250 Euro pro Kind: An diesem Tag im April wird das Kindergeld ausgezahlt
Wer Kindergeld bezieht, sollte den Überblick über die Auszahlungstermine behalten. Wann diese Termine im April sind, erfahren Eltern hier.
München – Das Kindergeld ist für viele Eltern bzw. Erziehungsberechtigten eine wichtige Sozialleistung, um die Versorgung ihres Kindes abzudecken. Aktuell erhalten Eltern 250 Euro für jedes Kind im Monat. Neben dieser Leistung wird zeitgleich auch der Kinderzuschlag gezahlt. Dabei unterscheiden sich die Auszahlungstermine für das Kindergeld jeden Monat. Sie richten sich nach der jeweiligen Endziffer der Kindergeldnummer. Das teilt die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Internetseite mit.
Auszahlungstermine für das Kindergeld im Monat April: Kindergeldnummer ausschlaggebend
Entscheidend für den Zahltag des Kindergeldes ist die letzte Zahl der sogenannten Kindergeldnummer. Sie ist ausschlaggebend dafür, wann die Leistung auf das Konto überwiesen wird. Endet sie beispielsweise mit der Ziffer 7, bestimmt diese Zahl, an welchem Tag die Leistung der Familienkasse überwiesen wird. Das wäre damit im April der 18.
Auszahlungstermine für das Kindergeld im April 2024:
Endziffer | Auszahlungsdatum |
0 | 4. April |
1 | 4. April |
2 | 10. April |
3 | 11. April |
4 | 12. April |
5 | 15. April |
6 | 17. April |
7 | 18. April |
8 | 19. April |
9 | 22. April |
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Die Kindergeldnummer findet sich in jedem Schreiben, das Eltern von der Familienkasse erhalten, also rechts oben bei den Kontaktdaten der zuständigen Familienkasse.

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Kindergeld im April 2024: Geld kann ein paar Tage später ankommen
Eltern sollten bei den Terminen allerdings beachten, dass es sich bei den Daten jeweils um den Überweisungstermin handelt. Das ist meist also nicht der Tag, an dem das Kindergeld und der Kinderzuschlag auch auf dem eigenen Konto landet. Denn die Familienkasse hat keinen Einfluss darauf, wann die Banken das Geld auf dem Empfängerkonto verbuchen.
Fakten zum Kindergeld und Kinderzuschlag:
Kindergeld und auch der Kinderzuschlag werden immer zeitgleich von der Familienkasse ausgezahlt. Die letzte Ziffer der Kindergeldnummer - die sogenannte Endziffer - entscheidet darüber, wann die entsprechenden Beträge auf das Konto von Erziehungsberechtigten überwiesen werden.
Den Kinderzuschlag können Eltern dann beanspruchen, wenn ihre monatlichen Einnahmen - zum Beispiel Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengeld oder Krankengeld, ohne Wohngeld und Kindergeld - die jeweilige Mindesteinkommensgrenze erreichen.
Die Mindesteinkommensgrenze beträgt für Elternpaare 900 Euro, für Alleinerziehende 600 Euro brutto. Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) hat sich dafür eingesetzt, dass dieser ab dem 1. Januar 2024 erhöht wird - von bis zu 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind. Der Zuschlag wird meist für sechs Monate bewilligt. Danach muss er neu beantragt werden.
Quelle: familienprtal.de, BMFSFJ
Als Erklärung für die unterschiedlichen Auszahlungstermine nennt die Bundesagentur übrigens technische Gründe. Grundsätzlich gilt: Je höher die Entziffer, desto später erhalten die Eltern den Betrag ausgezahlt.
Schon heute steht fest, dass ab kommenden Jahr die Kindergrundsicherung das Kindergeld ablösen wird. Die genaue Höhe lässt sich aber laut BMFSFJ heute noch nicht exakt vorhersagen. Die Kinder könnten laut Ministerium je nach Altersstufe ab 2025 wahrscheinlich bis zu 530 Euro (0 bis 5 Jahre), 555 Euro (6 bis 13 Jahre) beziehungsweise 636 Euro (14 bis 17 Jahre) erhalten. (sthe)