Homöopathie bleibt Kassenleistung: Lauterbach gibt Druck von Habeck nach – vorerst

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Das Aus von Homöopathie als Leistung der Krankenkasse sorgte für Aufsehen. Jetzt rudert Lauterbach zurück – offenbar auf Druck der Grünen. Doch in Stein gemeißelt ist noch nichts.

Berlin – Die Nachricht sorgte für Schlagzeilen und einigen Unmut: Homöopathie soll von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr bezahlt werden, kündigte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor rund zwei Monaten an. Der medizinische Nutzen für Globuli, Bachblüten und Co. sei nicht belegt, argumentierte Lauterbach. Deshalb empfehle er, angesichts des Sparzwangs bei den Krankenkassen den Rotstift anzusetzen.

Doch offenbar ist vorerst nichts aus Lauterbachs Homöopathie-Plan geworden: Im aktuellen Entwurf des neuen Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung ist nichts mehr davon zu lesen. Dies berichten unter anderem der Spiegel und die Bild. Lauterbach habe sich dem Protest der Grünen gebeugt.

Der eine ist gegen Homöopathie als Kassenleistung, der andere offenbar dafür: Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD, l.) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).
Der eine ist gegen Homöopathie als Kassenleistung, der andere offenbar dafür: Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD, l.) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). © Florian Gärtner/Imago

Lauterbach will Homöopathie weiterhin als Kassenleistung streichen

Lauterbachs Gesundheitsministeriums hat laut den Berichten eine erste Version des Gesetzes in die Ressorts zur Abstimmung eingebracht. Darin stehe nicht mehr, dass gesetzliche Krankenkassen homöopathische und anthroposophische Leistungen nicht mehr zahlen sollen. In einem früheren Entwurf war laut Bild die Streichung von Homöopathie als Kassenleistung noch festgeschrieben. 50 Millionen Euro pro Jahr sollten so eingespart werden.

Das Ministerium kommentierte den jetzigen Entwurf wegen regierungsinterner Beratungen nicht – erklärte aber, Lauterbach halte an seinem Plan fest, homöopathische Leistungen und Arzneimittel als mögliche Kassen-Zusatzleistungen auszuschließen. Das werde Thema der weiteren Beratungen auch im Parlament sein, sagte ein Sprecher.

Habeck soll gegen Lauterbachs Homöopathie-Reform protestiert haben

Was steckt hinter der Kehrtwende? Die Bild will aus Regierungskreisen erfahren haben, dass es Wirtschaftsminister und Vize-Kanzler Robert Habeck (Grüne) gewesen sein soll, der gegen Lauterbachs Plan rebellierte, außerdem auch dessen Staatssekretärin Sonja Hajduk. Sie sollen monieren, dass durch die Streichung nur 50 Millionen pro Jahr eingespart werde und es Lauterbach daher offenbar nur ums Prinzip gehe.

Lauterbach habe sich dem Druck der Grünen gebeugt, heißt es. Vorerst werde den Ministern der Ampel-Koalition daher der Gesetzesentwurf ohne den Homöopathie-Passus vorgelegt.

Lauterbach setzt auf Bundestags-Debatte – Wird Homöopathie doch noch als Kassenleistung gestrichen?

Doch im Parlament könnte es dazu wieder Diskussionen geben – und Lauterbach setzt wohl auch darauf, dass der Bundestag die Streichung von Homöopathie im neuen Gesetz dann doch wieder durchsetzt. Kanzler Olaf Scholz soll kein Freund von Globuli sein, auch die FDP sieht Lauterbach wohl dabei auf seiner Seite. FDP-Gesundheitsexperte Andrew Ullmann sagte bereits den Zeitungen der Mediengruppe Bayern, dem Wegfall der entsprechenden Passage im Entwurf stehe er kritisch gegenüber.

Doch ob sich die Homöopathie-Gegner gegen die Grünen durchsetzen können, ist fraglich. Auch wenn Homöopathie auch innerhalb deren Reihen umstritten ist: Bereits 2020 gab es einen parteiinternen Konflikt um die Frage, ob Homöopathie weiterhin von den Krankenkassen erstattet werden soll. Beim Bundesparteitag hatten damals 250 Grünen-Mitglieder einen Antrag vorgelegt, mit denen sie ein Ende der Finanzierung von Homöopathie forderten.

Der Grünen-Vorstand – darunter auch Habeck – gab daraufhin eine Kommission zu dem Thema in Auftrag, deren Arbeit dann aber wieder gestoppt wurde. Habeck erarbeitete damals dann persönlich einen Plan, wonach Homöopathie nur dann erstattet werde, wenn man einen Wahltarif bei der Krankenkasse wähle, der nicht von der Allgemeinheit finanziert werde. Was daraus geworden ist, ist unklar.

Homöopathie als Leistung der Krankenkasse: Das derzeitige Gesetz

Die derzeitige Regelung sieht so aus, dass Versicherte grundsätzlich Anspruch auf die Erstattung homöopathischer Leistungen haben. Viele Krankenkassen erstatten die Kosten aber dennoch, allerdings in unterschiedlicher Höhe. Die Wirkung homöopathischer Behandlung ist naturwissenschaftlich nicht bewiesen.

Kontroverse Diskussionen gibt es auch um Lauterbachs Plan, Cannabis in Deutschland zu legalisieren. In wenigen Tagen soll das neue Gesetz in Kraft treten – jetzt hat das Verkehrsministerium einen neuen THC-Grenzwert für bekifftes Autofahren vorgelegt. (smu)

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