Ausgerechnet: Studie zeigt, an welchem Tag die meisten Kündigungen kommen

Das höchste Risiko einer Kündigung besteht am Montag. Laut einer Studie des Legal-Tech-Portals Allright erhalten an diesem Tag 23,2 Prozent der deutschen Arbeitnehmer ihre Kündigung. Der Mittwoch liegt mit 20,6 Prozent und der Dienstag mit 19,8 Prozent deutlich darunter. Am Donnerstag sind es 18,9 Prozent und am Freitag 15,8 Prozent.

Freitag sind es 15,8 Prozent - am Wochenende gibt es kaum Kündigungen

Die Studie zeigt weiter, dass die Wahrscheinlichkeit für Entlassungen zum Wochenende hin sinkt. Auch wenn Kündigungen am Wochenende selten sind, sind Arbeitnehmer am Samstag und Sonntag nicht völlig sicher. 

Mann
Männliche Angestellte müssen häufiger gehen als weibliche Getty

Männer erhalten häufiger eine Kündigung als Frauen. 61 Prozent der Kündigungen betreffen Männer. Dennoch erhalten entlassene Männer im Durchschnitt eine höhere Abfindung: 5082 Euro gegenüber 4317 Euro bei Frauen. 

Rat von Karriere-Coach: „Mit dieser Fünf-Wort-Formel verlassen Sie den Job im Guten“

Es ist nicht immer einfach, einen Job im Guten zu verlassen, vor allem, wenn man negative Erfahrungen gemacht hat. Ein Karriere-Coach empfiehlt eine besondere Herangehensweise: „Unabhängig von den wahren Gefühlen sollte die Kündigung immer von Dankbarkeit geprägt sein", erklärte Keita Williams, Gründerin von Success Bully, laut „CNBC“.  Sie rät, mit den Worten  „Thank you for this opportunity” (Danke für diese Möglichkeit) zu beginnen.

Jeder zweite Deutsche will kündigen – warum so viele dennoch bleiben

Knapp über die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland würde am liebsten selbst kündigen. Das ergab eine Umfrage des Instituts Appinio im Auftrag der Jobplattform Indeed. 55 Prozent der Beschäftigten zwischen 18 und 65 Jahren denken über einen Wechsel nach. Wie die „Welt" berichtet, nahmen insgesamt 549 Arbeitnehmer an der Erhebung teil.

Trotz dieser hohen Unzufriedenheit bleibt jedoch der Anteil derer, die tatsächlich wechseln, hinter den Erwartungen zurück. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Wechselbereitschaft sogar gesunken: 2023 waren es noch 61 Prozent, die offen für eine neue Stelle waren. Die unsichere Arbeitsmarktlage könnte diesen Rückgang erklären.

Was bei der gesetzlichen Kündigungsfrist für beide Seiten gilt

Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber müssen sich bei einer Kündigung an die gesetzlichen Vorschriften halten. In den meisten Fällen gilt für beide Seiten die sogenannte „Grundkündigungsfrist“ von vier Wochen. 

Dabei kann jeweils zum 15. oder zum Ende des Monats gekündigt werden. In der Probezeit gilt für beide Seiten eine kürzere Frist von zwei Wochen. Abweichungen gibt es bei Arbeitsverträgen auf Lebenszeit oder über eine Dauer von mehr als fünf Jahren. Für noch länger andauernde Arbeitsverhältnisse gelten für den Arbeitgeber jeweils längere Fristen.