Kempten: Bürger sollen sich am Hochwasserschutz in Kollerbach beteiligen
In der jüngsten Sitzung des Bauausschusses berichtet Tiefbauamtsleiter Markus Wiedemann von den Hochwasserschutzmaßnahmen am Kollerbach.
Kempten – „Unser Augenmerk liegt nicht nur am Kollerbach. Die Hangrutsche Wiggensbacher Straße, Reisachmühle und Wegflecken machen uns auch Probleme“, erklärte Tiefbauamtsleiter Markus Wiedemann zuletzt im Bauausschuss. Beim Kollerbach handelt es sich um ein Gewässer 3. Ordnung daher trägt die Stadt die Unterhaltspflicht.
Hochwasserschutz Kollerbach: Sofortmaßnahmen sind umgesetzt
Bei einer Bachbegehung mit dem Wasserwirtschaftsamt, dem Amt für Umwelt- und Naturschutz und dem Baumanagement wurden Sofortmaßnahmen festgelegt. Diese habe man bis Oktober 2024 mit etwa 165.000 Euro umgesetzt. Hierbei sind der Damm und Uferbefestigungen wiederhergestellt worden, außerdem wurden Rodungs- und Bachräumungsarbeiten sowie – Vermessungsarbeiten im Anschluss an die Bachräumung durchgeführt. Durch die Maßnahmen wird die Abflussleistung erhöht und somit die Wasserspiegelhöhe und die damit verbundene Ausuferung des Bachs bei Hochwasser deutlich reduziert beziehungsweise verhindert. Mittelfristig sollen der Bachlauf, der Bachquerschnitt, Engstellen und der Uferverbau optimiert werden. „Wir können nicht überall Mauern hochziehen, es bedarf der Absprache mit dem Wasserwirtschaftsamt. Es ist auch zu klären wo sich der Bürger beteiligen muss“, so Wiedemann.
Langfristige Maßnahmen: Integrales Hochwasserschutzkonzept
Eine Korrektur des Bachbettes und die Entschärfung der Biegung Jacob-Zeller-Straße 6a-c ist unabdingbar. Hierzu liegt die mündliche Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer vor. Das Büro A&B soll Vorschläge zur Verbesserung des Abflussquerschnittes inklusive hydraulischer Berechnungen für die stark betroffenen Bereiche zur Verbesserung des Hochwasserschutzes erarbeiten – inklusive wasserrechtlicher Genehmigungen. Langfristig soll ein integrales Hochwasserschutzkonzept erarbeitet werden. Hierzu sind im Vorfeld mit dem Wasserwirtschaftsamt die Fördermöglichkeiten von Planung und baulicher Umsetzung abzustimmen. Ebenfalls wird das Liegenschaftsamt mögliche Grunderwerbsflächen prüfen. Erwin Hagenmaier (CSU) hinterfragte, wo die Allgemeinheit und wo die Grundstückseigentümer zuständig sind. „Die Bürger müssen jetzt ihren Beitrag für langfristige Maßnahmen, die komplex und aufwändig sind, leisten“, so Hagenmaier.
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