Frist versäumt? Das droht, wenn Sie den Führerschein nicht umgetauscht haben
Bis zum 19.01. mussten Führerscheininhaber der Jahrgänge 1965-1970 ihre Fahrerlaubnis gegen die neue EU-Version tauschen. Was passiert, wenn man die Frist verpasst hat?
München – Führerscheine sollen in der gesamten Europäischen Union vereinheitlicht werden. Dies geht zurück auf die sogenannte EU-Richtlinie 2006/126/EG. Sie soll dabei helfen, Führerscheine europaweit fälschungssicher zu machen. Außerdem sollen die Dokumente in einer EU-weiten Datenbank erfasst werden, um potenziellem Missbrauch entgegenzuwirken. Ziel der Richtlinie ist es auch, das Nebeneinander verschiedener nationaler Regelungen und der mehr als 110 unterschiedlichen Dokumentarten von Fahrerlaubnissen in Europa zu beenden.
Demnach müssen alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, bis zum 19.01.2033 in den neuen einheitlichen EU-Führerschein umgetauscht werden. Jüngere Autofahrer, die ihren Führerschein nach 2013 gemacht haben, besitzen die neue Version bereits. Alle anderen sind verpflichtet, ihre alte Fahrerlaubnis bei einer lokalen Behörde ihres aktuellen Wohnsitzes gegen den EU-Führerschein zu tauschen.
Dabei geht es um gewaltige Zahlen, wie etwa der ADAC mitteilt: Etwa 15 Millionen Papierführerscheine sowie rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine müssen demnach hierzulande in den kommenden Jahren umgetauscht werden. Dabei geschieht der Umtausch stufenweise. Aber wann genau müssen Verbraucher ihren Führerschein eintauschen? Und was passiert, wenn die jeweilige Frist hierzu verpasst wird?
Welche Fristen gelten beim Führerschein-Umtausch?
Bis wann genau Verbraucher ihre Fahrerlaubnis umtauschen müssen, richtet sich nach ihrem Ausstellungsdatum sowie dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers. Bei Besitzern von Papierführerscheinen – ausgestellt wurden diese bis zum 31.12.1998 –, richtet sich die Frist zum Umtausch nach ihrem Geburtsjahr. Die Altersklassen sind dabei in Abständen von jeweils fünf Jahren eingeteilt, wie folgende Tabelle zeigt:
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
---|---|
1953 bis 1958 | 19. Juli 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
ab 1971 | 19. Januar 2025 |
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 richtet sich die Frist zum Führerschein-Umtausch nach dem Jahr seiner Ausstellung. Die genauen Fristen je nach Ausstellungsjahr sind in folgender Tabelle aufgeführt.
1999 bis 2001\t | Umtausch bis 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004\t | Umtausch bis 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007\t | Umtausch bis 19. Januar 2028 |
2008 | Umtausch bis 19. Januar 2029 |
2009 | Umtausch bis 19. Januar 2030 |
2010 | Umtausch bis 19. Januar 2031 |
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Dabei ist auch zu bedenken: Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig. Danach müssen sie erneuert werden. Grundsätzlich fällt für den Führerschein-Umtausch eine Gebühr von 24,30 Euro nach Ziffer 202.5 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) an. Hinzu kommt eine Gebühr von 1,00 Euro nach Ziffer 126.2 der GebOSt sowie gegebenenfalls zusätzlich Kosten von 5,10 Euro für den Direktversand des neuen Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei. Um den Führerschein zu tauschen, muss neben dem alten Führerschein auch ein Persoanlausweis und ein biometrisches Passild vorgelegt werden. Die Fähigkeit, ein Auto zu steuern, muss nicht erneut bewiesen werden.
Frist zum Führerschein-Umtausch verpasst? Diese Folgen drohen jetzt
Grundlegend ist es für alle Führerscheininhaber verpflichtend, ihre alte Fahrerlaubnis bis zum für sie geltenden Stichtag gegen das neue EU-Exemplar einzutauschen. Vergangene Woche (19.01.24) ist die Frist zur Abgabe für Führerscheininhaber der Jahrgänge 1965-1970 fällig gewesen. Womit müssen Autofahrer nun rechnen, die ihren Führerschein bis dahin nicht fristgerecht umgetauscht haben?

Das Ablaufdatum bezieht sich generell nur auf das Führerschein-Dokument an sich – inhaltlich betrifft es die Fahrberechtigung nicht. Das bedeutet, dass Pkw und Motorräder weiter unbefristet gefahren werden dürfen, auch wenn die Frist zum Umtausch verpasst wurde. Wer mit einer nicht umgetauschten Fahrerlaubnis nach verstrichener Umtauschfrist fährt, begeht dem Gesetz nach eine Ordungswidrigkeit. Versehen ist diese mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Ein rechtlicher Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis liegt dann nicht vor.
Kann eine verpasste Führerschein-Umtauschfrist zu weiteren Problemen führen?
Autofahrer sollten aber auch bedenken, dass eine verpasste Umtauschfrist ihres Führerscheins potenzielle Einschränkungen mit sich bringen kann. Etwa, wenn man ein Auto mieten möchte. Autovermietungen und Carsharing-Anbieter akzeptieren die abgelaufenen Führerscheine dann möglicherweise nicht mehr. Dazu zählt etwa das Unternehmen ShareNow, wie eine Recherche des Focus zeigt.
Und auch die Autovermietung Sixt betont auf der unternehmenseigenen Website: „Fahren mit einem nicht mehr gültigen Führerschein hat ein Verwarnungsgeld zur Folge und auch einen Mietwagen bei Sixt könnt ihr mit einem ungültigen, alten Führerschein nicht mehr anmieten.“
Wer im Ausland ein Fahrzeug mieten möchte, könnte mit einem abgelaufenen Führerschein Probleme bekommen: Wie die Versicherung R und V auf ihrer Website meldet, kommt es im Ausland „immer wieder vor, dass die alten Fahrerlaubnisse bei Mietwagenausgabe oder Fahrzeugkontrollen nicht anerkannt werden“. Auch sei es in diesem Zusammenhang des Öfteren dazu gekommen, dass Bußgelder verhängt wurden. Was Bußgelder anbelangt, gibt es übrigens aber auch in Deutschland seit dem Beginn des neuen Jahres einiges zu beachten – denn seitdem gilt hierzulande ein neuer Bußgeldkatalog.