Städtetrip endet für Geretsrieder mit Schock: Festnahme auf dem Rollfeld - Er hortete verbotene Fotos
Auf dem Gelände des Münchner Flughafens wurde ein Geretsrieder festgenommen: Polizisten hatten in seiner Wohnung 641 Dateien mit Kinderpornografie entdeckt.
Geretsried/München – Ein Städtetrip nach Rom endete für einen Geretsrieder mit einem Schock: Auf dem Rollfeld des Flughafens München nahmen Beamte der Kripo Weilheim den 36-Jährigen bei seiner Rückkehr fest. Er wurde verdächtigt, kinderpornografische Dateien zu besitzen. Die Durchsuchung des Mannes bestätigte den Verdacht. Nun musste sich der Kfz-Mechatroniker vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Wolfratshausen verantworten. Weil er sich „therapiewillig“ zeigte, kam er mit einer Haftstrafe von zwei Jahren davon, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Geretsrieder hortet 641 Dateien mit Kinderpornografie - Bewährungsstrafe für 36-Jährigen
Im Zuge einer weltweiten Aktion zur Bekämpfung von Kinderpornografie, die durch Ermittlungen in Neuseeland ausgelöst worden war, standen die Polizisten am 25. Januar 2022 um 6 Uhr in der Früh vor der Wohnungstür des Angeklagten in Geretsried. Weil er nicht öffnete, suchten die Beamten den Mann an seiner Arbeitsstelle auf – dort erfuhren sie von seinem Auslandsaufenthalt.
„Es war Zufall, dass er am selben Tag am Nachmittag in München landete“, berichtete ein Kriminalbeamter vor Gericht. Um zu vermeiden, dass der Beschuldigte auf die Ermittler aufmerksam und womöglich Beweismaterial vernichten würde, habe man ihn unmittelbar nach Verlassen des Flugzeugs von den Mitreisenden „aussortiert und ihm Handy und Tablet weggenommen“, erläuterte der Beamte das Vorgehen.
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„Die Durchsuchung war extrem“, sagte der Angeklagte. Seit dem Moment habe er keine pornografischen Inhalte mehr im Netz gesucht, versicherte er. „Mir ist völlig klar, dass das falsch ist, was ich gemacht habe. Ich bin in eine Art Spirale gelangt und immer weiter reingerutscht.“ Schon bei seiner Festnahme habe der 36-Jährige eingeräumt, dass er sich auf „verschiedenen Plattformen herumgetrieben habe“, sagte der Kripobeamte. Beim täglichen Surfen auf erlaubten Pornoseiten habe der Geretsrieder auch verbotene Bilder entdeckt und sich mit der Zeit intensiver damit beschäftigt.
Geretsrieder vor Gericht: „Er erkennt, dass er ein Problem hat, aber er verdrängt es“
„Er hat gezielt gesucht, er ist nicht zufällig auf die Bilder gestoßen“, gab der Polizist in der Gerichtsverhandlung zu Protokoll. 641 kinderpornografische Dateien waren auf Tablet und Smartphone des Angeklagten gefunden worden, 382 davon fanden sich in der Anklageschrift wieder. Darunter „schwerster sexueller Missbrauch eines Säuglings“, wie Richter Helmut Berger später in der Urteilsbegründung ausführte. „Unvorstellbar – mehr Worte finde ich dafür nicht.“
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Der Beschuldigte habe eingeräumt, „dass er damit ein Problem hat“, berichtete der Polizist aus dem damaligen Verhör des Angeklagten. Vor Gericht äußerte dieser sein Bedauern, dass er es in den vergangenen zwei Jahren versäumt habe, „mich um eine Therapie zu kümmern“. Dies wertete die Staatsanwältin zulasten des Geretsrieders. „Er erkennt, dass er ein Problem hat, aber er verdrängt es“, sagte die Anklagevertreterin. Das Argument, er habe nicht gewusst, wohin er sich wenden könne, akzeptierte sie nicht als Entschuldigung. „Er sitzt jeden Tag am Laptop, da kann man das bei Google eingeben.“
Die Staatsanwältin beantragte eine Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten – damit wäre eine Bewährung ausgeschlossen. Das Schöffengericht sprach im Anschluss mit einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, ein „mildes Urteil“, so Bergers Einschätzung. Voraussetzung dafür sei, dass der Angeklagte sich in eine psychotherapeutische Behandlung für Sexualstraftäter begebe, betonte der Richter. „Damit steht und fällt alles.“ Zudem muss der Verurteilte 5000 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund zahlen. rst
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