Wohnungen statt Baulücke in Schongauer Altstadt
Prominent gelegen, zwischen Ballenhaus und Steingadener Richterhaus, ist eine Baulücke, die seit Sommer 2018 mitten in der Altstadt in Schongau klafft. Nun soll es hier vorangehen und Wohnraum geschaffen werden.
Schongau – Sie freue sich, dass so viel Positives für die Altstadt beschlossen wurde, fasste CSU-Stadträtin Kornelia Funke am Dienstag vergangener Woche im Bau- und Umweltausschuss zusammen. Zuvor war es unter anderem um Wohnungen in der Ballenhausstraße 2–4 gegangen. Dort, direkt zwischen Ballenhaus und Steigadener Richterhaus, soll eine seit Jahren klaffende Baulücke verschwinden und ein denkmalgeschütztes Gebäude umgebaut werden. „Ein spannendes Projekt“, fand auch Stadtbaumeister Sebastian Dietrich.
Es sind 15 barrierefreie Wohnungen, aufgeteilt auf zwei Gebäudekörper und erschlossen über einen zentralen Aufzug, die entstehen sollen. Elf davon in einem Neubau dort, wo seit Sommer 2018 ein großes Loch gähnt. Das damalige Gebäude war im Zuge der Sanierung der Schrimpfhäuser abgerissen worden.
Das Ballenhaus und vor allem das Steingadener Richterhaus in mittelbarer beziehungsweise unmittelbarer Nachbarschaft: Da sei ein Spannungsfeld zwischen wünschenswerter seniorengerechter der Wohnnutzung sowie Denkmal- und Ensembleschutz vorhanden, erklärte Stadtbaumeister Sebastian Dietrich. Entsprechend intensiv sei die Abstimmung.
Der Neubau ist als dreigeschossiger Satteldachbau in materialsichtiger Massivholzbauweise geplant. Das sichtbare Holz sei für die Altstadt etwas unüblich, so Dietrich weiter. Mit Bezug auf durchaus vorhandene historische Holzbauten in der Altstadt, insbesondere Lager- oder Brauereigebäuden, sei aber eine Ausnahme möglich.

„Spannendes Projekt“ in Ballenhausstraße: Enge Abstimmung mit Denkmalschutz
„Gar nicht schlecht“, fand Bettina Buresch (Grüne) schließlich gebe es drumherum tatsächlich viele Holzdetails. Ihr sei lediglich die Anordnung der Fenster am Neubau zu symmetrisch und langweilig. Die Durchfahrt zu den „Schrimpfhäusern“ bleibt weiterhin bestehen.
Neben den weiteren vier Wohnungen kommen in dem östlich gelegenen, niedrigeren denkmalgeschützten Bestandsbau auch die Abstellräume beider Gebäude unter. Diesen beschreibt das Stadtbauamt als „schmalen zweigeschossigen Satteldachbau“; beachtenswert sei insbesondere die tiefe Ladeluke aus dem 18./19. Jahrhundert.
In Nachbarschaft zu Ballenhaus und Steingadener Richterhaus
Seine Bedeutung verdankt das Bauwerk auch dem Umstand, dass es ein Nebengebäude des Steingadener Richterhaus ist. Dieses, datiert auf das Jahr 1493, sei ein „sehr sehr wichtiges Einzeldenkmal“, so Dietrich.
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Die dazugehörige Zusammenfassung des Stadtbauamts: „Ehemaliges Kasten- und Richterhaus des Steingadener Prämonstratenser-Stifts, zweigeschossiger spätmittelalterlicher Satteldachbau mit traufseitigem Bogenfries und dreigeschossigem Giebel mit Aufzugsöffnungen, im Inneren geschnitzte spätgotische Balkendecke“.
Neue Wohnungen in Ballenhausstraße: Elf Stellplätze abzulösen
„Die Stellplatzsatzung unterscheidet nicht zwischen seniorentauglichen und normalen Wohnungen“, so Dietrich, Eine Tiefgarage sei technisch kaum umsetzbar und wirtschaftlich nicht darstellbar. Somit verbleibt ein Stellplatzbedarf von 11 Stellplätzen. Diese löst der Bauherr ab.
Der Bau- und Umweltausschuss stimmte dem Bauvorhaben einstimmig zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen. „Es bewegt sich was“, so Funke.
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