Supermarkt-Kunde (44) muss Ausweis an der Kasse vorzeigen – wegen einer Tafel Schokolade
Eigentlich wollte ein Mann in einem Supermarkt nur etwas zu naschen holen. Doch an der Kasse konnte er den Kauf nicht abschließen. Wegen eines Details.
Iserlohn – Wer Zigaretten oder Alkohol kaufen will, muss laut dem Gesetz volljährig sein. Wenn Zweifel bestehen, wird an der Supermarkt-Kasse nach dem Ausweis gefragt. So haben es viele Menschen wohl schon einmal erlebt. Im mittleren Alter passiert einem so eine Ausweiskontrolle aber vermutlich eher selten.
Ein 44-jähriger Vater aus Iserlohn war nun sehr überrascht, als er beim Kauf in einem Supermarkt an der Selbstbedienungskasse partout nicht zahlen konnte. „Die SB-Kasse ließ uns heute nicht gehen. Nicht ohne den Nachweis der Volljährigkeit“, berichtete er von der kuriosen Situation auf dem Kurznachrichtendienst X (ehemals Twitter).
Dabei hatte er nicht etwa Wein, Schnaps oder ein paar Zigaretten über den Scanner gezogen – sondern etwas zum Naschen. Genauer gesagt, eine Tafel Schokolade. „Wir hatten Rum-Traube-Nuss-Schokolade gekauft“, führte der Supermarktkunde genauer aus.
Die X-Nutzer sind in den Kommentaren sichtlich amüsiert: „Als ob ein Teenager sowas essen würde“ oder „Ich wusste gar nicht, dass die Schokolade altersbeschränkt ist.“
Jugendschutzgesetz gilt auch bei alkoholhaltigen Süßigkeiten
Muss man wirklich für Schokolade einen Altersnachweis erbringen? Grundsätzlich nicht, nur unter gewissen Voraussetzungen bzw. bei einigen Schoko-Sorten. Das Jugendschutzgesetz greift eben auch für Süßigkeiten, die Alkohol enthalten. Die Selbstbedienungskasse kann natürlich nicht unterscheiden, welche Person gerade den Einkauf tätigt. Und ob diese alt genug für Produkte ist, die vom Jugendschutz betroffen sind. Der Einkauf muss dann händisch vom Personal freigegeben werden.
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Im Paragraf neun des Jugendschutzgesetzes heißt es: „In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.“

Ausweis bei Süßigkeitenkauf im Supermarkt verlangt – „Ich durfte mit Anfang 20 kein Tiramisu kaufen
In den Kommentaren unter dem Tweet berichteten einige Nutzer von ähnlichen Situationen. „Das hatte ich letztens mit Rumkugeln. Kann deine Verwirrung verstehen“, schrieb eine Frau. Jemand anderes fügte hinzu: „Ich durfte mit Anfang 20 mal kein Tiramisu kaufen, weil ich keinen Ausweis dabei hatte.“
Entscheidend für die Klassifizierung, an wen die Leckereien verkauft werden dürfen, ist dabei aber nicht die Menge des Alkohols, sondern die Qualität. Hier kommt es auf die gelisteten Zutaten an. Ist darunter ein hochprozentiger Alkohol wie Schnaps zu finden, dürfen entsprechend nur Volljährige das Produkt essen. Die Idee des Schokoladenkäufers, um dieses Problem in Zukunft zu lösen: „Kann ne KI keine 44- von 17-Jährigen unterscheiden?“
Ein ganz anderer Gedanke kam derweil einem weiteren Nutzer: „Verrückt, dass wirklich jemand diese Sorte kauft.“ Wie heißt es so schön: Geschmäcker sind verschieden. Das zeigte sich jüngst auch im Fall von veganenen Pralinen, die ein Rewe-Kunde kaufte. (jh)