Startbahn-Klage: Termin für Verhandlung fix

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Die geplante 3. Startbahn am Flughafen beschäftigt erneut die Gerichte. © IMAGO/Michael Bihlmayer

Gegen das „ewige Baurecht“ für die 3. Startbahn haben Landkreis und Stadt Freising mit anderen Klage eingereicht. Jetzt steht der Verhandlungstermin fest.

Freising - Der Kampf um die 3. Startbahn am Flughafen München spitzt sich wieder zu: Nachdem Landkreis und Stadt Freising mit weiteren Verbündeten Klage gegen das „ewige Baurecht“ für die umstrittene Piste eingereicht hat, steht jetzt der Termin für die mündliche Verhandlung fest. Wie das Landratsamt berichtet, findet sie am Dienstag, 8. Juli, um 9 Uhr am Verwaltungsgerichtshof statt.

Wie berichtet, hatten Ende 2024 der Landkreis Freising, die Stadt Freising, die Gemeinde Berglern, der Bund Naturschutz und eine Reihe von Privatpersonen Klage am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen den Bescheid des Luftamts Südbayern erhoben. Das Luftamt war Ende September zu dem Schluss gekommen, dass die Flughafen München GmbH (FMG) bereits mit der Durchführung des Planfeststellungsbeschlusses zur Erweiterung des Flughafens um eine 3. Start- und Landebahn begonnen habe. Damit tritt der Planfeststellungsbeschluss aus Sicht des Luftamts nicht nach Ablauf der gesetzlichen Geltungsdauer von zehn Jahren außer Kraft, was 2026 der Fall gewesen wäre, sondern gilt auf unbestimmte Zeit fort. Die Rede ist daher von einem „ewigen Baurecht“.

Kläger-Bündnis will vor Verhandlung zusammenkommen

In einer Vorbesprechung wollen sich Landrat Helmut Petz und alle anderen Beteiligten zusammen mit ihren Prozessvertretern auf den Termin vorbereiten. Dies soll am 30. Juni geschehen. Im Anschluss an die Zusammenkunft findet ein Pressegespräch statt. Wegen des großen öffentlichen Interesses wurde als Verhandlungsort der Sitzungssaal 5 des Verwaltungsgerichts München ausgewählt. Er bietet am meisten Zuschauersitze.

Die Kläger rügen, dass das Luftamt in dem Verfahren grundlegende rechtsstaatliche Standards missachtet hat. So besteht die Verfahrensakte des Luftamts nur aus dem Antrag der FMG und dem Bescheid des Luftamts, nicht einmal eine Eingangsbestätigung über den Antrag soll es geben. Eine Überprüfung, ob die durch die FMG mitgeteilten Tatsachen zur angeblich begonnenen Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses zutreffend sind, hat nicht stattgefunden, auch keine Beteiligung der durch die 3. Startbahn Betroffenen.

Landrat äußerte sich optimistisch

Landrat Helmut Petz geht es aber auch um den Inhalt: „Anders als bei den ursprünglichen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2011, bei dem lediglich Prognosen für die Planrechtfertigung zur gerichtlichen Überprüfung standen, wissen wir jetzt, dass wir die 3. Start- und Landebahn definitiv nicht brauchen: Statt der für das Jahr 2020 prognostizierten 535 000 Flugbewegungen waren es im Jahr vor Corona, 2019, gerade einmal 413 000, 2023 sogar nur noch 302 000“, zählte er im November 2024 auf.

Für die von der Startbahn ausgehenden Beeinträchtigungen gebe es schlicht keine Rechtfertigung mehr, betonte Petz. „Davor dürfen die FMG und auch die Planfeststellungsbehörde die Augen nicht verschließen, auch aus verfassungsrechtlichen Gründen.“ Deshalb sehe er eine realistische Chance, die 3. Startbahn mit den angestrebten Gerichtsentscheidungen „endlich zu beerdigen. Diese Chance wollen wir nutzen!“

Allerdings gab es für den optimistischen Landrat bei einer Zwischenbilanz Anfang 2025 auch einen Dämpfer.

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