Das Thema Windkraft beschäftigte die Gemeinde Burggen erneut bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderats. Im Rahmen der Teilfortschreibung gaben sie nun eine zweite Stellungnahme zum Regionalplan Oberland ab. Dieses Mal im öffentlichen Teil der Sitzung.
Burggen – Rückblick: Bereits im Juni des Jahres 2024 hatte der Gemeinderat Burggen in der nicht-öffentlichen Sitzung beschlossen, zum Thema Vorrangflächen für Windenergieanlagen Stellung zu beziehen. Darin befürworteten sie das Gebiet „WE 7“ und schlugen zudem den Suchraum „Gammenschorn, Gemarkung Tannenberg“ an der Grenze von Ingenried, Burggen und Rettenbach als als potenziellen Standort für ein Windrad vor. Für die Suchflächen liegt ein befürwortender Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 2012 vor.
Planungsverband folgte der Bitte nicht
Dafür wollten die Burggener Gemeinderäte, dass die Suchräume „WE 5“ und „WE 6“ aus dem Regionalplan herausgenommen werden. Dem folgte der Planungsverband Oberland nicht, wie die neue Grafik zeigt. Deshalb mussten die Gemeinderäte erneut eine Stellungnahme verfassen.
Ballung im westlichen Landkreis
Diese beinhaltet im Großen und Ganzen dieselbe Argumentation wie die vorherige: Wie auch die Gemeinde Ingenried fühlt sich die Gemeinde Burggen durch die Suchflächen „eingekesselt“, da auch der Planungsverband Allgäu zahlreiche Flächen direkt an der Landkreisgrenze ausgewiesen hat.
Bürgermeisterin fordert gesamträumliches Konzept
„Das ballt sich alles im westlichen Landkreis“, zeigte Burggens Bürgermeisterin Sandra Brendl-Wolf anhand mehrerer Karten auf. Deshalb fordert die Gemeinde unter anderem ein „schlüssiges, gesamträumliches Konzept“ und eine „koordiniert-regionsübergreifende Planung“, sprich eine „verbindliche Abstimmung der Planungsverbände Oberland, Allgäu und München“. Da dies bislang nicht geschehen sei, und auch die genannten Vorranggebiete nicht aus dem Plan gestrichen wurden, lehnt die Gemeinde den Entwurf ab.
Ein bisschen auf Zeit spielen
Im Burggener Gremium kamen indes Zweifel an der gesamten Planungs-Maßnahme auf. „Was bringt es, wenn jede Gemeinde Stellungnahmen verfasst, die jeweils ein anderes Gebiet ausschließen?“, fragten sie im Hinblick darauf, dass „ihr“ Vorranggebiet vermutlich von den Gemeinden Schwabbruck und Ingenried abgelehnt werden wird, weil im Süden gelegen, und „WE 6“ ganz klar von Bernbeuren bevorzugt wird, das wiederum Burggen ablehnt.
Schließlich einigten sich alle darauf, dennoch die Stellungnahme abzugeben, und vielleicht auch die Zeit ein bisschen für sich spielen zu lassen.