jahr und drei Monaten – wobei diese Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich muss sie 3.000 Euro an den SKM Memmingen leisten. Die 13.166 Euro, die sie durch den Verkauf der unrichtigen Impfpässe eingenommen hatte, werden eingezogen.
Zugutegehalten wurde der Rentnerin, dass sie geständig war. Dadurch konnte auf die Vernehmung diverser Zeugen – von denen vier im Ausland ansässig sind – verzichtet werden. Die Richterin hob außerdem hervor, dass die Frau nicht vorbestraft sei, eine positive Sozialprognose habe und die Taten in einem kurzen Zeitraum begangen wurden. Ebenfalls fanden besondere Tatumstände und die Persönlichkeit der Frau Beachtung bei der Entscheidung über das Strafmaß.
Mit dem Kreisbote-Newsletter und dem Kurier-Newsletter täglich zum Feierabend oder mit der neuen „Kreisbote“-App sowie der neuen „Kurier“-App immer aktuell über die wichtigsten Geschichten aus der Allgäuer Region informiert.