Die Stadt Dachau und das Landesamt für Denkmalpflege haben bei allen baulichen Maßnahmen innerhalb des Altstadtensembles ein gehöriges Wörtchen mitzureden. Einige Stadträte haben Zweifel, dass diese Maßregelung alle Hausbesitzer gleichermaßen trifft.
Dachau – „Leider“, so Stadtrat Kai Kühnel (Bündnis für Dachau) am Dienstag im Bau- und Planungsausschuss, habe die Stadt seine Beweisliste nicht öffentlich machen wollen. Aus diesen Gründen könne er auch die seiner Meinung nach offensichtliche Ungleichbehandlung mancher Hausbesitzer in der Altstadt nicht konkret benennen. Dass es aber „offensichtlich“ sei, dass die Stadt mutmaßlich willkürlich dem einen Hausbesitzer in der Altstadt Kunststofffenster erlaube und dem anderen eben nicht, und dass dies ein Missstand sei, der „aufgeklärt“ werden müsse, davon ließ sich Kühnel auch ohne seine Beweisliste nicht abbringen.
Stadtrat kreidet Ungleichbehandlung mancher Hausbesitzer in Altstadt an
Von Wolfgang Moll (Wir) erfuhr Kühnel Unterstützung. Er fand es zwar gut, dass die Verwaltung Kühnels Liste mit Altstadtanwesen, die einen unter Umständen fragwürdigen Umgang mit ihrer alten Bausubstanz erfahren mussten, aus Gründen der „Vertraulichkeit und Diskretion“ nicht veröffentlichen wollte. Dennoch fand auch Moll es mindestens fragwürdig, dass die Stadtverwaltung im Alleingang selbst über „exponierte“ Altstadtanwesen entscheiden dürfe, ohne den Stadtrat einzubinden beziehungsweise der Öffentlichkeit ihre Maßgaben und Vorgehensweise zu kommunizieren.
Der Ausschuss dürfe über „Mülltonnen in der Altstadt“ entscheiden; aber ungleich wichtigere Baumaßnahmen und deren Handhabung würden den Stadträten vorenthalten! Wer in der Altstadt investiere, nehme in der Regel viel Geld in die Hand. Da sei es doch nur recht und billig, so Moll, dass man mit diesen Investoren so transparent wie möglich umgehe!
Stadtbaumeister und Bürgermeister wehren sich gegen Vorwurf der Willkür
Stadtbaumeister Moritz Reinhold und Oberbürgermeister Florian Hartmann aber wollten sich nicht nachsagen lassen, intransparent zu arbeiten. Grundsätzlich gelte, dass für jede Veränderung an einem Teil des Altstadtensembles eine Genehmigung der Stadt eingeholt werden müsse. Bevor die Stadt diese Genehmigung erteilt, würde sie immer eine fachliche Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege einholen. Die befragten Fachleute seien Architekten, Historiker, Archäologen, Grabungstechniker oder Restauratoren. Dem Vorwurf der Willkür, so Reinhold, „möchte ich daher entschieden widersprechen“! Gleichwohl handle es sich bei den einzelnen Anträgen natürlich um Einzelfälle, die einzeln betrachtet und behandelt werden müssten. Diese nun einzeln den Stadträten vorzulegen, koste nur Zeit und Arbeitskraft, bringe aber zu 99 Prozent das gleiche Ergebnis.
Volker C. Koch (SPD) und Horst Ullmann (Bürger für Dachau) betonten denn auch, größtes Vertrauen in die Expertise des Stadtbauamts zu haben. Der allergrößte Teil der Altstadt ist laut Koch in einem historisch adäquaten Zustand und die Transparenz gegenüber den Bauherren gegeben. „Wir müssen gegenüber der Öffentlichkeit nicht jedes Fenster diskutieren“, lautete denn auch Kochs Fazit. Auch Gertrud Schmidt-Podolsky (CSU) war der Meinung, dass die Stadt „immer versucht, dem Bauwerber entgegenzukommen“. Und wenn es im Einzelfall wirklich zu einem Problem komme, würde der Stadtrat ohnehin auf dem einen oder anderen Weg über die Sache informiert.
Moll und Kühnel aber blieben dabei, dass die Kommunikation zwischen Stadtbauamt, Bürger und Stadtrat in diesem Punkt nicht optimal sei. Wie sei es sonst zu erklären, so Kühnel, „dass ein Hausbesitzer feststellt, dass gegenüber von ihm genau das Gegenteil erlaubt wird“?
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Wir dürfen über Mülltonnen in der Altstadt entscheiden; aber ungleich wichtigere Baumaßnahmen und deren Handhabung werden den Stadträten vorenthalten!
Der OB gab zu, dass unterschiedliche Bauanträge in unterschiedlichen Konstellationen zu unterschiedlichen Bewertungen führen können. Dies sei aber weder neu, noch ungewöhnlich. „Das ist überall gleich!“ Kühnel und Moll mögen ihn „bitte abholen, was bei uns ungewöhnlich ist“!
Am Ende einigte sich das Gremium, auf der Internetseite der Stadt ein Dokument zu erstellen, das über die denkmalschutzrechtlichen Auflagen, den Altstadtumgriff und die Richtlinien zur Fenstererneuerung aufklärt. Wer darüber hinausgehend noch Fragen hat, der sei auf die „Charta von Venedig“ verwiesen. Laut Stadtbaumeister Reinhold ist das aus dem Jahr 1964 stammende Schriftstück der „wichtigste denkmalpflegerische Text des 20. Jahrhunderts“. Die Stadt, wie im Übrigen auch die deutsche Rechtssprechung, würden dieser „international anerkannten Richtlinie in der Denkmalpflege“ in sämtlichen Fenster-Fragen folgen.