Welche Kassenleistungen Karl Lauterbach künftig streichen will
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung soll gespart werden. Dazu tauchte nun Vorschläge von Karl Lauterbach auf. Eine Leistung soll dabei bald komplett gestrichen werden.
Berlin – Homöopathische Leistungen könnten wohl in Zukunft nicht mehr von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Das geht aus einem Papier, das dem Spiegel vorliegt, hervor. Darin schlägt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Maßnahmen vor, um bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu sparen. Im Sommer letzten Jahres erklärte der Gesundheitsminister, dass die Krankenversicherungsbeiträge leicht steigen müssen, da es mit ihm keine Leistungskürzungen geben werde, die Kassen sich aber in einem Defizit befinden.
Homöopathie wohl künftig nicht mehr von Kassen übernommen: „Keinen medizinischen Nutzen.“
„Die Homöopathie ist eine Leistung, die keinen medizinischen Nutzen auf der Grundlage des wissenschaftlichen Sachstandes erbringt“, begründet Lauterbach diese Entscheidung. Wie er am Donnerstag in Berlin mitteilte, solle die Maßnahme in Kürze gesetzlich umgesetzt werden. Homöopathische Behandlungen und Medikamente würden von den gesetzlichen Kassen dann nicht mehr übernommen werden.

Karl Lauterbach steuert Ende der Finanzierung von Homöopathie durch gesetzliche Krankenkassen an
Bei dieser Entscheidung ginge es Lauterbach jedoch nicht nur ums Geld, sondern auch ums Prinzip. Der Grund dafür: Die Wirkung von Homöopathie konnte wissenschaftlich bisher nicht nachgewiesen werden. Dass Kassen für Leistungen bezahlen, die medizinisch keine Wirkung haben, „können wir uns nicht leisten.“ Außerdem gebe es „das falsche Bild“, so der Gesundheitsminister. Bei der Homöopathie habe die Bundesregierung die Wissenschaft bisher ignoriert, so erklärt er: „Es kann keine vernünftige Politik geben, die die Wissenschaft ignoriert – im Bereich der Homöopathie haben wir das bisher gemacht.“
Homöopathie als Satzungsleistung
Nicht jede gesetzliche Krankenkasse hat die Übernahme von homöopathischen Leistungen in ihrem Programm. Denn diese Mittel können als Satzungsleistung angeboten werden. Das heißt, die Kasse kann diese Leistungen zusätzlich zu den gesetzlich vorgegebenen anbieten. Für die Anbieter auch eine Möglichkeit, um sich von der Konkurrenz abzuheben und Kunden für sich zu gewinnen.
Homöopathie nicht mehr von gesetzlichen Kassen übernommen: Einsparung von 20 bis 50 Millionen
Die Einsparung dadurch schätzt der Gesundheitsminister auf circa 20 bis 50 Millionen Euro im Jahr. Homöopathische Behandlungen und Mittel dürfen in Zukunft nicht mehr aus Beitragsmitteln finanziert werden. Private Zusatzversicherungen sind dennoch weiterhin möglich, so steht es auch im Papier des Gesundheitsministeriums: „Den Krankenkassen wird es jedoch möglich sein, private Zusatzversicherungen zu diesen Leistungen zu vermitteln.“
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Homöopathie als Satzungsleistung wird bereits seit Jahren immer wieder diskutiert. Dennoch ist die Behandlungsart in Deutschland beliebt und zahlreich genutzt. So haben laut Ärzteblatt bereits 55 Prozent der Menschen hierzulande Erfahrungen mit Homöopathie oder der Verwendung von homöopathischen Mitteln gemacht. Weitere 15 Prozent sind bereit, sie anzuwenden.
Das deutsche Gesundheitssystem steht nicht nur hier vor einem Umbruch. Denn vor allem bei der Versorgung in Kliniken steht das Land vor einer Veränderung. Die von Karl Lauterbach geplante Krankenhausreform könnte das Gesundheitssystem grundlegend verändern, aber auch zu weniger Krankenhäusern auf dem Land führen.