Murnauer Bauausschuss stimmt für Änderung des Bebauungsplans Achrain

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Das Gewerbegebiet Achrain befindet sich südlich der Staatsstraße 2062 und östlich der Loisach. Hier soll künftig nur noch eine gewerbliche Nutzung zulässig sein. Bereits Bestehendes soll Bestandsschutz genießen. © Reindl

Seit 35 Jahren ist der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Achrain rechtskräftig. Anfang der Neunzigerjahre wurde dieser einmal geändert. Nun stimmte der Bauausschuss geschlossen für eine zweite Änderung des Plans, die Auswirkungen auf die Art der baulichen Nutzung hat. So soll der Bereich nicht mehr als Mischgebiet, sondern als Gewerbegebiet festgesetzt sein, und Beherbergungsbetriebe und Wohnheime sollen ausgeschlossen sein. Bereits bestehende Nutzungen in den sogenannten „Flächen mit besonderem Wohnbedarf“ haben aber Bestandsschutz.

Murnau – Über vier Kilometer liegt das Gebiet vom Murnauer Herzen, von der Mariensäule, entfernt. Südlich der Staatstraße 2062 und östlich der Loisach gelegen befindet sich das Gewerbegebiet Achrain abgesetzt vom Hauptort. Mehrere Unternehmen mit einer gewissen unumgänglichen Geräuschkulisse sind hier angesiedelt. Zu finden sind dort etwa ein Betonwerk, eine Industriehalle und ein Abfallentsorgungsbetrieb mit Recyclinghof. Auch liegen zwei unbebaute Grundstücke in dem Bereich. Diese möchte man gerne bebauen. Jedenfalls liegt der Marktgemeinde ein Antrag auf Vorbescheid vor, für einen Beherbergungsbetrieb mit Co-Working-Spaces, Atelierwohnungen und sechs Wohneinheiten. Schwierig. Denn: Der Marktgemeinderat „erachtet zum einen die vom Hauptort abgesetzte Lage ohne Infrastruktur für jegliche Wohnnutzung ungeeignet“, heißt es in der Verwaltungsvorlage zur jüngsten Bauausschusssitzung. Zum anderen wolle das Gremium „die gewerbliche Nutzung an diesem Standort, auch aufgrund des geringen Angebots an gewerblichen Grundstücken, stärken“. Nicht ohne Grund beschloss der Marktgemeinderat Ende 2021 die zweite Änderung des Bebauungsplans mit dem Ziel, eine rein gewerbliche Nutzung zuzulassen.

Während der nochmaligen öffentlichen Auslegung seien nun laut Bauamt „relativ wenig“ Einwendungen eingegangen. Unter anderem ein privater Anlieger wendete sich mit einem Schreiben an die Marktgemeinde. Darin heißt es unter anderem, dass „jegliche Begründung und Nachvollziehbarkeit der Umzonung von Mischgebiet in Gewerbegebiet“, und auch „des Untersagens von Herstellen von Wohnraum“ fehle. Ferner erinnert der Anlieger daran, dass „die Gemeinde zu wenig Wohnraum“ habe. Von Seiten des Bauamtes heißt es dazu, dass „insbesondere die zulässigen Immissionen und Emissionen aus den benachbarten und bereits bestehenden Gewerbebetrieben eine Nutzung mit Wohnraum im klassischen Sinn nicht zulassen“. Dass Wohnraum in der Marktgemeinde fehlt, bestreitet man nicht, „allerdings ist dieser Wohnraum an anderer Stelle zu schaffen“. Im betrachteten Geltungsbereich werden „der Erhalt und die Sicherung der gewerblich genutzten Grundstücke als vorrangig gesehen“. Auch Bürgermeister Rolf Beuting (ÖDP/Bürgerforum) räumte ein, dass „es natürlich stimmt, dass Wohnraum fehlt“. Zugleich sei aber auch „unser Vorrat an Gewerbefläche superklein“. Der Rathauschef glaubt, dass man mit der Änderung des Bebauungsplans eine „gute Lösung“ für das Areal gefunden habe.

Der Bauausschuss stimmte geschlossen dafür, den Bebauungsplanentwurf zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Achrain“ als Satzung zu beschließen. Als nächstes hat der Marktgemeinderat in der Sache zu entscheiden.

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