Die Außenbereichssatzung „Am Hahnenbühel“ bei Weilheim wird überdacht
Was einige Stadträte und Sachbearbeiter bereits befürchtet hatten, ist nun eingetreten: Nachdem der Stadtrat Weilheim Mitte Mai mehrheitlich die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für das Gebiet „Am Hahnenbühel“ beschlossen hatte, meldete sich nun ein weiterer Grundstückseigentümer – mit einem Anliegen, das für Diskussion sorgte.
Weilheim - Sein Grundstück liegt zwar im gleichen Bereich, wurde von der beschlossenen Satzung jedoch nicht umfasst. Der Eigentümer möchte dort ein Wohnhaus errichten und beruft sich auf einen Vorbescheids-Antrag aus dem Jahr 2003, der von der Stadt Weilheim damals grundsätzlich positiv bewertet wurde.
Allerdings hatte das Landratsamt Weilheim-Schongau den Antrag damals abgelehnt – mit Verweis auf fehlende bauplanungsrechtliche Voraussetzungen.
Die Siedlung Hahnenbühel ist historisch gewachsen: Viele der dortigen Häuser entstanden nach dem Zweiten Weltkrieg, teils auch als sogenannte „Schwarzbauten“.
„Diese Gebäude wurden in den 1980er-Jahren legalisiert und nachträglich genehmigt“, erklärte Sachbearbeiter Manfred Stork. Dennoch befinde man sich baurechtlich weiterhin im Außenbereich.
Immer mehr Splittersiedlungen
„Wir müssen uns fragen, wie weit wir diesen Außenbereich noch verfestigen wollen – denn solche Splittersiedlungen nehmen immer mehr zu.“
Brigitte Holeczek (BfW) brachte das Dilemma auf den Punkt: „Wir sind hier schon in der Zwickmühle. Es gibt eigentlich keine nachvollziehbaren Gründe, warum dieser Eigentümer nicht ebenfalls aufgenommen werden sollte.“ Auch andere Mitglieder des Bauausschusses zeigten sich sichtlich unwohl mit der Entscheidungslage. „Es gibt hier keine Verjährung. Es ist schon einmal zugestimmt worden und es gibt keine triftigen Gründe, warum es jetzt ablehnen sollen,“ sagte Luise Nowak (Grüne).
Stadtbaumeisterin Katrin Fischer warnte davor, dass mit jeder weiteren Ausnahme die bauliche Verdichtung zunehmen würde: „Wenn die nächste Generation kommt, fragt sie womöglich, ob davor oder dahinter auch noch gebaut werden darf.“ Fischer plädierte dafür, „die Satzungsgrenzen ganz hart an die bestehenden Gebäudekanten zu setzen“.
Tragweite über Generationen
Dieser Vorschlag wurde von den Bauausschuss-Mitgliedern als sehr gut befunden. Denn: Angesichts der Tragweite dieser Entscheidung – auch mit Blick auf künftige Entwicklungen – beschloss der Bauausschuss, den Antrag zunächst zurückzustellen.
Das Gremium will sich die Abgrenzungen nochmals genau ansehen, alles überarbeiten und neue Vorschläge unterbreiten.
Letztendlich liegt die abschließende Entscheidung beim Stadtrat, der sich nach der Sommerpause, also ab Herbst, mit dem Thema neu befasst.
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