Miesbach: Lkw-Fahrer soll Cafébetreiberin nachgestellt haben – Gutachten gefordert

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Vor dem Amtsgericht Miesbach wird derzeit ein Fall verhandelt, bei dem ein Miesbacher eine Cafébetreiberin nachgestellt haben soll (Symbolbild). © Thomas Plettenberg

Er soll eine Cafébetreiberin trotz gerichtlich erwirkten Kontaktverbots regelmäßig beobachtet haben. Jetzt sitzt der 54-jährige Lkw-Fahrer auf der Anklagebank – er muss sich wegen des Vorwurfs der Nachstellung verantworten.

Miesbach – Ein Prozess wegen Stalking hatte jetzt seinen Auftakt am Amtsgericht Miesbach. Angeklagt ist ein 54-jähriger Mann aus der Kreisstadt. Der Miesbacher war Kunde in einem Café, begann dann aber, dessen Inhaberin nachzustellen. Das Opfer erwirkte deshalb ein gerichtliches Kontaktverbot, das der Stalker aber nicht achtete. Mehrfach verstieß er gegen den Schutz, weshalb das Amtsgericht 2021 einen Strafbefehl gegen ihn verhängte.

Doch damit hatte die Sache offenbar noch kein Ende gefunden. Ab 2022 soll der Lkw-Fahrer regelmäßig demonstrativ am Café vorbeigefahren sein, auch davor angehalten, nach ihr Ausschau gehalten und die Frau angestarrt haben. Durch sein Verhalten, so die Anklage, sei es der Betreiberin nicht mehr möglich, ein angstfreies Leben zu führen.

Sein Mandant sei Berufskraftfahrer, unterstrich der Verteidiger zu Beginn. Das Café des angeblichen Opfers habe sich an der Staatsstraße befunden und damit an einer Strecke, die sein Mandant zwangsläufig befahren müsse, um keinen Umweg in Kauf zu nehmen. Dies habe auch sein Arbeitgeber bestätigt. Der Angeklagte sei frühmorgens zu Fuß zur Arbeit gegangen und kurz darauf mit seinem Lastwagen wiederum an dem Café vorbeigefahren. „Das ist seine Berufsausübung“, betonte der Anwalt. Auch privat sei ihm die Nutzung der Staatsstraße nicht zu verbieten.

Angeklagter soll Frau auch in Privatwohnung beobachtet haben

Der Angeklagte selbst bestritt alle Vorwürfe gegen ihn und berichtete vielmehr von einem Bekannten der Cafébetreiberin, einem 76-jährigen Miesbacher, der ihn selbst mehrfach mit dem Auto verfolgt habe, weshalb er mit ihm in Streit geraten sei.

Die Gastronomin schilderte die Sache jedoch anders. Ab Spätherbst 2023 habe der Angeklagte sich regelmäßig morgens und abends auf einem Nachbaranwesen versteckt und ihre im ersten Stock liegende Privatwohnung beobachtet. Das sei oft zehnmal am Tag passiert. Dann habe er „seine Runden gedreht“, wobei sie immer wieder auf ihn getroffen sei, oft in etwa halbstündlichem Abstand. Einmal habe er sich gegenüber ihrem Café auf der anderen Straßenseite aufgehalten, woraufhin der 76-Jährige nachgesehen habe. Es habe Streit gegeben, dann sei der Angeklagte in sehr aggressiver Art über die Straße auf sie zugekommen und habe aufgebracht vor sich hingemurmelt. Sie selbst habe sich schnell in ihr Café zurückgezogen.

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Durch die Vorfälle habe sie unter Schlafstörungen und Angstzuständen gelitten, was sich aber deutlich gebessert habe, seit sie das Café aufgegeben habe. Von da an habe der 54-Jährige seine Verfolgung eingestellt. „Ich habe heute mein altes, entspanntes Leben zurück“, sagte die Frau. Die veränderte Situation habe wohl auch dem Miesbacher „gutgetan“.

Von fast täglichem Stalking berichtete auch der 76-jährige Bekannte der Frau. Schon morgens um fünf Uhr, wenn sie ihre Ware aus Hausham geholt habe, sei der 54-Jährige ihr nachgefahren, um sie auf irgendwelchen Schleichwegen zu beobachten. Er wisse das, weil er selbst wiederum dem Mann täglich hinterhergefahren sei. Jeden Tag um fünf Uhr sei sein Mandant genau in dieser Richtung zur Arbeit gefahren, hielt der Anwalt dagegen.  

Schließlich beantragte der Verteidiger ein psychiatrisches Gutachten, das Aufschluss darüber geben soll, ob das Opfer paranoid sei und unter Verfolgungswahn leide. Das Gericht stellte die Entscheidung hierüber zurück. Der Prozess dauert an. stg

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