Kindergarten Maria de la Paz: Auch zweites Bürgerbegehren abgelehnt – Jetzt könnte es vor Gericht gehen

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Zankapfel: Über das Bürgerbegehren zu Maria de la Paz könnte bald das Verwaltungsgericht entscheiden. © Beschorner

Das Hin und Her um Maria de la Paz geht weiter. Auch im zweiten Anlauf erklärten die Auer Räte das Bürgerbegehren für unzulässig. Nun wird es wohl grichtsmassig.

Au/Hallertau – Nachdem das Bürgerbegehren zum Erhalt des Kindergartens Maria de la Paz in Au im Januar für unzulässig erklärt worden war, legten es die Initiatoren um das Ehepaar Kodritsch kurzerhand erneut auf. Doch auch dieser zweiten Version hat der Marktrat nun eine Absage erteilt – aus den gleichen Gründen wie beim ersten Mal.

Vertragstreue einhalten

In der Sitzung am Dienstag machte Geschäftsleiterin Katharina Oberhofer klar, dass das nötige Quorum von zehn Prozent zwar deutlich erfüllt sei: Von 1034 Unterschriften sind 944 gültig. Beim ersten Begehren wurden 928 Unterschriften abgegeben, von denen 774 gültig waren. Jedoch sei das Begehren aufgrund zweier anderer formeller Gründe nicht zulässig: Zum einen sei die Fragestellung „Sind Sie dafür, dass das historische Gebäude am Klosterberg 15 weiterhin für den Kindergarten Maria de la Paz genutzt wird und nach dessen Bedarf saniert sowie durch An- oder Umbau erweitert wird?“ nicht eindeutig mit Ja oder Nein zu beantworten. Da die Frage aus drei Bereichen besteht, die nicht untrennbar miteinander verbunden seien, verstoße sie gegen das Kopplungsverbot. Zudem sei die Begründung der Fragestellung „irreführend und enthält Unwahrheiten“, so Oberhofer.

Überdies sei das Begehren auch aus materiellen Gründen nicht rechtmäßig, erklärte Bürgermeister Hans Sailer. „Es verstößt gegen die Vertragstreue: Für den Neubau des Kindergartens habe die Gemeinde längst Verträge mit verschiedenen Firmen geschlossen. Diese seien einzuhalten. „Dazu kommt: Wir haben ja schon Kosten auf uns genommen.“ Sollten diese nun umsonst entstanden sein, „widerspricht das einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung“. Außerdem sei es eine Pflichtaufgabe der Gemeinde, ausreichend Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. Mit dem Vorhaben des Bürgerbegehrens „funktioniert das nicht“, so der Rathauschef.

Applaus für Appell

Zudem habe der Markt sowohl die Kommunalaufsicht im Landratsamt als auch den Bayerischen Gemeindetag um ihre Einschätzung zur Rechtmäßigkeit gebeten. Das Ergebnis: Beide Gremien teilen laut Oberhofer die Ansicht, dass das Begehren wegen der genannten Punkte unzulässig ist.

Martin Hellerbrand (CSU/PFW), bekanntermaßen der einzige Marktrat, der die Sanierungspläne des Ehepaars Kodritsch unterstützt, hielt dennoch einen flammenden Appell dafür, das Bürgerbegehren zuzulassen. „Das Thema brennt in Au.“ Der Entscheid wäre eine Chance, ein Beispiel für Basisdemokratie vor Ort zu leisten und den Bürgerwillen anzuhören. „Egal, wie es dann ausfällt: Wir könnten erhobenen Hauptes rausgehen und dann wäre wieder Frieden in Au.“ Dafür gab es Applaus aus der Zuhörerschaft.

Bürger für Engagement gedankt

Bürgermeister Sailer hielt dagegen: „Du willst also ein widerrechtliches Bürgerbegehren zulassen?“ 20 gewählte Gemeinderäte hätten den Kindergartenneubau im Mai 2022 einstimmig beschlossen. „Das ist Demokratie.“ Derlei komplexe Sachverhalte basisdemokratisch entscheiden zu wollen, sei schwierig. Nicht zuletzt könne man nicht erst zwei Jahre nach einem reiflich überlegten Beschluss hergehen und sagen, dass man das nicht will. „Da kann ich künftig jede Gemeindearbeit vergessen.“

Sebastian Röhrig (FWG) dankte den Bürgern, die sich eingebracht haben. „Das zeigt, dass wir eine lebendige Gemeinde sind, mit vielen Menschen, die sich politisch interessieren und engagieren.“ Dennoch gehe es nun einzig und allein um die Zulässigkeit. „Ich halte es für politisch richtig, dass es keinen Bürgerentscheid gibt. Wir würden unglaublich viel Geld verbrennen für Leistungen, die wir dann nicht mehr bräuchten.“

Florian Schwaiger (CSU/PFW) stieß ins gleiche Horn: „Diese Abstimmung käme zu spät.“ Für den Neubau wolle man im September einen Bauantrag einreichen. Sein Fraktionskollege Martin Thalmair erklärte: Es geht nicht um die Sinnhaftigkeit einer Sanierung, es geht nur um die Rechtmäßigkeit dieses Bürgerbegehrens. „Wenn die Verwaltung klar erklärt, dass das nicht rechtmäßig ist, kann ich nicht sagen doch, ist rechtmäßig.“

Gang vors Gericht möglich

Michael Hagl (GOL): Wenn ein Bürgerentscheid die Sanierung beschließen und sich dann herausstellen würde, dass das doch nicht funktioniert, müsse niemand von der Bürgerinitiative Verantwortung übernehmen. „Dann ist es allein der Gemeinderat, wenn es heißt, was habt ihr da für einen Scheiß gemacht?“

Birgit und Karl-Heinz Kodritsch, die Initiatoren des Bürgerbegehrens, zeigten sich nach der Sitzung wenig überrascht. „Der Tenor war schon die ganze Zeit, dass die das bestimmt ablehnen.“ Nun überlegen sie, vors Verwaltungsgericht zu ziehen. „Das hat uns unsere Rechtsanwältin schon nach dem ersten abgelehnten Begehren geraten, aber wir haben gesagt, wir probieren es nochmal“, so Karl-Heinz Kodritsch. Nun soll das Ganze juristisch geklärt werden, weil „den Schmarrn tu ich mir nicht mehr länger an“.

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