„Müssen lernen, das auszuhalten“: Obdachlose irrt wieder durch die Loisachstadt
Das Schicksal einer obdachlosen, psychisch kranken Frau bewegte Anfang des Jahres Tausende Menschen. Nun irrt die 47-Jährige wieder durch Wolfratshausen.
Wolfratshausen – Ihr Schicksal berührte Anfang des Jahres Tausende Menschen: Petra Müller (Name geändert) lebte wochenlang in Wolfratshausen auf der Straße. Schließlich gelang es, die obdachlose und psychisch kranke Frau stationär in einer Fachklinik unterzubringen (wir berichteten). Doch seit Sonntag irrt Petra Müller wieder durch die Loisachstadt. „Mutmaßlich hat sie die Behandlung verweigert“, sagt Ines Lobenstein von der Caritas-Obdachlosenhilfe. „Es ist sehr traurig. Aber wir müssen lernen, das auszuhalten.“
Viele Versuche, der aus Nordrhein-Westfalen stammenden 47-Jährigen zu helfen, scheiterten. Tag für Tag kauerte Petra Müller in der Altstadt. Meist ohne Schuhe, nur mit einer dünnen Stoffjacke bekleidet. Auch bei Minustemperaturen schlief sie in den Eingängen von Wohn- und Geschäftshäusern oder am Loisachufer. Schließlich gelang es „durch eine wirklich tolle Zusammenarbeit von Polizei, Gutachtern und Richtern“ (Lobenstein) ein ärztliches Gutachten für die Frau zu erstellen. Das war die Basis für eine stationäre Behandlung in einer Klinik.
Unsere Möglichkeiten – menschlich wie rechtlich – sind ausgeschöpft.
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Petra Müller ist nicht entmündigt und hat einen eigenen Willen, betont Lobenstein im Gespräch mit unserer Zeitung. Schon im Februar hatte Rosemarie Mamisch, Sprecherin des Amtsgerichts Wolfratshausen, im Gespräch mit unserer Zeitung erklärt, dass aufgrund einer „Akutsituation“ die Unterbringung in einer Klinik de jure für längstens sechs Wochen erlaubt sei. „Unsere Möglichkeiten – menschlich wie rechtlich – sind ausgeschöpft“, stellt Lobenstein fest. Dass Müller die Weiterbehandlung offenbar abgelehnt habe, „ist ihr freier Wille“. Sofern keine Selbst- oder Fremdgefährdung erkennbar sei, so Mamisch, müsse die Fachklinik „die betroffene Person entlassen“, um den Straftatbestand der Freiheitsberaubung zu vermeiden.
„Es gibt solche Fälle“, bilanziert Lobenstein. Ihr bleibt nicht mehr, als der Obdachlosen eine Dusche oder einen Toilettenbesuch zu ermöglichen, „wenn sie es denn wünscht“. (cce)