Versuchter Totschlag: „Wie wenn man eine Melone knackt“ – Pflasterer muss lange in Haft
Nach einem versuchten Totschlag vor einer Shisha-Bar sprach das Langericht ein Urteil. Der Angeklagte muss für fünf Jahre und neun Monate ins Gefängnis.
Geretsried – Das Landgericht München II hat einen Pflasterer wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Pole hatte in einer Novembernacht im Jahr 2023 vor einer Shisha-Bar in Geretsried einen 41-jährigen Kroaten bewusstlos geschlagen und ihn dann mit Fußtritten so heftig misshandelt, dass er schwerste Verletzungen erlitt, an deren Folgen er hätte sterben können (wir berichteten).
Urteil fällt nach vier Verhandlungstagen
Vier Tage hatte das Schwurgericht verhandelt. Zur Diskussion stand, ob es sich bei der Tat um versuchten Totschlag oder um gefährliche Körperverletzung handelte. Doch die Zeugenaussagen und Video-Aufnahmen sprachen für erstere Variante. Demnach war das mit 2,7 Promille betrunkene Opfer zunächst aus der Shisha-Bar geflogen. Doch der Rauswurf ärgerte ihn. Nur zögerlich entfernte er sich vom Ausgang, drehte sich mit großem Machogehabe noch einmal um und forderte den Angeklagten zum Kampf Mann gegen Mann auf.
Der 35-Jährige näherte sich – ebenfalls in Machomanier – dem Kroaten, erst breitbeinig und langsam. Dann lief er auf ihn zu und schlug ihn nieder. „Er war angezählt“, referierte der Vorsitzende Richter Thomas Bott in seiner Urteilsbegründung. Danach wäre vermutlich weiter nichts passiert, doch nun verpasste der Pole dem wehrlosen Arbeitskollegen die „immer gefährlichen Tritte gegen den Kopf“, so der Richter. „Wie wenn man eine Melone knackt“, zitierte er einen Zeugen.
Notfallsanitäter war zufällig vor Ort
Ein Notfallsanitäter, der zufällig vor Ort war, erkannte die Gefährlichkeit der Situation. Er kümmerte sich sofort um das Opfer, zog ihm die Zunge aus dem Hals und rettete so den 41-Jährigen vor dem möglichen Ersticken, auch durch die Einatmung von Blut. Andere Zeugen hatten den Angeklagten zuvor vom Opfer getrennt. Der 41-Jährige musste mittels Plattentechnik im Unfallklinikum Murnau versorgt werden. Er hatte verschiedene Brüche im Gesicht erlitten.
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Das Landgericht ordnete beim Angeklagten neben der Haft auch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. „Es wird endgültig Zeit, dass sich etwas ändert beim Angeklagten“, begründete der Richter diese Entscheidung mit einfachen Worten. Tatsächlich hat der Pole eindeutig einen Hang zum Alkoholismus. Er brachte es auf einschlägige Vorstrafen und hatte die Tat während einer offenen Bewährung begangen. Gegen ihn sprach auch die Rückfallgeschwindigkeit, in der er wieder zugeschlagen hatte – wissentlich, dass es die Kopftritte wirklich nicht gebraucht hätte. Doch aus Sicht des Gerichts hatte der 35-Jährige in einer Art Selbstjustiz gehandelt, ganz nach dem Motto: „Das ist mir egal, der braucht es jetzt.“ Das Urteil ist bereits rechtskräftig.