„Für den Rest hatte ich kein Geld mehr“: Ladendieb aus Icking muss drei Monate ins Gefängnis
Es war nicht das erste Mal, dass der Ickinger beim Klauen erwischt worden war. Seine kriminelle Vergangenheit hat das Urteil beeinflusst.
Icking – Meeresfrüchte, Wildlachs, Surimi Sticks, Cornichons, Waschpulver und ein paar Kleinigkeiten mehr trug ein 47-jähriger Ickinger aus einem Supermarkt, ohne die Sachen zu bezahlen. Der Gesamtwert der Waren betrug 19,48 Euro. Dafür muss der Mann nun drei Monate ins Gefängnis. Es war nicht das erste Mal, dass er beim Klauen erwischt worden war. Bei der Tat im November vorigen Jahres stand der Ickinger unter einschlägiger offener Bewährung.
Ladendieb aus Icking muss drei Monate ins Gefängnis
„Ich bereue das zutiefst und gestehe meine Schuld“, ließ der Mann die Dolmetscherin übersetzen. „Ich schäme mich, hier vor Ihnen sitzen zu müssen.“ Er habe Stress gehabt an jenem Tag, antwortete er auf die Frage des Richters, warum er schon wieder gestohlen habe. Außerdem habe er viel getrunken gehabt. Zu Hause habe er es nicht mehr ausgehalten, deshalb sei er in den Laden gegangen, erklärte der Arbeitslose. Dort habe er beim Verlassen eine Flasche Wasser bezahlt. „Für den Rest hatte ich kein Geld mehr.“ Dass er von daheim Geld hätte holen und die Waren damit bezahlen können, auf die Idee kam er erst, nachdem er gefasst und der Diebstahl aufgenommen worden war.
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U-Haft hat den Angeklagten „in keinster Weise beeindruckt“
Zu einem großen Problem wurde dieser Diebstahl geringwertiger Sachen beim Blick ins Bundeszentralregister. Dort war der 47-Jährige bereits mit zwei einschlägigen Vorstrafen gelistet. Der erste Diebstahl war noch mit milden 15 Tagessätzen bestraft worden. Dann brach der Mann im Jahr 2022 in einem Ingolstädter Sportgeschäft das Schloss eines Mountainbikes auf – dafür erhielt er eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Diese setzte das Gericht zur Bewährung aus, weil der 47-Jährige damals bereits einige Zeit in Untersuchungshaft verbracht hatte.
Er habe den Eindruck, „dass die U-Haft den Angeklagten nachhaltig beeindruckt hat“, zitierte Richter Helmut Berger aus der damaligen Urteilsbegründung seines Ingolstädter Kollegen. „Aber da hat er sich ganz schön getäuscht, es hat ihn in keinster Weise beeindruckt.“
Gefängnisstrafe könnte sich noch erhöhen
Deshalb kam das Gericht dem Antrag des Verteidigers, man möge seinem Mandanten – der zweifellos eine Freiheitsstrafe verdient habe – doch bitte eine zweite Chance in Form einer weiteren Bewährung geben, nicht nach. Die dafür erforderliche günstige Sozialprognose liege nicht vor. Auch wenn der Angeklagte in seinem letzten Wort beteuerte: „Ich gebe Ihnen mein Wort, dass sowas nicht wieder vorkommt.“
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Mit seinem Strafmaß von drei Monaten Gefängnis blieb Richter Berger deutlich unter dem Antrag der Staatsanwältin, die sechs Monate gefordert hatte. Allerdings muss der Verurteilte damit rechnen, dass die Bewährung aus dem früheren Urteil widerrufen werden könnte, dann würde sich die Haftstrafe auf insgesamt neun Monate addieren.